Rechtliches
Disclaimer
Mit dem Aufruf und/oder der Nutzung der Informationen, Dienste, Linkverknüpfungen, Funktionen, Anwendungen oder Programme (im Folgenden zusammen "Inhalte") dieser Website unterwirft sich der Benutzer den nachstehenden Bedingungen.
FATCA/CRS
Der automatische Informationsaustausch soll dabei helfen, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung und Steuerflucht zu bekämpfen.
Beschwerdemanagement
Das Vertrauen unserer Kunden ist unser wertvollstes Gut! Wir sind daher stets bemüht, Sie in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollten Sie dennoch Grund für eine Beschwerde sehen, werden wir Ihrer Beschwerde umgehend nachgehen
Prospektverwendung
Wir verwenden die im Folgenden genannten Prospekte für diverse öffentliche Angebote von Wertpapieren mit Zustimmung der jeweiligen Emittenten und gemäß den Bedingungen an die diese Zustimmung gebunden ist. Die Prospekte samt etwaigen Nachträgen bzw. die gegebenenfalls separaten Zustimmungserklärungen sind auf den u.a. verlinkten Websites der jeweiligen Emittenten abrufbar.
Bei Basisprospekten gilt die Zustimmungserklärung im Regelfall für alle öffentlichen Angebote unter dem jeweiligen Basisprospekt.
Im Fall von Einzelprospekten gilt die Zustimmungserklärung für die jeweilige spezifische Emission, deren ISIN nachfolgend angegeben ist.
Offenlegung
Abwicklungsdisziplin
Verordnung (EU) 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R0909&from=DE
Delegierte Verordnung (EU) 2018/1229 der Kommission
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018R1229&from=DE
Handelsinformationen
Hier finden Sie neben Pflichtveröffentlichungen zur Nachhandelstransparenz eine Übersicht der Einschränkungen (Restriktionen) bei der Auftragserteilung.
Mitwirkungspolitik
MITWIRKUNGSPOLITIK GEMÄß PARAGRAPH 185 BÖRSEGESETZ INKLUSIVE DER GRUNDSÄTZE ZUR AUSÜBUNG VON AKTIEN-STIMMRECHTEN BEI DER VERMÖGENSVERWALTUNG
Betreffend unsere Raiffeisen Vermögensverwaltung, die wir in Kooperation mit der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH anbieten, möchten wir über unsere Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Ausübung von Stimmrechten wie folgt informieren:
Diese Vermögensverwaltungsverträge sehen keine ausdrückliche Ermächtigung für die Raiffeisenbank vor, die mit dem Aktienbestand des Portfolios verbundenen Stimmrechte auszuüben. Daher kann weder die Raiffeisenbank noch die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH, an die die Vermögensverwaltung ausgelagert wurde, Stimmrechte der sich im Portfolio des Kunden befindlichen Aktien ausüben.
Werden für das Portfolio des Kunden Fondsanteilscheine erworben, ist üblicherweise die Verwaltungsgesellschaft des jeweiligen Fonds berechtigt, die im Fondsvermögen befindlichen Stimmrechte aus dem Aktienbestand auszuüben. Bei der Entscheidung, welche Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden erworben werden, berücksichtigt die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH auch eine von der Fondsverwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Stimmrechtsausübung. Kommen Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH zum Einsatz, so gilt die auf der Homepage der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH veröffentlichte Mitwirkungspolitik.
Mitwirkungspolitik der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH
Diese Mitwirkungspolitik der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH gilt auch für den Aktienbestand des Portfolios, sofern die betreffende Aktie in einem Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH enthalten ist, was regelmäßig zutrifft. Dies betrifft folgende Themen: Überwachung der Gesellschaft, Dialoge mit der Gesellschaft, Zusammenarbeit mit anderen Aktionären, Kommunikation mit anderen Interessenträgern der Aktiengesellschaft, Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Mitwirkung. Für Aktien des Portfolios, die nicht in einem Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH enthalten sind, sind mangels Wesentlichkeit keine besonderen Mitwirkungsmaßnahmen vorgesehen.
Bei der digitalen Vermögensverwaltung WILL werden Fondsanteilscheine für das Kundenportfolio erworben. Allfällige Mitwirkungsmöglichkeiten aus dem Halten von Aktien stehen somit den Verwaltungsgesellschaften der jeweiligen Fonds und nicht der Raiffeisenbank zu. Kommen Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH zum Einsatz, so gilt die auf der Homepage der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH veröffentlichte Mitwirkungspolitik.
Mitwirkungspolitik der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH
Die Raiffeisenbank sieht von der jährlichen Veröffentlichung der Umsetzung der Mitwirkungspolitik gemäß Paragraph 185, Absatz 1, Ziffer 2, Börsegesetz aus den oben dargelegten Gründen ab.
