Vorstand und Aufsichtsrat

der Vorstand

Dipl.-Ing. Johann Seiwald, Elisabeth Falkner BA, Obmann Franz Kappacher, Marlene Eibl und Obmann-Stv. Wolfgang Seiwald
von links: Dipl.-Ing. Johann Seiwald, Elisabeth Falkner BA, Obmann Franz Kappacher, Marlene Eibl und Obmann-Stv. Wolfgang Seiwald
  • Obmann Franz Kappacher
  • Obmann-Stellvertreter Wolfgang Seiwald
  • Marlene Eibl
  • Elisabeth Falkner BA
  • Dipl.-Ing. Johann Seiwald

Der Vorstand ist das Bindeglied zwischen der Raiffeisenbank und ihren Mitgliedern. Er hat über die genossenschaftliche Tätigkeiten und Ziele zu informieren, diese zu vertreten, sowie für die Kommunikation zu den Mitgliedern zu sorgen. Der Vorstand ist für die Bestellung und die Aufgabenfixierung der Geschäftsleiter sowie ihrer dienstrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern etc. sind weitere Tätigkeiten des Vorstandes. In der Satzung werden die Zusammensetzung, Wahl, die Funktionsdauer und die Aufgabenstellung des Vorstandes geregelt. 

der Aufsichtsrat

Aufsichtsrat
von links: Christian Hauser, Gerhard Wieser, AR-Vors.-Stv. Mag. Albert Loidl und AR-Vors. Franz Maislinger
  • AR-Vorsitzender Franz Maislinger
  • AR-Vorsitzender-Stv. Mag. Albert Loidl
  • Christian Hauser
  • Gerhard Wieser

Der Aufsichtsrat ist das Kontroll- und Prüforgan für den Geschäftsbetrieb und sorgt für die Einhaltung der Geschäftsordnung. Besondere personelle Bestellungen, hohe Kreditvergaben sowie die Errichtung von Geschäftsstellen etc. bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates.