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Das Wertpapierdepot für meine Geldanlage

Ob online oder mit Beratung: die Raiffeisen Depots KLASSIK, JUGEND und KOMFORT decken all Ihre Bedürftnisse ab. Jetzt mit ETF-Sparplänen, attraktiven Konditionen und persönlicher Beratung – für Einsteiger:innen und erfahrene Anleger:innen.

Zu beachten: Veranlagungen in Wertpapiere können mit erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust verbunden sein! 

*Mit dem 27. Geburtstag erfolgt automatisch die Umstellung auf das Klassik-Depot. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Depotentgelte und Konditionen des Klassik-Modells (siehe "Preise und Konditionen").

 

Risikoangaben zu den Raiffeisen Depot-Modellen: 

  • Bei bestimmten Produkten wie Anleihen oder Zertifikaten besteht zusätzlich ein Emittentenrisiko (Zahlungsunfähigkeit des Emittenten).
  • Während der Laufzeit von Anleihen und Zertifikaten sind Kursschwankungen möglich und ein vorzeitiger Verkauf kann zu Kursverlusten führen.
  • Auch bei Einhaltung der empfohlenen Behaltedauer können Kapitalverluste nicht ausgeschlossen werden.
  • Ein Wertpapierdepot ist kein Sparbuch und unterliegt nicht der Einlagensicherung.

Preise und Konditionen

In drei Schritten zum Wertpapierdepot

Depot finden

Informieren Sie sich über die Raiffeisen Depots und wählen Sie aus unseren Angeboten das für Sie passende Modell: Jugend, Klassik oder Komfort.

Depot eröffnen

Eröffnen Sie je nach gewünschtem Modell Ihr Depot direkt online oder vereinbaren Sie einen Termin zur Eröffnung mit Ihrem:Ihrer Berater:in.

In Mein ELBA verwalten

In Mein ELBA können Sie die Entwicklung Ihrer Wertpapiere verfolgen und Ihr Depot verwalten. Auch der Zu- und Verkauf von Wertpapieren ist in Mein ELBA möglich.

Junger Mann eröffnet Online-Depot am Laptop

Ob digital oder persönlich: Immer bestens betreut.

Ob über Mein ELBA oder im Beratungsgespräch: Sie können Ihre Wertpapieraufträge flexibel erteilen, Limits ändern oder Fondssparpläne bequem starten – inklusive ETF-Sparen. Unsere Berater:innen begleiten Sie individuell:

  • mit einem persönlichen Investmentprofil,
  • Überprüfung Ihrer Depotstruktur – auf Wunsch analysiert und besprochen und
  • fundierten Marktanalysen aus dem Raiffeisen Research Silber-Paket.
Lächelnder Mann mit Smartphone

WILL - Die digitale Vermögensverwaltung von Raiffeisen

Geld anlegen und mit Fokus auf Zukunftsthemen investieren. Für jeden, der das will, gibt’s jetzt WILL: Mit der digitalen Vermögensverwaltung von Raiffeisen ist die Geldanlage in Fonds und ETFs so einfach wie nie!  

Zwei aktuelle Ausgaben Schauplatz Börse Magazin 06/25 auf dem Bild sind ein Basketball mit Nike Logo und ein Fussball mit Adidas Logo zu sehen.

Aktuelle News auf Schauplatz Börse

Aktuelle Informationen und Hintergrundberichte über das Geschehen an den weltweiten Finanz- und Kapitalmärkten erhalten Sie im Schauplatz Börse Magazin:
 

Vereinnahmung von Zuwendungen (Depotmodell Jugend und Klassik)
Gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz sind Zuwendungen Gebühren oder Provisionen oder andere monetäre und nicht-monetäre Vorteile von Dritten oder für Dritte, insbesondere von Emittenten oder Produktanbietern, wenn diese im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Nebendienstleistung von Wertpapierfirmen erhalten oder gezahlt werden. Praktische Beispiele sind insbesondere laufende Bestandsprovisionen und Serviceentgelte von Wertpapierfonds.

Sie stimmen zu, dass die Bank diese Vorteile einbehält, und sie zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet, die die Qualität der Wertpapierdienstleistungen steigern. Die einbehaltenen Vorteile werden Ihnen vor Auftragserteilung offengelegt. Über die Verwendung der einbehaltenen Vorteile informiert Sie die Bank über Anfrage. Die Bank wird aber jedenfalls keine Vorteile von Dritten annehmen, wenn dies der bestmöglichen Wahrung der Kundeninteressen widerspricht.

Verzicht auf Zuwendungen (Depotmodell Komfort)
Die Raiffeisenbank verzichtet auf Zuwendungen, Gebühren oder Provisionen oder andere monetäre und nicht-monetäre Vorteile von Dritten oder für Dritte, insbesondere von Emittenten oder Produktanbietern, wenn diese im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienst­leistung oder Nebendienstleistung von Wertpapierfirmen erhalten oder gezahlt werden.

