Biomasseheizung Förderung – nachhaltig heizen & Förderung nutzen
Ihre alte Heizung kommt ins Stottern?
Sie wollen unabhängig von Öl & Gas werden – wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Mit der Biomasseheizung Förderung und der Finanzierung von Raiffeisen OÖ steigen Sie auf nachhaltige Wärme um – mit persönlicher Beratung und bis zu 3.200 € Förderung.
Warum sich Biomasse am Bauernhof lohnt
Ob Ferkelstall, Gewächshaus oder Altbau – der Heizbedarf am Bauernhof ist hoch. Gleichzeitig steigen Energiepreise, besonders für fossile Brennstoffe. Biomasse – also Hackgut, Pellets oder Scheitholz – ist nicht nur CO₂-neutral, sondern auch regional verfügbar.
Förderprogramm des Landes OÖ im Überblick
Das Land Oberösterreich unterstützt Landwirte beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme mit der Aktion „Biomasseeinzelanlagen für Private und Landwirte“.
Gefördert werden:
- Austausch von fossilen Heizsystemen
- Einbau von Hackgut-, Pellets- und Scheitholzanlagen (Spezialholzkessel, keine Universalkessel)
- Gemeinschaftliche Biomasseheizanlagen
- Zentrale Heizanlagen bei Miet-Reihenhäusern
- Einbau von stromerzeugenden Biomasseheizanlagen
- Neue und auch Ersatzanlagen in Bestandgebäuden
Voraussetzungen & Höhe der Förderung
| Brennstoffart | Erneuerung Biomasse-Heizung | Ersatz fossiler Anlage |
|---|---|---|
| Scheitholz | 1.200 € | 1.700 € |
| Pellets | 1.400 € | 2.900 € |
| Hackgut | 2.700 € | 3.200 € |
- Mind. 10 Jahre alte Ökoenergieanlage
- Mind 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche
- Als Förderobergrenze gelten je max. 50 % der Nettokosten.
- Gemeinschaftsanlagen für Mietkauf-Reihenhäuser: 25 % Zuschuss, Zuschussobergrenze wird anteilig der am Projekt beteiligten Wohnobjekte bzw. Förderwerber angehoben.
- Stromerzeugende Biomasse-Heizanlagen: Bonus von 5.000 Euro für Privatpersonen (nicht für Landwirte) bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen
Weitere Fördermöglichkeiten
Eine Biomasseförderung lässt sich mit folgenden Programmen kombinieren:
Förder-Fristen, Abwicklung & Antrag
Antragstellung:
Binnen 18 Monate nach Rechnungslegung
Spätestens bis 31.12.2026
Online-Antrag auf Land OÖ Website
Oder PDF-Antrag bei der Abteilung Land- & Forstwirtschaft
Förderungsvoraussetzungen
✅ Einsatz energieeffizienter Umwälzpumpen
✅ Staatlich geprüfte Geräte hinsichtlich Leistung, Wirkungsgrad und Emissionen (zB: Prüfstelle Wieselburg)
✅ Einhaltung aller rechtlicher Voraussetzungen (baubehördlich, feuerpolizeilich, Bestimmungen des OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz)
✅ Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gem. Umweltzeichenrichtlinie
✅ Heizsysteme, die ausschließlich auf Biomassebasis betrieben werden (kein ÖL- oder Gas-Zusatz)
✅ Gebrauchte Anlagen sowie bauliche Maßnahmen (Heizhaus, Kamin etc.) werden nicht gefördert.
So unterstützt Raiffeisen OÖ bei Antrag & Finanzierung
- Persönliche Beratung direkt am Hof
Hilfe bei Antrag, Nachweisen & Fristen
Finanzierungslösungen bei Liquiditätsengpässen
Kombination mit anderen Förderprojekten möglich (Photovoltaikförderung, Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung, Diversifizierungsförderung)
Praxisbeispiel: Wärme aus dem Wald in Eferding
Familie G. betreibt im Mühlviertel einen Milchviehbetrieb mit angeschlossenem Altbau. Die alte Ölheizung war ineffizient & teuer. Gemeinsam mit dem Raiffeisen Agrarbetreuer wurde 2024 auf eine moderne Hackgutheizung umgestellt – Beratung zu Förderungsabwicklung und Finanzierung inklusive.
Häufige Fragen zur Biomasseförderung
Kann ich mich auch als Nebenerwerbsbäuerin fördern lassen?
Ja, sofern die Förderungsvoraussetzungen erfüllt werden. Lassen Sie sich diebezüglich bei Ihrem Agrarkunden-Betreuer bzw. Ihrer -Betreuerin beraten.
Wird die Heizhaus- oder Kaminerrichtung auch gefördert?
Nein – bauliche Maßnahmen wie Heizhaus oder Kamin sind ausgenommen.
Kann ich mehrere Förderstellen kombinieren?
Nein – Landesförderung und KPC sind nicht kombinierbar.
Wie lange dauert die Auszahlung?
In der Regel 6–10 Wochen nach vollständiger Abgabe aller Unterlagen.