Flexible Arbeitszeiten – welche Pläne verfolgt die Regierung

Die Regierungsparteien haben sich geeinigt: Ab Jänner 2019 soll die gesetzliche Normalarbeitszeit auf acht Stunden pro Tag fixiert werden. Auf freiwilliger Basis soll aber die Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden können.

Schon während der Regierungsbildung war die Flexibilisierung der Arbeitszeiten ein großes Thema von ÖVP und FPÖ. Nun konnte ein Gesetzestext als Initiativantrag im Parlament eingebracht werden. Er ruft bei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter sowie den Sozialpartnern unterschiedliche Meinungen hervor. Während die Arbeitgebervertreter die Arbeitszeitflexibilisierung als schon längst überfälligen Schritt sehen, sehen die Arbeitnehmervertreter einen neuen Weg für Unternehmer, ihren Mitarbeitern mehr Stunden pro Woche aufzuerlegen. Schauplatz Wirtschaft zeigt die Fakten auf:

12 Stunden waren auch schon davor möglich
Dass Mitarbeiter 12 Stunden täglich oder 60 Stunden pro Woche arbeiten, ist auch jetzt schon möglich, zum Beispiel wenn ein vorübergehender, besonderer Arbeitsbedarf vorliegt, ein unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Schaden droht oder es eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt. In Zukunft sollen nun aber flexible Modelle auch ohne Betriebsvereinbarung möglich sein. Die gesetzliche Normalarbeitszeit von acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche wird sich nicht ändern. Die Arbeitszeit kann nun auf eine 11. und 12. Stunde verlängert werden, wobei der Arbeitnehmer ein Ablehnungsrecht bei überwiegendem persönlichem Interesse hat.

Normalarbeitszeit bleibt bestehen
Vorangegangene Vorschläge zur Arbeitszeitenregelung sahen einen 10-Stunden-Tag als Normalarbeitszeit vor. Diese wird nun mit der neuen Arbeitszeitflexibilisierung ausgeschlossen. Der 8-Stunden-Tag als gesetzliche Normalarbeitszeit soll bestehen bleiben. Auch die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden soll weiterhin beibehalten werden. Dafür soll mit der Änderung auch die Einführung einer 4-Tage Woche ermöglicht werden. Arbeitet ein Arbeitnehmer somit die ersten vier Tage der Woche zehn Stunden lang, kann er sich den fünften Tag frei nehmen. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf, wie bisher auch, 48 Stunden nicht überschreiten. Änderungen auf die Zuschläge der Mehrarbeitszeit sieht die angestrebte Regelung von ÖVP und FPÖ nicht vor.