Dokumentengeschäft

Zahlungs- und Leistungsabsicherung sowie Risikovermeidung bei Import- und Exportgeschäften

RISIKO MINIMIEREN

Risiken durch Einsatz von Akkreditiven, Bankgarantien und Dokumenteninkassi für Vertragsparteien minimieren.

BERATUNG

Beratung bei der Wahl des passenden Finanzierungsinstrumentes.

KNOW-HOW

Know-How bezüglich Import-/Exportbestimmungen der jeweiligen Länder

Exportakkreditiv

Wenn Sie Lieferungen gegen Erhalt eines Akkreditivs („Exportakkreditiv“) tätigen, dient Ihnen dieses als Absicherung des Zahlungsrisikos Ihres Käufers. Das verbleibende Länder- und Bankrisiko der Akkreditivbank kann Ihnen in Form der Akkreditivbestätigung durch die Bank abgenommen werden. Das Akkreditiv ist damit eine bewährte Zahlungsform im Außenhandel.

IMPORTAKKREDITIV

Wenn Sie gegen Akkreditiv („Importakkreditiv“) einkaufen, weisen Sie Ihrem Lieferanten mit Erbringung eines Importakkreditivs Ihre Kreditwürdigkeit nach. Da Sie das Akkreditiv beauftragen, bestimmen Sie in hohem Maße die darin enthaltenen Bedingungen, welche Ihr Lieferant zu erfüllen hat, ehe er Zahlung erhält.

Verpflichtungen, die Sie vertraglich eingegangen sind, können durch eine Bankgarantie abgesichert werden. Zu Ihrem Schutz – und zum Schutz Ihres Kunden. Die Palette der Garantien reicht von der Biet-, Vertragserfüllungs-, Zahlungs-, Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Haftrücklassgarantie bis zur Mietkautions- oder Zollgarantie.

Wenn Sie im Vertrag mit Kunden die Beibringung einer Garantie vereinbaren, überprüfen wir gerne vorab die Qualität hinsichtlich Länderrisiko und Bonität der Garantiebank. Bei ausreichender Kreditwürdigkeit der Garantiebank kann auf Wunsch deren Bonitätsrisiko durch die Bank übernommen werden.

Das Dokumenteninkasso dient als Zahlungsform, wenn zwischen Käufer und Verkäufer eine lange Geschäftsbeziehung und ein gutes Vertrauensverhältnis besteht und die Zahlungswilligkeit und -fähigkeit des Käufers unzweifelhaft ist. Zudem sollten im Importland stabile wirtschaftliche und politische Verhältnisse vorherrschen.

Die Internationale Handelskammer in Paris hat einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI 522) ausgearbeitet. Sie werden heute von den Banken in fast allen Ländern angewandt und stellen somit internationales Recht dar.

Verpflichtungen, die Sie vertraglich eingegangen sind, können durch eine Bankgarantie abgesichert werden. Zu Ihrem Schutz – und zum Schutz Ihres Kunden. Die Palette der Garantien reicht von der Bietungs-, Anzahlungs-, Erfüllungs-, Gewährleistungs-, Haftrücklass- und Mietgarantie bis zur Zahlungsgarantie.