Bausparen mobil abschließen
Sich etwas Eigenes aufzubauen liegt in der Natur des Menschen. Doch dazu braucht es Geld.
Das Gute ist, auch das kann man aufbauen: Mit Raiffeisen Bausparen.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK:
- Attraktive Verzinsung*
- Staatliche Prämie
- Flexible Einzahlungsmöglichkeiten
- Sicheres und risikofreies Ansparen
- Nur 6 Jahre Laufzeit
* Verzinsung Ihres Bausparvertrags
Bis zu dem ein Jahr auf den Vertragsbeginn folgenden Monatsende (Fixzinsperiode) beträgt der Zinssatz beim Spartarif 1,25 % p. a., beim Jugendtarif 1,5 % p. a. Beim MixZins-Tarif beträgt der Zinssatz bis zu dem drei Jahre auf den Vertragsbeginn folgenden Monatsende (Fixzinsperiode) 0,45 % p. a. Nach der Fixzinsperiode wird beim Spar-, Jugend- und MixZins-Tarif der Zinssatz bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr anhand des 12-Monats-EURIBOR abzüglich 1,3 Prozentpunkte ermittelt, beträgt aber mindestens 0,2 % p. a. und maximal 4 % p. a. Beim Relaxtarif beträgt der Zinssatz 0,45 % p. a. für sechs Jahre.
Effektive Jahreszinssätze:
Bei einer Einzahlung von EUR 100,– monatlich (Spar-, Jugend- und MixZins-Tarif) bzw. einmalig EUR 7.200,– (Relaxtarif) und einer Laufzeit von 6 Jahren ergeben sich folgende effektive Jahreszinssätze vor KESt:
mindestens 0,5 % und maximal 4,9 % beim Spartarif, mindestens 0,6 % und maximal 4,9 % beim Jugendtarif, mindestens 0,6 % und maximal 4,0 % beim MixZins-Tarif, mindestens 0,6 % und maximal 0,9 % beim Relaxtarif.
Diese beruhen auf folgenden Berechnungsannahmen: Vertragsbeginn 1. Jänner. Erste bzw. einmalige Einzahlung: Beginn des Monats Jänner. Zinssatz nach der Fixzinsperiode (Spar-, Jugend- und MixZins-Tarif): mindestens 0,2 % p. a. und maximal 4 % p. a. Staatliche Bausparprämie: im Jahr des Vertragsbeginns 1,5 % der Einzahlung, für die folgenden Kalenderjahre mindestens 1,5 % und maximal 4 % der Einzahlung. Entgelt für die Kontoführung: EUR 6,66 in jedem Kalenderjahr (keine Verrechnung im Kalenderjahr des Vertragsbeginns).
Raiffeisen Bausparen ist ein Produkt der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., FN 116309v.
Stand: 1.1.2021
MIT NUR WENIGEN KLICKS ZU IHREM BAUSPARVERTRAG
Bausparen einfach erklärt
WELCHE VORTEILE BIETET MIR RAIFFEISEN BAUSPAREN?
Ein Bausparvertrag von Raiffeisen bietet viele Vorteile:
- Bausparzinsen
- staatliche Förderung in Form der Bausparprämie, für die noch dazu keine KESt anfällt
- individuelles Ansparen
- Vorsorge für die Zukunft
- Anspruch auf eine günstige Bausparfinanzierung
WAS IST DIE STAATLICHE PRÄMIE?
Das Bausparen wird vom österreichischen Staat in Form der Bausparprämie gefördert. Dabei wird dem Bausparkonto jährlich eine Prämie als Prozentsatz der geleisteten Einzahlungen gutgeschrieben. Die staatliche Prämie ist im § 108 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
WIE WIRD DIE BAUSPARPRÄMIE ERMITTELT UND WIE HOCH IST SIE?
Die Höhe der staatlichen Bausparprämie wird bis zum 30. November jedes Jahres für das Folgejahr anhand der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung bekannt gegeben.
Die staatliche Prämie beträgt zwischen 1,5 % und 4 % der jährlichen Einzahlung. Der Einzahlungsbetrag zur Erreichung der maximalen staatlichen Bausparprämie beträgt EUR 100,– monatlich oder EUR 1.200,– jährlich oder EUR 7.200,- für 6 Jahre (einmalige Einzahlung im 1. Kalenderjahr).
