Beschwerdemanagement

Die Raiffeisen Bankengruppe ist bestrebt, ihren Kund:innen kompetente Lösungen und hervorragenden Service zu bieten. Die Zufriedenheit unserer Kund:innen hat für uns höchste Priorität. Das Feedback von Kund:innen gibt uns die Möglichkeit, deren Bedürfnisse besser zu verstehen und damit unsere Dienstleistungen und Produkte zu verbessern.

Beschwerdemanagement

Informieren Sie uns daher bitte, falls wir Ihre Erwartungen nicht vollständig erfüllt haben oder Sie gar Anlass zur Beschwerde haben. Wir schätzen konstruktives Feedback sehr und nehmen sämtliche Kommentare oder Beschwerden ernst. Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, damit wir Ihren Fall effizient und schnell bearbeiten können:

  • Nennen Sie bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse.
  • Beschreiben Sie bitte den Grund Ihrer Unzufriedenheit so detailliert wie möglich.
  • Sollten für die Bearbeitung Dokumente (z.B. Kontoauszüge) relevant sein oder Sie Fragen dazu haben, fügen Sie diese bitte bei.
  • Falls Sie einen Vorschlag haben, wie wir die Ursache Ihrer Beschwerde lösen können, teilen Sie uns das bitte mit.
  • Wenn Sie bei Ihrer Beschwerde von Dritten unterstützt werden, stellen Sie bitte eine Entbindung vom Bankgeheimnis aus.
  • Wichtig: Senden Sie uns keine Passwörter, PIN oder ähnliche Sicherheitscodes. Ihre Bank wird diese auch niemals von Ihnen verlangen.

 

Grundsätzlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihren Kundenberater oder dessen Vorgesetzten wenden. Dies kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail) erfolgen. Nutzen Sie die Mailbox in Mein ELBA, um direkt Ihren persönlichen Raiffeisenberater zu kontaktieren. Alternativ dazu können Sie für Ihre Beschwerde auch unser elektronisches Beschwerdeformular verwenden. Kann auf diese Weise keine zufriedenstellende Erledigung erreicht werden, können Sie sich auch per Brief oder E-Mail an die Geschäftsleitung Ihrer Bank wenden.

Wir sind stets bemüht, eine Beschwerde raschest zu erledigen. Sollte nach dem Einlangen Ihrer Beschwerde die Erledigung binnen eines Bankarbeitstages nicht möglich sein, dann erhalten Sie dahingehend Bescheid, bis zu welchem Zeitpunkt wir Ihnen über den Verlauf oder die endgültige Erledigung der Beschwerde Bescheid geben werden.

Externe Stellen und Behörden

Zur Weiterbearbeitung und Aufrechterhaltung der Beschwerde haben Verbraucher folgende Möglichkeiten:

Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft

Es besteht die Möglichkeit für Kund:innen, sich an die unabhängige gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, www.bankenschlichtung.at, einer unabhängigen Einrichtung zur außergerichtlichen Bereinigung von Streitfällen, zu wenden. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für das Kreditinstitut freiwillig. Es entscheidet darüber im Einzelfall. 

Schlichtung für Verbraucher:innen (speziell für Fremdwährungskredite), Wien:  www.verbraucherschlichtung.at

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (betreffend Beschwerden aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen): www.ec.europa.eu/consumers/odr

Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrer Beschwerde an die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien,  www.fma.gv.at, zu wenden.