Rechtliches

Mit dem Aufruf und/oder der Nutzung der Informationen, Dienste, Linkverknüpfungen, Funktionen, Anwendungen oder Programme (im Folgenden zusammen "Inhalte") dieser Website unterwirft sich der Benutzer den nachstehenden Bedingungen.

Der automatische Informationsaustausch soll dabei helfen, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung und Steuerflucht zu bekämpfen.

Das Vertrauen unserer Kunden ist unser wertvollstes Gut! Wir sind daher stets bemüht, Sie in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollten Sie dennoch Grund für eine Beschwerde sehen, werden wir Ihrer Beschwerde umgehend nachgehen

Wir verwenden die im Folgenden genannten Prospekte für diverse öffentliche Angebote von Wertpapieren mit Zustimmung der jeweiligen Emittenten und gemäß den Bedingungen an die diese Zustimmung gebunden ist. Die Prospekte samt etwaigen Nachträgen bzw.  die gegebenenfalls separaten Zustimmungserklärungen sind auf den u.a. verlinkten Websites der jeweiligen Emittenten abrufbar.
Bei Basisprospekten gilt die Zustimmungserklärung im Regelfall für alle öffentlichen Angebote unter dem jeweiligen Basisprospekt.
Im Fall von Einzelprospekten gilt die Zustimmungserklärung für die jeweilige spezifische Emission, deren ISIN nachfolgend angegeben ist.

Offenlegung gemäß Artikel 431 bis 455 CRR

     

Offenlegung gemäß § 65a BWG

Gemäß § 65a Bankwesengesetz haben Kreditinstitute folgende Informationen betreffend Corporate Governance und Vergütung zu veröffentlichen

     

Offenlegung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Weitergabe von Finanzanalysen (Offenlegung gem. Verordnung (EU) 2016/958)

Mitglieder der Raiffeisenbankengruppe Niederösterreich-Wien geben von Dritten erstellte Finanzanalysen weiter. Deshalb legen wir alle etwaigen Interessen und Interessenkonflikte im Hinblick auf alle Finanzinstrumente oder Emittenten, die Gegenstand einer von uns ausgehändigten Finanzanalyse sind, offen:

Derzeit bestehen keine diesbezüglichen Interessenkonflikte.

Die Weitergabe von von Dritten erstellten Finanzanalysen erfolgt stets ungekürzt und unverändert. Die interne Weitergabe an Anlageberater erfolgt durch eine zentrale Stelle, die von anderen Abteilungen durch Informationsschranken getrennt ist. Die Vergütung der Personen, die Finanzanalysen intern und an Kunden weitergeben, ist nicht unmittelbar an Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die Gegenstand der Finanzanalysen sind, gebunden. Diese Personen haben Finanzinstrumente, die Gegenstand der Finanzanalysen sind, vor ihrer öffentlichen Emission weder direkt noch indirekt erhalten oder bezogen.

Hier finden Sie neben Pflichtveröffentlichungen zur Nachhandelstransparenz eine Übersicht der Einschränkungen (Restriktionen) bei der Auftragserteilung.

MITWIRKUNGSPOLITIK GEMÄß PARAGRAPH 185 BÖRSEGESETZ INKLUSIVE DER GRUNDSÄTZE ZUR AUSÜBUNG VON AKTIEN-STIMMRECHTEN BEI DER VERMÖGENSVERWALTUNG

Betreffend unsere Raiffeisen Vermögensverwaltung, die wir in Kooperation mit der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH anbieten, möchten wir über unsere Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Ausübung von Stimmrechten wie folgt informieren:

Diese Vermögensverwaltungsverträge sehen keine ausdrückliche Ermächtigung für die Raiffeisenbank vor, die mit dem Aktienbestand des Portfolios verbundenen Stimmrechte auszuüben. Daher kann weder die Raiffeisenbank noch die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH, an die die Vermögensverwaltung ausgelagert wurde, Stimmrechte der sich im Portfolio des Kunden befindlichen Aktien ausüben.

Werden für das Portfolio des Kunden Fondsanteilscheine erworben, ist üblicherweise die Verwaltungsgesellschaft des jeweiligen Fonds berechtigt, die im Fondsvermögen befindlichen Stimmrechte aus dem Aktienbestand auszuüben. Bei der Entscheidung, welche Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden erworben werden, berücksichtigt die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH auch eine von der Fondsverwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Stimmrechtsausübung. Kommen Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH zum Einsatz, so gilt die auf der Homepage der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH veröffentlichte Mitwirkungspolitik.