Bankenabwicklung
Die Richtlinie 2014/59 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen wurde in Österreich insbesondere durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken umgesetzt. Hier finden Sie zusammengefasst die wesentlichen Informationen dazu.
Fremde Handelsspesen Wertpapiergeschäft
Die Informationen entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand, sind jedoch ohne Gewähr. Sie werden von Dritten zur Verfügung gestellt und können sich jederzeit, auch ohne vorherige Kundeninformation, ändern.
| Handelsplatz | Fremde Spesen | Fremde Spesen Min./Max. | Fremde Steuern |
|---|---|---|---|
| Österreich | 0,06% | Min. 5,00 EUR | |
| Deutschland XETRA | 0,04% | Min. 8,00 EUR | |
| Deutschland XFRA | 0,08% | Min. 12,00 EUR | |
| Deutschland Parkett | 0,12% | Min. 10,00 EUR | Kauf französisches Wertpapier 0,40% Kauf italienisches Wertpapier 0,10% |
| Australien | 0,15% | Min. 50,00 EUR | |
| Belgien | 0,20% | Min. 20,00 EUR | |
| Bulgarien | 0,50% | Min. 50,00 EUR | |
| Dänemark | 0,20% | Min. 20,00 EUR | |
| Estland | 0,60% | Min. 50,00 EUR | |
| Finnland | 0,20% | Min. 20,00 EUR | |
| Frankreich | 0,07% | Min. 20,00 EUR | Kauf französisches Wertpapier 0,40% |
| Griechenland | 0,20% | Min. 50,00 EUR | Kauf 0,0325% Verkauf 0,1325% |
| Großbritannien | 0,07% | Min. 20,00 EUR | Kauf 0,50% + 1,5 GBP |
| Hongkong | 0,20% | Min. 50,00 EUR | 0,1085% |
| Indonesien | 0,30% | Min. 100,00 EUR | Kauf 0,0499% Verkauf 0,1499% |
| Irland | 0,20% | Min. 20,00 EUR | Kauf 1,00% |
| Israel | 0,60% | Min. 50,00 EUR | |
| Italien | 0,20% | Min. 20,00 EUR | Kauf italienisches Wertpapier 0,10% |
| Japan | 0,20% | Min. 50,00 EUR | |
| Kanada | 0,20% | Min. 25,00 EUR | |
| Kroatien | 0,50% | Min. 50,00 EUR | |
| Lettland | 0,60% | Min. 50,00 EUR | |
| Litauen | 0,60% | Min. 50,00 EUR | |
| Malaysia | 0,30% | Min. 100,00 EUR | 0,14% |
| Neuseeland | 0,30% | Min. 100,00 EUR | |
| Niederlande | 0,10% | Min. 20,00 EUR | |
| Norwegen | 0,20% | Min. 20,00 EUR | |
| Polen | 0,20% | Min. 50,00 EUR | |
| Portugal | 0,20% | Min. 20,00 EUR | |
| Rumänien | 0,50% | Min. 50,00 EUR | |
| Schweden | 0,20% | Min. 20,00 EUR | |
| Schweiz | 0,07% | Min. 20,00 EUR | |
| Serbien | 0,50% | Min. 50,00 EUR | |
| Singapur | 0,30% | Min. 100,00 EUR | 0,04% |
| Slowakei | 0,50% | Min. 50,00 EUR | |
| Slowenien | 0,20% | Min. 50,00 EUR | |
| Spanien | 0,20% | Min. 20,00 EUR | Kauf 0,20% |
| Südafrika | 0,30% | Min. 100,00 EUR | Kauf 0,25% |
| Südkorea | 0,30% | Min. 100,00 EUR | Verkauf 0,15% |
| Thailand | 0,30% | Min. 100,00 EUR | |
| Tschechien | 0,20% | Min. 50,00 EUR | |
| Türkei | 0,30% | Min. 50,00 EUR | |
| Ungarn | 0,20% | Min. 50,00 EUR | |
| USA | 0,15% | Min. 14,00 EUR |
|
| Außerbörslich | 0,20% | Min. 25,00 EUR |
| Handelsplatz | Fremde Spesen | Fremde Spesen Min./Max. | Fremde Steuern |
|---|---|---|---|
| Österreich | 0,06% | Min. 5,00 EUR | |
| Deutschland XETRA | 0,04% | Min. 8,00 EUR | |
| Deutschland XFRA | 0,08% | Min. 12,00 EUR | |
| Deutschland Parkett | 0,12% | Min. 20,00 EUR | |
| Frankreich | 0,15% | Min. 20,00 EUR | |
| Italien | 0,15% | Min. 20,00 EUR | |
| Niederlande | 0,15% | Min. 20,00 EUR | |
| Schweiz | 0,07% | Min. 20,00 EUR | 0,006% |
| USA | 0,15% | Min. 20,00 EUR |
| Fondstyp | Fremde Spesen |
|---|---|
| Inländische Fonds | 0,10% Min. 5,00 EUR Max. 150,00 EUR |
| Ausländische Fonds | 0,10% Min. 5,00 EUR Max. 150,00 EUR |
| Hedgefonds | 400,00 EUR |
| C-Quadrat Fonds | 0,00 EUR |