Sollte die Raiffeisenbank von dritter Seite dennoch Zuwendungen aufgrund des Wertpapiergeschäftes der Depotinhaberin oder des Depot­inhabers erhalten, so wird sie diese erhaltenen Zuwendungen an die Depotinhaberin oder den Depotinhaber weitergeben. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt dabei jeweils innerhalb von drei Monaten nach Abschluss eines Kalenderjahres, in dem die Raiffeisenbank diese Zuwendungen von dritter Seite erhalten hat.

Änderungen der Entgelte und Leistungen
Bei Kund:innen, die Verbraucher:innen sind,

  • gilt für Änderungen von Entgelten Ziffer 45 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • gilt für Änderungen von Leistungen Ziffer 47 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Geschäft mit Unternehmern gilt für Änderungen von Entgelten und Leistungen die Ziffer 43 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verweise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich in jedem Fall auf deren derzeit geltende Fassung.

Berechnung und Verrechnung des Depotentgeltes
Das Depotentgelt besteht aus dem Grundentgelt sowie dem variablen Entgelt. Das Grundentgelt wird unabhängig von der Behaltedauer der im Depot verwahrten Wertpapiere für das volle Quartal, das variable Entgelt wird abhängig von der tatsächlichen Behaltedauer der Wertpapiere verrechnet. Die Berechnung und Verrechnung des variablen Entgelts erfolgen vom Kurswert der im Depot verwahrten Wertpapiere mit Stichtag Quartalsultimo 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember rückwirkend für das vorangegangene Quartal. Dabei gelangen die in diesem „Leistungs- und Preisblatt“ vorgesehenen Depotentgelte zur Anwendung.

Berechnung und Verrechnung des Depotentgeltes bei Depotneueröffnung
Die Berechnung des erstmaligen Grundentgelts nach durchgeführter Depotneueröffnung erfolgt anteilsmäßig; es wird dabei auf volle Monate gerundet. Die erstmalige Verrechnung dieses anteiligen Grundentgelts erfolgt zum Quartalsultimo des Monats des Vertragsabschlusses. Das variable Entgelt wird abhängig von der tatsächlichen Behaltedauer der Wertpapiere zum Quartalsultimo berechnet und verrechnet.

Berechnung/ Verrechnung des Depotentgeltes bei Umstellung des Depotentgeltmodells
Nach erfolgter Umstellung des Depotentgeltmodells wird das Depotentgelt gemäß bisher aufrechter Vereinbarung für den Zeitraum ab Beginn des jeweiligen Quartals bis zum Ende des Monats, in dem die Umstellung auf ein neues Depotentgeltmodell erfolgt ist, unmittelbar nach erfolgter Umstellung berechnet und vom Referenzkonto abgebucht und verrechnet. Die Berechnung des neuen Depotentgelts erfolgt dann ab Beginn des auf die Umstellung folgenden Monats gemäß der in diesem „Leistungs- und Preisblatt“ vorgesehenen Berechnung und Verrechnung des Depotentgelts.

Umsatzsteuerpflichtig sind inländische und private Personen aus Ländern der Europäischen Union. Informationen zum aktuellen Raiffeisen Produktkatalog erhalten Sie bei Ihrem:Ihrer Berater:in.

 

Rechtliche Hinweise:

Das ist eine Marketingmitteilung gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, die zu unverbindlichen Informationszwecken erstellt wurde. Sie ist keine Finanzanalyse und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot oder eine Empfehlung beziehungsweise eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder Veranlagungen dar. Diese Information ersetzt nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch die Kundenbetreuerin oder den Kundenbetreuer im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen teilweise erhebliche Risiken bergen. Die in dieser Information enthaltenen Angaben sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse von Anlegerinnen und Anlegern, wie etwa hinsichtlich Ertrag, finanzieller oder steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Wertpapiergeschäfte bergen zum Teil hohe Risiken in sich, bis hin zum Verlust oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Beim Erwerb von Wertpapieren fallen Kosten wie zum Beispiel ein Ausgabeaufschlag an, die bei Verkauf nicht rückerstattet werden. Die in dieser Information enthaltenen Angaben basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung der mit der Erstellung betrauten Personen zum Zeitpunkt der Ausarbeitung und können daher künftigen Änderungen und Ergänzungen durch die Raiffeisenbank unterliegen. Die Haftung der Raiffeisenbank für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen beziehungsweise Informationsquellen oder für das Eintreten darin erstellter Prognosen ist ausgeschlossen. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial aus dieser Information bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Raiffeisenbank.

Prospekthinweis:

Die veröffentlichten Prospekte bzw. die Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG sowie die Kundeninformationsdokumente (Wesentliche Anlegerinformationen) der Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH stehen unter www.rcm.at www.rcm.at in deutscher Sprache (bei manchen Fonds zusätzlich auch in englischer Sprache) zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Zertifikaten der RBI finden Sie in dem von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligten Basisprospekt (samt allfälliger Änderungen und Ergänzungen) – hinterlegt bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG als Meldestelle und veröffentlicht unter https://www.raiffeisenzertifikate.at/wertpapierprospekte/ sowie im Basisinformationsblatt des betreffenden Zertifikats, ebenfalls abrufbar unter https://www.raiffeisenzertifikate.at/ https://www.raiffeisenzertifikate.at/