Regionalförderung
der Raiffeisenbank Oberpinzgau
Idee & Hintergrund
Unter dem Leitsatz „Aus der Region. Für die Region.“ hat die Raiffeisenbank Oberpinzgau eine neue Regionalförderung ins Leben gerufen. Ziel ist es, Mitglieder sowie regionale Initiativen direkt und indirekt zu unterstützen.
Die Mitglieder verzichten auf die Verzinsung der Geschäftsanteile und übertragen diesen Betrag der Regionalförderung. Zusätzlich wird abhängig vom Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) ein Betrag von mindestens € 30.000,- bis max. € 50.000,- jährlich dem Fördertopf zugeführt.
Diese Mittel werden unabhängig von Werbebudgets sowie den regulären Vereins- und Organisationsförderungen bereitgestellt und stellen somit eine zusätzliche Förderung dar.
Die Vergabe erfolgt nach Prüfung und Empfehlung durch Delegierte der einzelnen Ortsbanken sowie zwei verantwortliche Personen der Raiffeisenbank Oberpinzgau. Die finale Entscheidung wird in der monatlichen Vorstands- und Aufsichtsratssitzung getroffen.
Mit der Regionalförderung setzt die Raiffeisenbank Oberpinzgau ein klares Zeichen: Verantwortungsvolles Wirtschaften bedeutet auch gesellschaftliches Engagement und nachhaltige Unterstützung für unsere Gemeinschaft.
Ablauf des Ansuchens
- Einreichung des vollständig ausgefüllten Formulars (Formular auf der Homepage oder Abgabe in der Bankstelle)
- Prüfung durch das Förderkomitee
- Beschlussfassung in der monatlichen Vorstands- und Aufsichtsratssitzung
- Benachrichtigung & Übergabe der Fördermittel
Förderkriterien
Die Förderung steht unter dem Motto: „Aus der Region. Für die Region.“ Gefördert werden Projekte, Initiativen und Einzelpersonen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Personengruppen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Institutionen oder Initiativen mit aktivem Bezug zur Raiffeisenbank Oberpinzgau und einer wertebasierten Ausrichtung im Sinne von Raiffeisen.
- Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung u. a., die der Entwicklung der Region oder einer breiten Bevölkerungsgruppe zugutekommen, die Lebensqualität im Oberpinzgau verbessern oder einen nachhaltigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Region leisten.
- Unterstützung sozial bedürftiger Personen oder solcher, die unverschuldet in Not geraten sind, unter dem Grundsatz: „Aufeinander schauen!“
- Förderung besonderer individueller oder kollektiver Leistungen, Ideen und Innovationen.
- Jugendförderung, insbesondere Projekte zur Verbesserung der Bildungs- und Zukunftschancen junger Menschen.