Einladung

zur ordentlichen Generalversammlung der Raiffeisenbank Lech am Arlberg eGen

Wann?

Mo., 20. Juni 2022
17:30 Uhr (18:00 Uhr)*

Wo?

Raiffeisenbank Lech am Arlberg
Dorf 90, 6764 Lech

Anmeldung

Wir bitten um Anmeldung bis Mo., 13. Juni 2022 an klaudia.fischer@lechbank.com oder 0043 5583 2626-315.

Ab 19:00 Uhr Sportler-Talk mit Olympiasieger Johannes Strolz, Weltcupsiegerin Nina Ortlieb und Juniorenweltmeisterin Magdalena Egger.

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
    Bestellung eines Protokollführers und Wahl des Protokollmitfertigers gem. § 21 Abs. 6 und zweier Stimmenzähler gem. § 21 Abs. 5 der Satzung.
  2. Bericht des Vorstandes und Vorlage des Jahresabschlusses 2021 mit Geschäfts- und Lagebericht
  3. Kurzfassung des Revisions- und Jahresabschlussprüfungsberichtes 2021
  4. Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfungstätigkeit und Stellungnahme zum Revisionsbericht
  5. Anträge des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung:
    a) Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
    b) Genehmigung des Jahresabschlusses 2021
    c) Verwendung des Bilanzgewinnes
    d) Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  6. Wahlen des Aufsichtsrates
    Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 4 Mitgliedern.Die Funktionsperiode dauert 4 Jahre. Dieses Jahr laufen 3 Mandate der bestellten Aufsichtsratsmitglieder automatisch ab: Raimund Bischof, Georg Strolz und Stefan Strolz
  7. Allfälliges

Lech, im Mai 2022

Georg Gundolf
Vorstand

Stefan Schneider
Vorstand

Markus Walch
Vorstand

*) Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens der 10. Teil der Mitglieder gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung teilnimmt. Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten, die Beschlussfähigkeit gegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß § 24 Abs. 3 der Satzung sowie die Kurzfassung des Revisionsberichtes gemäß § 6 GenRevG liegen zur Einsicht für die Mitglieder im Geschäftslokal auf.