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Immobilien verkaufen mit Raiffeisen

Was sind die wesentlichsten Schritte beim Immobilienverkauf? Wie wird der Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks abgewickelt und wer kann Sie dabei untersützen?

2. Vermarktung

Jetzt geht es darum, den:die passende:n Käufer:in für Ihre Immobilie zu finden. Ein:e Immobilienmakler:in kann dabei wertvolle Dienste leisten und Sie in der Vermarktungsphase professionell begleiten.

  • Vermarktungsstrategie: Es ist nun Ihre Entscheidung, ob Sie Ihre Immobilie privat oder über eine:n Makler:in verkaufen wollen.
  • Exposé-Erstellung: Der:Die Makler:in erstellt für Sie eine hochwertige Präsentation mit professionellen Fotos und allen wichtigen Objektdaten.
  • Besichtigungen & Verhandlungen: Haben Sie sich für eine:n Makler:in entschieden, kümmert sich diese:r um die Termine mit den  Interessent:innen und steht diesen für alle Fragen zur Verfügung.

Besichtigungstermine

Überlassen Sie die Vereinbarung und Durchführung der Besichtigungen Ihrem:Ihrer Immobilienmakler:in. Immobilienmakler:innen sind Profis und haben im Umgang mit Kund:innen lange Erfahrung. Viele potenzielle Käufer:innen haben darüber hinaus Hemmungen, in Gegenwart von Verkäufer:innen über Vor- und Nachteile der Immobilie zu sprechen.

3. Abschluss und Abwicklung

Sobald sich Käufer:in und Verkäufer:in einig sind, erfolgt die rechtliche Umsetzung: 

  • Kaufvertrag & Notar: Ein:e Notar:in oder Rechtsanwalt:Rechtsanwältin erstellt den Kaufvertragsentwurf. Nach einer zweiwöchigen Prüffrist findet die Beurkundung (Unterschrift) statt.
  • Kaufpreiszahlung: Die Zahlung erfolgt in dem beim Notartermin festgelegten Zeitraum, sobald alle Voraussetzungen (z. B. Auflassungsvormerkung) im Grundbuch erfüllt sind.
  • Übergabe: Nach Erhalt des Kaufpreises wird die Immobilie offiziell übergeben. Dafür sollte von Ihrem:Ihrer Makler:in bzw. Ihnen unbedingt ein Übergabeprotokoll zur Dokumentation von Zählerständen und Schlüsseln erstellt werden.

Gut zu wissen

  • Treuhänder:in: Eine zentrale Rolle beim Kauf/Verkauf einer Immobilie spielt der:die Treuhänder:in (Rechtsanwalt:Rechtsanwältin oder Notar:in). Diese:r gewährleistet, dass der:die Käufer:in tatsächlich Eigentümer:in der Immobilie wird und diese schuldenfrei übernommen wird. Der:die Treuhänder:in vertritt die Interessen beider Seiten, also sowohl von Verkäufer:innen als auch von Käufer:innen. In den meisten Fällen wird der:die Treuhänder:in darüber hinaus auch mit den steuerlichen Abwicklungen betraut: Das heißt, er:sie führt die voraussichtliche Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr ab.
  • Lastenfreistellung: Wurde das Darlehen für die Immobilie noch nicht zurückgezahlt,  erfolgt die Lastenfreistellung im Rahmen des Verkaufsprozesses. Der:die mit der Abwicklung beauftragte Treuhänder:in erhält den Kaufpreis, nimmt anschließend die Lastenfreistellung vor (bezahlt also die Schulden bei der Bank) und überweist den verbliebenen Rest dann an Sie als Verkäufer:in.
  • Rückzahlung Förderungsdarlehen: Wenn Sie ein Förderdarlehen auf Ihrer Immobilie haben, müssen Sie dieses in der Regel vor dem Verkauf zurückzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Förderdarlehen von dem:der Käufer:in übernommen werden.

Wissenswertes zur Steuer

Grundsätzlich müssen Sie den Verkaufserlös versteuern (Immobilienertragsteuer) – mit einer wesentlichen Ausnahme: Sie müssen keine Steuer bezahlen, wenn Sie die Immobilie bis zum Verkauf durchgehend mindestens zwei Jahre lang als Hauptwohnsitz genützt haben.

Eine so genannte Hauptwohnsitzbefreiung kommt auch dann zum Tragen, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung das Haus oder die Wohnung für mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt haben. Steuerbefreit sind auch selbst hergestellte Immobilien.

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Laptop, Tasche und Kaffeetasse

Vorbereitungen für den Immobilienverkauf

Unterlagen/Exposé: Stellen Sie eine Mappe mit den wesentlichsten Informationen für potenzielle Käufer zusammen:

  • Grundbuchauszug
  • Baupläne
  • Betriebskostenabrechnung: Durch die Betriebskostenabrechnung sieht der potenzielle Käufer auch die Rücklagen, die für die Immobilie gebildet wurden. Diese Rücklagen bilden die Grundlage für allfällige Sanierungen. 
  • Belege über die letzten Strom- und Gasrechnungen
Tastatur, Maus und Kaffeetasse

Kosten des Immobilienverkaufs

Allfällige Kosten für die Lastenfreistellung: Um das Haus oder die Wohnung so gut wie möglich verkaufen zu können, sollte es von Lasten und Verbindlichkeiten befreit sein. Grundsätzlich werden diese Angelegenheiten von einem Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt. Wenn Sie das Darlehen für Ihre Wohnung oder Ihr Haus noch nicht zurückgezahlt haben, dann erfolgt diese Lastenfreistellung im Rahmen des Verkaufsprozesses. Der mit der Abwicklung beauftragte Treuhänder (Notar oder Rechtsanwalt) erhält vom Käufer den Kaufpreis, nimmt anschließend die Lastenfreistellung vor (bezahlt also die Schulden bei der Bank) und überweist den verbliebenen Rest dann an Sie als Verkäufer.

Rückzahlung Förderungsdarlehen: Wenn Sie ein Förderdarlehen auf Ihrer Immobilie haben, so kann es sein, dass Sie dieses vor dem Verkauf zurückzahlen müssen. Erkundigen Sie sich nach den genauen Bestimmungen in Ihrem Bundesland. Eventuell kann das Förderdarlehen aber unter gewissen Voraussetzungen vom Käufer übernommen werden.

Maklergebühr: Diese wird im Erfolgsfall und nur im Erfolgsfall fällig. Wenn Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen können, dann müssen Sie auch keine Maklergebühr zahlen. Die Maklergebühr ist nach der Höhe des Kaufpreises gestaffelt und beträgt zwischen drei und vier Prozent (plus jeweils Mehrwertsteuer in der Höhe von 20 Prozent). Diese Provisionssätze sind Höchstgrenzen, aber keine "amtlichen Fixpreise".

Kosten für Vertragserrichtung, Treuhandschaft, Grunderwerbsteuer: Alle weiteren Ausgaben sind in der Regel vom Käufer zu bezahlen.

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Immobilienertragsteuer sparen beim Hauptwohnsitz

Grundsätzlich müssen Sie den Verkaufserlös versteuern (Immobilienertragsteuer) – mit einer wesentlichen Ausnahme: Sie müssen keine Steuer bezahlen, wenn Sie die Immobilie bis zum Verkauf durchgehend mindestens zwei Jahre lang als Hauptwohnsitz genützt haben.

Eine so genannte Hauptwohnsitzbefreiung kommt auch dann zum Tragen, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung das Haus oder die Wohnung für mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt haben. Steuerbefreit sind auch selbst hergestellte Immobilien.

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