Letzte Chance: Gebührenbefreiung endet am 30. Juni
Die temporäre Gebührenbefreiung im Rahmen des Wohn- und Baupakets des Bundes läuft am 30. Juni 2026 aus. Diese gesetzliche Maßnahme erleichtert den Erwerb und Bau von Wohnraum, indem die Grundbuch-Eintragungsgebühr zum Beispiel für Eigentum und Pfandrechte entfällt – ein großer finanzieller Vorteil für Bauherr:innen und Käufer:innen. wko.at, bmj.gv.at
Gerade bei Bauprojekten oder Grundstückskäufen können mit der Gebührenbefreiung mehrere Tausend Euro gespart werden.
Wer noch vor dem 30. Juni einen Antrag einreicht, kann diese Gebührenbefreiung noch nutzen. Danach gelten wieder die regulären Gebühren.
Wann gilt die Gebührenbefreiung in erster Linie?
- Kauf eines Eigenheims oder Grundstücks
- Errichtung eines Eigenheims
- Finanzierung (Pfandrechte) eines Eigenheims
Voraussetzung ist, dass die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird und bestimmte Wertgrenzen (bis 500.000 €) eingehalten werden. bmj.gv.at
Steuertipps und Förderhinweise
Neben der Gebührenbefreiung gibt es weitere finanzielle Vorteile, die häufig übersehen werden:
- staatliche Förderungen für Sanierungen und Energieeffizienz. Beispiel: „Sanierungsoffensive“ mit Zuschüssen von bis zu 30 %). oesterreich.gv.at
- steuerliche Absetzbarkeit von Kosten bei Vermietung oder beruflicher Nutzung. Beispiele: Arbeitszimmer, vermietete Einheiten.
- Absetzbarkeit von Erhaltungs- und Sanierungskosten bei vermieteten Immobilien
- steuerliche Relevanz von Finanzierungskosten (Zinsen, Darlehen) je nach Nutzung
Tipp: Frühzeitige steuerliche Planung mit Expert:innen kann zusätzliche Einsparungen bringen.
Frist nicht verpassen! Planen Sie ein Bauvorhaben, einen Kauf oder eine Erweiterung? Dann reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein, um die Gebührenbefreiung zu nutzen. Nach dem 30. Juni steigen die Nebenkosten. Die Vorarlberger Raiffeisenbanken unterstützen Sie gerne.