Zwei Personen stehen im Büro und unterhalten sich mit Kaffeetassen.
Änderungen im Zahlungsverkehr ab November 2026

Mit der fortschreitenden Einführung des ISO 20022-Standards werden strukturierte Adressdaten zum neuen Standard. Stellen Sie sicher, dass Überweisungen weiterhin reibungslos funktionieren.

Strukturierte Adressdaten

Was ändert sich ab November 2026?

Strukturierte Adressdaten werden Standard

  • Adressdaten bleiben grundsätzlich optional. Werden sie verwendet, müssen sie jedoch künftig strukturiert oder hybrid erfasst werden.
  • Mindestens Stadt und Land/ Ländercode müssen getrennt übermittelt werden.
  • Fehlerhafte oder unvollständige Daten können zu Ablehnungen führen.

Umstellung auf ISO 20022 Version 2019

  • Alle Formate – Zahlungsverkehr sowie Reporting – werden auf ISO Version 2019 aktualisiert.
  • Ziel ist eine durchgehend strukturierte Verarbeitung von Adressdaten.

Folgen nicht konformer Adressdaten

  • Falsch strukturierte oder unstrukturierte Adressdaten führen zu Ablehnungen oder erheblichen Verzögerungen.

Betrifft mich die Änderung?

Handlungsbedarf

Wenn folgende Dinge zutreffen, sollten Sie eine ➝ Prüfung vornehmen:

  • Zahlungsdaten werden automatisiert importiert
  • eigene XML-Schnittstellen sind im Einsatz

Möglicher Handlungsbedarf

  • Nutzung von ERP/Buchhaltungssystemen
  • Auslandszahlungen

Was ist jetzt zu tun?

Wenn Sie von den Änderungen betroffen oder unsicher sind, empfehlen wir folgende Schritte:

Adressdaten prüfen & strukturieren

  • Unstrukturierte Adressinformationen in strukturierte Form überführen
  • Adressen auf Vollständigkeit prüfen
  • Stadt und Land/ Ländercode getrennt erfassen
  • Adressdaten mit Geschäftspartnern abstimmen

Systeme & Schnittstellen prüfen

  • Unterstützen Ihre Zahlungsverkehrssoftware, ERP- und Buchhaltungssysteme strukturierte Adressdaten?
  • Werden Adressen in getrennten Feldern (z. B. Stadt, Land/Ländercode) erfasst und übergeben?
  • Sind Ihre XML-Schnittstellen entsprechend angepasst?
  • Verwenden Sie bereits die empfohlene XML-Version 2019 (ISO 20022)?
  • Gegebenenfalls Anpassung durch IT oder Softwareanbieter veranlassen.

Umsetzung für INFINITY sicherstellen

  • Vorlagen auf strukturierte Adresserfassung prüfen
  • Erfassungsmasken werden dann automatisch auf strukturierte Eingabe umgestellt

Empfohlen: XML-Version 2019

Für den Import von Zahlungsdaten wird die XML-Version 2019 (ISO 20022) empfohlen. Unterstützt das eingesetzte Vorsystem diese Version noch nicht, sollte frühzeitig Kontakt mit dem Softwareanbieter aufgenommen werden.

Sprechblase-Icon mit Rufzeichen auf gelbem Hintergrund

Bei Überweisungen außerhalb der EU/EWR können je nach Zielland zusätzliche Adressangaben erforderlich sein.

Wichtig: Das ist keine neue Anforderung – ab November 2026 ändert sich nur die Art der Erfassung, nicht die Pflicht zur Angabe. Weitere Details zu länderspezifischen Anforderungen finden Sie auf unserer Seite zum Auslandszahlungsverkehr.

 

Die häufigsten Fragen & Antworten zu den strukturierten Adressdaten

Die Verwendung von Adressdaten bleibt grundsätzlich optional. Werden Adressdaten angegeben, müssen diese jedoch den neuen Vorgaben entsprechen. Informationen zu länderspezifischen Besonderheiten beim Auslandszahlungsverkehr finden sich auf der Seite: Auslandszahlungsverkehr - besondere Bestimmungen.

Die Felder Stadt und Land/Ländercode müssen in eigenen Feldern erfasst werden. Alle weiteren Adressbestandteile können optional ergänzt werden.

Frühzeitig prüfen, ob Zahlungsverkehrssoftware, ERP-Systeme und XML-Schnittstellen die neuen Anforderungen unterstützen. Die Verwendung der XML-Version 2019 mit strukturierten Adressdaten wird empfohlen.

Bei Verwendung von INFINITY:

  • Erfassungsmasken werden strukturiert angepasst – eine fehlerhafte Erfassung ist damit nicht mehr möglich. Vorlagen müssen angepasst werden; bei der ersten Verwendung einer Vorlage erscheint automatisch ein Hinweis.
  • Datenträgerimport als Auftrag: INFINITY weist darauf hin, dass der Datenträger angepasst werden muss – Adressen müssen strukturiert werden, ein Umstieg auf ISO 2019 wird empfohlen.
  • Datenträgerimport zur Unterschrift: Die Kundenanlieferung wird grundsätzlich 1:1 weitergegeben. Unstrukturierte Adressen werden dabei automatisch in hybride Adressen umgewandelt – das kann bei Fremdbanken jedoch zu Ablehnungen führen. Es wird daher dringend empfohlen, auch diese Datenträger auf strukturierte Adressen umzustellen.