Eigenmittel

Beim Kauf einer Immobilie oder beim Bau eines Hauses sollten Sie einen bestimmten Anteil selbst finanzieren können. Dabei handelt es sich um die sogenannten Eigenmittel.

Eigenmittel

 

Wieso Eigenmittel?

Einerseits wird dadurch die Finanzierung für Sie kostengünstiger. Andererseits kann es zum Problem werden, wenn die monatlichen Belastungen für die Rückzahlung allzu hoch sind und wenn etwa unerwartete Reparaturkosten auf Sie zukommen. Eine Fremdfinanzierung von 100 Prozent geht auch deshalb nicht, weil Sie im Notfall mit dem Hausverkauf im besten Fall den Kaufpreis wieder hereinbekommen. Die Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, diverse Gebühren, …) sind unwiderruflich weg.

 

Wie viel Eigenmittel?

Ihr Raiffeisenberater sagt Ihnen, wie hoch die Eigenmittel sein sollten. Die Faustregel für die Höhe der Eigenmittel bezieht sich auf die gesamte Finanzierung: also den eigentlichen Kaufpreis und die Nebenkosten (Makler, Vertragserrichter, Treuhänder, Grundbuchgebühr, …). Diese können in Summe über 10 Prozent ausmachen. Für die Einrichtung sollten Sie rund 10 bis 15 Prozent der Kaufsumme kalkulieren.

 

Was sind Eigenmittel?

Zu den Eigenmitteln zählen etwa Ansparleistungen bei Bausparverträgen, darüber hinaus Wertpapiere, Goldmünzen bzw. Immobilienbesitz. Finanzielle Hilfe von Eltern und Verwandten und Ihr Barkapital sind ebenfalls Eigenmittel. Auch den zu erwartenden Verkaufserlös aus Ihrer bisherigen Wohnung können Sie als Eigenmittel verbuchen.

Seit 1. August 2022 gilt die neue "Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung" (KIM-V). Für Sie als Kund:innen bedeutet das strengere Kriterien bei der Vergabe von neuen Wohnkrediten. 

Die wichtigsten Eckpunkte

  • Die neuen Regeln gelten seit dem 1. August 2022 für Kreditvereinbarungen, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. 
  • Laufzeit: Die maximale Kreditlaufzeit wurde mit 35 Jahren festgelegt.
  • Kreditrückzahlung: Die Verordnung setzt einen deutlichen Fokus auf die Leistbarkeit der Finanzierung. Demnach soll die Rückzahlung für den Immobilienkredit nicht mehr als 40 Prozent des Netto-Haushaltseinkommens betragen.
  • Beleihungsquote: Definiert wurde auch eine maximale Beleihungsquote, die den Wert der Liegenschaft samt Höhe der Eintragung ins Grundbuch dem Kreditwunsch gegenüberstellt. Dieser darf nicht mehr als 90 Prozent betragen, was einen entsprechenden Eigenmittelanteil erforderlich macht. Ein Eigenmittelanteil galt freilich schon bisher in den meisten Fällen als gängige Richtschnur. 

Sie haben einen Wohnwunsch? Kommen Sie zu Ihrem:Ihrer Raiffeisenberater:in. Eine eingehende Beratung ist der erste Schritt, um Klarheit für die eigenen vier Wände zu gewinnen. 

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