| Kathrein Fonds | 0,00 EUR |
| Walser Fonds | 0,375% |
| Fondstyp | Fremde Spesen |
|---|---|
| Inländische Fonds | 0,10% |
| Ausländische Fonds | 0,10% |
| Hedgefonds | 400,00 EUR |
| C-Quadrat Fonds | 0,00 EUR |
| Kathrein Fonds | 0,00 EUR |
| Walser Fonds | 0,375% |
| Fremde Spesen | Fremde Spesen Min./Max. | Fremde Steuern | |
|---|---|---|---|
| Tradeweb, Bloomberg | 0,05% | Min. 200,00 EUR | - |
Immobilienfondsgesetz
Rückgabe österreichischer Immobilienfondsanteile - Änderungen für Bestandsfonds ab 01.01.2027
Ab 01.01.2027 sind die neuen gesetzlichen Rückgaberegeln für Anteile an österreichische Immobilienfonds auch für Bestandsfonds (Immobilienfonds, die bereits am 1.Jänner 2022 verwaltet wurden) zu berücksichtigen. Die entsprechende Regelung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes ist bereits am 01.01.2022 in Kraft getreten. Sie sieht Mindesthalte- und Rückgabefristen für Immobilienfonds-Anteile vor, wobei für bestimmte Bestandsanteile zum Stichtag 31.12.2026 bis Ende 2030 Übergangserleichterungen bei der Rückgabefrist bestehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Stabilität von Immobilienfonds zu erhöhen und gleichzeitig die Interessen aller Anlerger:innen zu schützen.
Folgende Neuerungen gelten ab 01.01.2027 auch für Bestandsfonds:
1.Mindestbehaltedauer 12 Monate:
Immobilienfondsanteile müssen mindestens 12 Monate gehalten werden. Anleger:innen können erst nach Ablauf dieser Frist eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung mit anschließender Verkaufsorder abgeben. Die unwiderrufliche Rückgabeerklärung erhalten Sie bei Ihrer Berater:in in der jeweiligen Raiffeisenbank.
2. Rückgabefrist weitere 12 Monate:
Nach Abgabe der unwiderruflichen Rückgabeerklärung beginnt eine weitere Frist von 12 Monaten zu laufen. Erst nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Auszahlung zum dann gültigen Rechenwert.
3.Freibetragsregelung:
Für Anleger:innen, die ihre Fondsanteile bereits am 31.12.2026 am Depot hinterlegt haben, gilt folgende Übergangsregelung: die Anteile können ohne die zwölfmonatige Rückgabefrist verkauft werden, solange die Rückgaben je Fonds und Kalenderjahr folgende Grenzen nicht übersteigen:
| Zeitraum | Freibetrag pro Fonds und Person |
|---|---|
| 2027 - 2028 | Jährlicher Freibetrag von EUR 20.000,00 |
| 2029 - 2030 | Jährlicher Freibetrag von EUR 10.000,00 |
| ab 2031 | kein Freibetrag mehr (es gilt die Rückgabefrist von 12 Monaten) |
Die Freibeträge gelten je Anteilinhaber, je Kalenderjahr und je Immobilienfonds. Hierfür ist ebenfalls die Abgabe einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung notwendig.
Warum wurden diese Gesetzesänderungen eingeführt?
Immobilienfonds investieren in Immobilien, die nicht kurzfristig veräußert werden können. Wenn viele Anleger:innen gleichzeitig ihr Geld zurückfordern, könnten kurzfristige Liquiditätsengpässe entstehen. Die neuen Fristen geben dem Fondsmanagement Zeit Immobilien mit mehr Vorlaufzeit zu verkaufen, angemessene Verkaufspreise zu erzielen und die Gleichbehandlung aller Anleger:innen sicherzustellen.
Warum gibt es die Freibetragsregelung?
Die Übergangsregelung für Anleger:innen soll dazu dienen, bereits erworbene Anteile ohne Einhaltung der 12-monatigen Rückgabefrist zum jeweils aktuellen Rechenwert zu veräußern. Anteile, die ab 01.01.2027 erworben werden, sind von der Übergangsregelung ausgenommen. Für sie besteht daher kein Anspruch auf den Freibetrag.