WIR bündeln unsere Kräfte
Gemeinsam stark für die Region: Raiffeisenbank Wels und Raiffeisenbank Gunskirchen fusionieren
Fusion beschlossen
Miteigentümer:innen stimmen Zusammenschluss von Raiffeisenbank Wels und Gunskirchen zur größten Raiffeisen-Primärbank Österreichs zu
Wels/Gunskirchen - Die Miteigentümer:innen der Raiffeisenbank Wels und der Raiffeisenbank Gunskirchen haben in den jeweiligen Generalversammlungen am
26. und 28. Mai dem Verschmelzungsvertrag zur Fusion der beiden Banken zugestimmt.
Fragen & Antworten
Wie heißt die neue Bank?
Die Raiffeisenbank Wels ist im Rahmen dieser Fusion die aufnehmende Bank. Die neue Bank wird weiterhin Raiffeisenbank Wels eGen heißen.
Ändern sich Bankleitzahl, Iban oder BIC?
Bankleitzahl und BIC werden von der Raiffeisenbank Wels eGen übernommen:
Bankleitzahl: 34.680
BIC: RZOOAT2L680
Von der Änderung betroffen sind Kund:innen der ehemaligen Raiffeisenbank Gunskirchen eGen.
Die Änderung ist ab dem 13.09.2026 gültig.
Der IBAN ändert sich für alle Kund:innen, bei denen sich die Bankleitzahl bzw. der BIC ändert. Sie finden Ihre aktuelle IBAN und BIC ab dem 13.09.2026 auf Ihren Kontoauszügen, im ELBA und natürlich auf Ihrer neuen Bankomatkarte (Versand September 2026).
Für die Kund:innen der bisherigen Raiffeisenbank Wels gibt es hier keine Änderungen.
Bekomme ich eine neue Kontonummer?
Alle Kund:innen, die aus technischen Gründen eine neue Kontonummer erhalten, werden von uns schriftlich verständigt.
Gibt es eine Übergangsfrist für Zahlungen mit alter Kontonummer bzw. IBAN und alter Bankleitzahl bzw. BIC?
Ausreichende Übergangsfristen gelten für:
alte Kontonummer in Verbindung mit alter Bankleitzahl
alte IBAN in Verbindung mit altem BIC
Vermeiden Sie, falls Sie eine neue Kontonummer erhalten haben, unbedingt die Kombination „alte Kontonummer und neuer BIC“ oder „neue Kontonummer und alter BIC“ – hier besteht das Risiko von Fehlbuchungen.
Funktioniert meine Bankomatkarte weiterhin?
Ihre aktuelle Bankomatkarte funktioniert grundsätzlich bis Ende 2026. Bereits Ende September / Anfang Oktober erhalten aber alle Kund:innen, bei denen sich die Kontonummer/Bankleitzahl geändert hat, ihre neue Bankomatkarte per Post. Ihre Geheimzahl (PIN) bleibt unverändert gültig. Bitte vernichten Sie dann Ihre alte Karte.
Was muss ich beim Elba-Online-Banking beachten?
Im Zuge der Fusion werden die Auftraggeberdaten (Kontonummer/IBAN bzw. Bankleitzahl/BIC) automatisch umgeschlüsselt. Die Anmeldung mit Benutzername/Passwort und Ihrer geheimen PIN ist weiterhin unverändert möglich. Für die Anmeldung mit Ihrer Verfügernummer geben Sie bitte Ihre bisherige Verfügernummer ein.
Was passiert mit alten Überweisungsvordrucken?
Bitte verwenden Sie ab dem 13.09.2026 keine alten Vordrucke für Überweisungen mehr. Neue Formulare erhalten Sie in jeder Bankstelle.
Was muss ich tun, wenn ich Kund:in von beiden Banken bin?
Wir informieren Sie gesondert über einen eventuell bestehenden Handlungsbedarf.
Gibt es Änderungen bei der Miteigentümerschaft?
Miteigentümerschaften bestehen zukünftig bei der Raiffeisenbank Wels. Die Umstellung erfolgt automatisch.
Kann ich meine Kreditkarte weiterhin verwenden?
Sie können Ihre Kreditkarte (VISA oder MasterCard) wie gewohnt weiter verwenden. Diese bleibt bis zum eingedruckten Laufzeitende gültig. Bei Ablauf der Karte erhalten Sie eine neue per Post.
Wie erfolgt die Umstellung meiner Daueraufträge?
Die Umstellung der Daueraufträge erledigen wir automatisch für Sie.
Wer übernimmt die Umstellung regelmäßiger Zahlungsvorgänge?
Wir werden möglichst viele Institutionen und Firmen, die regelmäßig Last- oder Gutschriften einreichen (zB Strom, Rundfunk, Tageszeitung etc.), direkt über die Änderungen informieren.
Bei vielen Unternehmen (zB eBay, Amazon, diverse Internet-Provider etc.) können Sie im elektronischen Kundenportal Ihre Bankverbindung bequem und ohne Portokosten oder Schreibaufwand ändern.
Gibt es Auswirkungen auf mein Wertpapierdepot?
Sie müssen nichts veranlassen. Eventuell erforderliche Umstellungen erfolgen automatisch für Sie.
Ändern sich Verträge und Urkunden?
Nein – alle geschlossenen Verträge und Vereinbarungen behalten unverändert ihre Gültigkeit. Ein Austausch ist nicht erforderlich.
Firmenkund:innen
Um die Umstellung auf die neue Kontoverbindung zu erleichtern, haben Sie die Möglichkeit, einerseits Kärtchen mit dem Hinweis „Achtung neue Kontonummer“ sowie neue Überweisungsbelege bei uns kostenlos zu bestellen.
Einlegerinformation gemäß § 37A ABS. 5 BWG
Rechtlicher Hinweis: Einleger, die den beteiligten Raiffeisenbanken mehr als EUR 100.000,00 anvertraut haben, haben aus Anlass der Verschmelzung ab sofort und innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, den EUR 100.000,00 übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt der Firmenbucheintragung der Verschmelzung besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder auf ein anderes Kreditinstitut zu übertragen. Wir ersuchen Sie jedoch, uns auch weiterhin die Treue zu halten.