Einladung zur Generalversammlung
der Raiffeisenbank am Arlberg eGen
Tagesordnung
1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
Bestellung eines Protokollführers und Wahl des Protokollmitfertigers gem. § 21 Abs. 6 und zweier Stimmenzähler gem. § 21 Abs. 5 der Satzungen.
2. Bericht des Vorstandes und Vorlage des Jahresabschlusses 2019 mit Geschäfts- und Lagebericht
3. Kurzfassung des Revisions- und Jahresabschlussprüfungsberichtes 2019
4. Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfungstätigkeit und Stellungnahme zum Revisionsbericht
5. Anträge des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung:
a) Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
b) Genehmigung des Jahresabschlusses 2019
c) Verwendung des Bilanzgewinnes
d) Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
6. Wahlen des Aufsichtsrates:
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 4 Mitgliedern. Die Funktionsperiode dauert 4 Jahre. Dieses Jahr laufen 2 Mandate der bestellten Aufsichtsratsmitglieder automatisch ab: ARV Julia Huber und Bernd Fischer.
7. Allfälliges
Lech, im Juni 2020
Georg Gundolf
Vorstand
Stefan Schneider
Vorstand
Markus Walch
Vorstand
*) Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens der 10. Teil der Mitglieder gemäß § 20 Abs. 1 der Satzungen teilnimmt. Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten, die Beschlussfähigkeit gegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß § 24 Abs. 3 der Satzungen sowie die Kurzfassung des Revisionsberichtes gemäß § 6 GenRevG liegen zur Einsicht für die Mitglieder im Geschäftslokal auf.