Mitwirkungspolitik der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH

 

Diese Mitwirkungspolitik der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH gilt auch für den Aktienbestand des Portfolios, sofern die betreffende Aktie in einem Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH enthalten ist, was regelmäßig zutrifft. Dies betrifft folgende Themen: Überwachung der Gesellschaft, Dialoge mit der Gesellschaft, Zusammenarbeit mit anderen Aktionären, Kommunikation mit anderen Interessenträgern der Aktiengesellschaft, Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Mitwirkung. Für Aktien des Portfolios, die nicht in einem Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH enthalten sind, sind mangels Wesentlichkeit keine besonderen Mitwirkungsmaßnahmen vorgesehen.

Bei der digitalen Vermögensverwaltung WILL werden Fondsanteilscheine für das Kundenportfolio erworben. Allfällige Mitwirkungsmöglichkeiten aus dem Halten von Aktien stehen somit den Verwaltungsgesellschaften der jeweiligen Fonds und nicht der Raiffeisenbank zu. Kommen Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH zum Einsatz, so gilt die auf der Homepage der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH veröffentlichte Mitwirkungspolitik.

Mitwirkungspolitik der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH

 

Die Raiffeisenbank sieht von der jährlichen Veröffentlichung der Umsetzung der Mitwirkungspolitik  gemäß Paragraph 185, Absatz 1, Ziffer 2, Börsegesetz aus den oben dargelegten Gründen ab.

Die Richtlinie 2014/59 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen wurde in Österreich insbesondere durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken umgesetzt. Hier finden Sie zusammengefasst die wesentlichen Informationen dazu.

Die Informationen entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand, sind jedoch ohne Gewähr. Sie werden von Dritten zur Verfügung gestellt und können sich jederzeit, auch ohne vorherige Kundeninformation, ändern.

 

Aktien, Optionsscheine, Zertifikate, ETF
 
HandelsplatzFremde SpesenFremde Spesen
Min./Max.
Fremde Steuern
Österreich0,06%Min. 5,00 EUR 
Deutschland XETRA0,04%Min. 8,00 EUR 
Deutschland XFRA0,08% Min. 12,00 EUR 
Deutschland Parkett0,12%Min. 10,00 EURKauf französisches Wertpapier 0,40%
Kauf italienisches Wertpapier 0,10%
Australien0,15%Min. 50,00 EUR 
Belgien0,20%Min. 20,00 EUR 
Bulgarien0,50%Min. 50,00 EUR 
Dänemark0,20%Min. 20,00 EUR 
Estland0,60%Min. 50,00 EUR 
Finnland0,20%Min. 20,00 EUR 
Frankreich0,07%Min. 20,00 EURKauf französisches Wertpapier 0,40%
Griechenland0,20%Min. 50,00 EURKauf 0,0325%
Verkauf 0,1325%
Großbritannien0,07%Min. 20,00 EURKauf 0,50% + 1,5 GBP
Hongkong0,20%Min. 50,00 EUR0,1085%
Indonesien0,30%Min. 100,00 EURKauf 0,0499%
Verkauf 0,1499%
Irland0,20%Min. 20,00 EURKauf 1,00% 
Israel0,60%Min. 50,00 EUR 
Italien0,20%Min. 20,00 EURKauf italienisches Wertpapier 0,10%
Japan0,20%Min. 50,00 EUR 
Kanada0,20%Min. 25,00 EUR 
Kroatien0,50%Min. 50,00 EUR 
Lettland0,60%Min. 50,00 EUR 
Litauen0,60%Min. 50,00 EUR 
Malaysia0,30%Min. 100,00 EUR0,14%
Neuseeland0,30%Min. 100,00 EUR 
Niederlande0,10%

Min. 20,00 EUR

 
Norwegen0,20%Min. 20,00 EUR 
Polen0,20%Min. 50,00 EUR 
Portugal0,20%Min. 20,00 EUR 
Rumänien0,50%Min. 50,00 EUR 
Schweden0,20%Min. 20,00 EUR 
Schweiz0,07%

Min. 20,00 EUR

 
Serbien0,50%Min. 50,00 EUR 
Singapur0,30%Min. 100,00 EUR0,04%
Slowakei0,50%Min. 50,00 EUR 
Slowenien0,20%Min. 50,00 EUR 
Spanien0,20%Min. 20,00 EURKauf 0,20%
Südafrika0,30%Min. 100,00 EURKauf 0,25% 
Südkorea0,30%Min. 100,00 EUR

Verkauf 0,15% 

Thailand0,30%Min. 100,00 EUR 
Tschechien0,20%Min. 50,00 EUR 
Türkei0,30%Min. 50,00 EUR 
Ungarn0,20%Min. 50,00 EUR 
USA0,15%Min. 14,00 EUR

 

