Auf ein Erlebnisbergticket von Wagrainis Grafenberg oder Geisterberg St. Johann*. Alle Infos in Ihrer Raiffeisenbank St. Johann-Wagrain-Kleinarl.
- * Nur für Mitglieder der Raiffeisenbank St. Johann-Wagrain-Kleinarl.
Raiffeisenbank St. Johann-Wagrain-Kleinarl
Sicher
Die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen sorgt für die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung.
Nah
Die Raiffeisenbanken leben das Regionalitätsprinzip und sind die wichtigsten finanziellen Nahversorger in ihrer Region.
Regional
Die Raiffeisenbanken bilden eine Wertegemeinschaft von Menschen, die sich der Verantwortung für ihre Region bewusst ist.
Wir organisieren unsere Bankstellen neu: Ab 2. Jänner 2026 wird die Bankstelle in Kleinarl auf Selbstbedienung umgestellt. Termine bei Ihrer:m Berater:in sind weiterhin nach Vereinbarung in Wagrain oder St. Johann im Pongau möglich.
Was bietet die Servicebank in Kleinarl?
Was bedeutet die Umstellung für Sie als Raiffeisen Kund:in?
Eine Genossenschaft ist auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet. Raiffeisen ist somit kein zentral gesteuerter Konzern in Österreich, sondern eine Gruppe von selbständig vor Ort tätigen Genossenschaften, die sich im Eigentum ihrer Mitglieder befinden. Dadurch kennen wir die Menschen und Unternehmen vor Ort und verwirklicht Zukunftspläne. Unsere Werte spiegeln unseren Bezug zur Region aber auch unseren Blick nach vorne wider.
Sie wollen zu den Öffnungszeiten Ihrer Bankstelle oder möchten einen Termin mit einem unserer Kundenbetreuer vereinbaren? Alles rund um unseren Service, unsere Teams, die Schalteröffnungszeiten und die Ausstattung unserer Selbstbedienungszonen finden Sie auf den Seiten unserer Bankstellen. Wir freuen uns auf Sie!
Ing. Ludwig-Pech-Straße 1
5600 St. Johann im Pongau
Markt 10
5602 Wagrain
Dorf 24
5603 Kleinarl
Die Raiffeisenbank St. Johann-Wagrain-Kleinarl ist Registrierungsstelle für die Handysignatur in unserer Region. Mithilfe der Handysignatur können Sie einfach von Ihrem Mobilgerät aus auf über 200 E-Services aus Wirtschaft und Verwaltung zugreifen.
Als Genossenschaftsbank sind unsere Mitglieder der Kern unseres Engagements - sie bringen ihre Vorstellungen ein und engagieren sich in ihrer Region. Sie unterstützen sich gegenseitig und achten darauf, dass sich ihre Heimat entwickelt und wächst. Somit stärken sie die Wirtschaft vor Ort. Denn mit der Kraft der Gemeinschaft kann jeder #mehrbewegen.
Wie sicher ist mein Geld bei Raiffeisen Salzburg?
Alle Institute der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG) unterliegen uneingeschränkt den gesetzlichen Vorgaben des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG). Das Einlagensicherungssystem des Raiffeisenverbandes Salzburg ist die Österreichische Raiffeisen Sicherungseinrichtung eGen (www.raiffeisen-einlagensicherung.at). Diese Einrichtung dient der Absicherung von Kundeneinlagen im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung. Einlagen von Privatpersonen (natürlichen Personen) und nicht natürlichen Personen sind mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,-- gesichert.
Informationen zum HIKrG
Am 21. März 2016 ist das neue Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kraft getreten.
Dieses Gesetz gilt für Verbraucher und bezieht sich auf Kredite, die hypothekarisch besichert sind oder die dem Erwerb oder Erhalt einer Liegenschaft dienen. Zu den wesentlichen Regelungen zählen unter anderem vorvertragliche Informationspflichten des Kreditgebers zu Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen, zur Kreditwürdigkeit sowie zu Beratungsdienstleistungen. Diese Informationen finden Sie in dem unten stehenden Link.
Genießen Sie eine professionelle Beratung rund ums Finanzieren bei Ihrem Raiffeisenberater und holen Sie sich umfassende Informationen.
Hier finden Sie die Details als Erstinformation zur Versicherungsvermittlung. Es werden nur bestimmte Versicherungsunternehmen vermittelt.
Beim Raiffeisenverband Salzburg ist eine Ombudsstelle eingerichtet. Diese soll bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern bzw. Kunden und "ihrer" Genossenschaften klärend und vermittelnd tätig werden, sofern eine Einigung mit der jeweiligen Primärgenossenschaft nicht erzielt werden konnte.