WANN HABE ICH ANSPRUCH AUF DIE STAATLICHE PRÄMIE?
Ob jemand die Bausparprämie erhält, hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab. Die entscheidende Voraussetzung ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich.
Unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich sind jene natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Abs. 2 EStG).
- Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat, wobei die Umstände darauf schließen lassen müssen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 26 Abs. 1 BAO)
- Ob es sich beim Wohnsitz um den „Hauptwohnsitz“, Lebensmittelpunkt etc. handelt, ist egal, da es für die unbeschränkte Steuerpflicht nur darauf ankommt, dass „ein“ Wohnsitz in Österreich besteht.
Wenn Sie also in Österreich über einen gemeldeten Wohnsitz verfügen, haben Sie Anspruch auf die staatliche Bausparprämie.
WARUM MUSS ICH MEINE SOZIALVERSICHERUNGSNUMMER ANGEBEN?
Wird die Bausparprämie beantragt, muss die Sozialversicherungsnummer angegeben werden. Pro Person darf bei allen Bausparkassen zusammen nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag bestehen. Die Finanzverwaltung prüft jährlich anhand der Sozialversicherungsnummer, ob von den Bausparkassen für dieselbe Person zu insgesamt mehr als einem Bausparvertrag die Bausparprämie angefordert wird.
WAS VERSTEHT MAN UNTER "VEREINBARTER SPARLEISTUNG"?
Jeder Bausparvertrag wird auf einen bestimmten Betrag, die vereinbarte Sparleistung, abgeschlossen. Die "vereinbarte Sparleistung" ist die Summe aller Einzahlungen (ohne Zinsen, Zinseszinsen, Prämie, Prämienzinsen, Entgelt für Kontoführung etc.), zu deren Erbringung sich der Bausparer verpflichtet bzw. die er ohne Zustimmung der Bausparkasse maximal einzahlen kann.
Zum Beispiel:
- Will jemand monatlich EUR 100,- einzahlen, wird er mit der Raiffeisen Bausparkasse bei Abschluss des Bausparvertrages eine Sparleistung von EUR 7.200,- (EUR 100,- x 12 Monate x 6 Jahre) vereinbaren.
- Eine vierteljährliche Einzahlung von EUR 200,- ergibt eine vereinbarte Sparleistung von EUR 4.800,- (EUR 200,- x 4 Quartale x 6 Jahre)
Für jede Person kann eine Sparleistung von maximal 16.800,- EUR vereinbart werden.
MUSS ICH FÜR DIE BAUSPARPRÄMIE KAPITALERTRAGSTEUER ZAHLEN?
Für die staatliche Bausparprämie fällt keine Kapitalertragsteuer an. Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer.
WANN UND IN WELCHER HÖHE ERFOLGT DIE PRÄMIENGUTSCHRIFT?
Die Höhe der Bausparprämie wird jährlich vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und ist von der Entwicklung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) abhängig.
Im Jahr 2021 beträgt die staatliche Bausparprämie 1,5 % der Einzahlung (Einzahlung pro Person max. EUR 1.200,-).
Somit beträgt die Prämie 2021 max. EUR 18,00 (nämlich bei Einzahlung des maximal prämienbegünstigten Betrages von EUR 1.200,-).
Die Gutschrift der Prämie erfolgt jeweils am 30.01. des Folgejahres vorbehaltlich der Überweisung durch die Finanzbehörde.
WIE VIEL MUSS ICH MINDESTENS ZU MEINEM BAUSPARVERTRAG EINZAHLEN?
Das hängt davon ab, zu welcher Sparleistung Sie sich bei Abschluss des Bausparvertrages verpflichtet haben. Die geringste zu vereinbarende Sparleistung pro Person beträgt EUR 2.160,- (= monatlich EUR 30,- / vierteljährlich EUR 90,- / halbjährlich EUR 180,- / jährlich EUR 360,-).
WIE VIEL KANN ICH IN DIESEM JAHR ZU MEINEM BAUSPARVERTRAG NOCH PRÄMIENBEGÜNSTIGT EINZAHLEN, WENN ICH HEUER BEREITS ÜBER 500,- EINGEZAHLT HABE?
Sie können heuer noch die Differenz zwischen EUR 1.200,- (prämienbegünstigter Höchstbetrag) und den EUR 500,-, als weitere prämienbegünstigte Einzahlung tätigen. In dem Beispiel wären es EUR 700,-.