Außerbörslich0,20%Min. 25,00 EUR 
Anleihen börsengehandelt
 
HandelsplatzFremde SpesenFremde Spesen
Min./Max.
Fremde Steuern
Österreich0,06%Min. 5,00 EUR 
Deutschland XETRA0,04%Min. 8,00 EUR 
Deutschland XFRA0,08%Min. 12,00 EUR 
Deutschland Parkett0,12%Min. 20,00 EUR 
Frankreich0,15%Min. 20,00 EUR 
Italien0,15%Min. 20,00 EUR 
Niederlande0,15%Min. 20,00 EUR 
Schweiz0,07%Min. 20,00 EUR0,006%
USA0,15%Min. 20,00 EUR 
Fremdfonds - Einzelauftrag
FondstypFremde Spesen
Inländische Fonds0,10%
Min. 5,00 EUR
Max. 150,00 EUR
Ausländische Fonds0,10%
Min. 5,00 EUR
Max. 150,00 EUR
Hedgefonds400,00 EUR
C-Quadrat Fonds0,00 EUR
Kathrein Fonds0,00 EUR
Walser Fonds0,375%
Fremdfonds - Dauerauftrag
FondstypFremde Spesen
Inländische Fonds0,10%
Ausländische Fonds0,10%
Hedgefonds400,00 EUR
C-Quadrat Fonds0,00 EUR
Kathrein Fonds0,00 EUR
Walser Fonds0,375%
ETF Handel via MTF-Plattform
MTF = Multilateral Trading Facility; 
 Fremde SpesenFremde Spesen
Min./Max.
Fremde Steuern
Tradeweb, Bloomberg0,05%Min. 200,00 EUR-

Rückgabe österreichischer Immobilienfondsanteile - Änderungen für Bestandsfonds ab 01.01.2027

Ab 01.01.2027 sind die neuen gesetzlichen Rückgaberegeln für Anteile an österreichische Immobilienfonds auch für Bestandsfonds (Immobilienfonds, die bereits am 1.Jänner 2022 verwaltet wurden) zu berücksichtigen. Die entsprechende Regelung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes ist bereits am 01.01.2022 in Kraft getreten. Sie sieht Mindesthalte- und Rückgabefristen für Immobilienfonds-Anteile vor, wobei für bestimmte Bestandsanteile zum Stichtag 31.12.2026 bis Ende 2030 Übergangserleichterungen bei der Rückgabefrist bestehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Stabilität von Immobilienfonds zu erhöhen und gleichzeitig die Interessen aller Anlerger:innen zu schützen.

Folgende Neuerungen gelten ab 01.01.2027 auch für Bestandsfonds:

1.Mindestbehaltedauer 12 Monate: 

Immobilienfondsanteile müssen mindestens 12 Monate gehalten werden. Anleger:innen können erst nach Ablauf dieser Frist eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung mit anschließender Verkaufsorder abgeben. Die unwiderrufliche Rückgabeerklärung erhalten Sie bei Ihrer Berater:in in der jeweiligen Raiffeisenbank.

2. Rückgabefrist weitere 12 Monate: 

Nach Abgabe der unwiderruflichen Rückgabeerklärung beginnt eine weitere Frist von 12 Monaten zu laufen. Erst nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Auszahlung zum dann gültigen Rechenwert. 

3.Freibetragsregelung: 

Für Anleger:innen, die ihre Fondsanteile bereits am 31.12.2026 am Depot hinterlegt haben, gilt folgende Übergangsregelung: die Anteile können ohne die zwölfmonatige Rückgabefrist verkauft werden, solange die Rückgaben je Fonds und Kalenderjahr folgende Grenzen nicht übersteigen:

ZeitraumFreibetrag pro Fonds und Person
2027 - 2028Jährlicher Freibetrag von EUR 20.000,00
2029 - 2030Jährlicher Freibetrag von EUR 10.000,00
ab 2031kein Freibetrag mehr (es gilt die Rückgabefrist von 12 Monaten)

Die Freibeträge gelten je Anteilinhaber, je Kalenderjahr und je Immobilienfonds. Hierfür ist ebenfalls die Abgabe einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung notwendig.

Warum wurden diese Gesetzesänderungen eingeführt?

Immobilienfonds investieren in Immobilien, die nicht kurzfristig veräußert werden können. Wenn viele Anleger:innen gleichzeitig ihr Geld zurückfordern, könnten kurzfristige Liquiditätsengpässe entstehen. Die neuen Fristen geben dem Fondsmanagement Zeit Immobilien mit mehr Vorlaufzeit zu verkaufen, angemessene Verkaufspreise zu erzielen und die Gleichbehandlung aller Anleger:innen sicherzustellen.

Warum gibt es die Freibetragsregelung?

Die Übergangsregelung für Anleger:innen soll dazu dienen, bereits erworbene Anteile ohne Einhaltung der 12-monatigen Rückgabefrist zum jeweils aktuellen Rechenwert zu veräußern. Anteile, die ab 01.01.2027 erworben werden, sind von der Übergangsregelung ausgenommen. Für sie besteht daher kein Anspruch auf den Freibetrag.