Allfällige Kosten für die Lastenfreistellung: Um das Haus oder die Wohnung so gut wie möglich verkaufen zu können, sollte es von Lasten und Verbindlichkeiten befreit sein. Grundsätzlich werden diese Angelegenheiten von einem Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt. Wenn Sie das Darlehen für Ihre Wohnung oder Ihr Haus noch nicht zurückgezahlt haben, dann erfolgt diese Lastenfreistellung im Rahmen des Verkaufsprozesses. Der mit der Abwicklung beauftragte Treuhänder (Notar oder Rechtsanwalt) erhält vom Käufer den Kaufpreis, nimmt anschließend die Lastenfreistellung vor (bezahlt also die Schulden bei der Bank) und überweist den verbliebenen Rest dann an Sie als Verkäufer.
Rückzahlung Förderungsdarlehen: Wenn Sie ein Förderdarlehen auf Ihrer Immobilie haben, so kann es sein, dass Sie dieses vor dem Verkauf zurückzahlen müssen. Erkundigen Sie sich nach den genauen Bestimmungen in Ihrem Bundesland. Eventuell kann das Förderdarlehen aber unter gewissen Voraussetzungen vom Käufer übernommen werden.
Maklergebühr: Diese wird im Erfolgsfall und nur im Erfolgsfall fällig. Wenn Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen können, dann müssen Sie auch keine Maklergebühr zahlen. Die Maklergebühr ist nach der Höhe des Kaufpreises gestaffelt und beträgt zwischen drei und vier Prozent (plus jeweils Mehrwertsteuer in der Höhe von 20 Prozent). Diese Provisionssätze sind Höchstgrenzen, aber keine "amtlichen Fixpreise".
Kosten für Vertragserrichtung, Treuhandschaft, Grunderwerbsteuer: Alle weiteren Ausgaben sind in der Regel vom Käufer zu bezahlen.