Eigene Emissionen des Raiffeisenverbandes Salzburg

 

Hier finden Sie alle Informationen zu den Eigenen Emissionen des Raiffeisenverbandes Salzburg.

Prospekte und nachträge

 

ENDGÜLTIGE BEDINGUNGEN UND EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNGENPROSPEKTE UND NACHTRÄGE

 

ISIN: AT0000A39UV7

Salzburger Nostro-Floater 2024-2029 (Serie 13)

ISIN: AT0000A39UG8

EUR 250.000.000 3,125% Hypothekarisch Gedeckten Schuldverschreibungen 2024 – 2029 (Serie 12)

ISIN: AT0000A39HQ4

Salzburger Geldmarkt-Anleihe 2024-2029 (Serie 11)

Emissionsspezifische Zusammenfassung_Salzburger Geldmarkt-Anleihe (Serie 11)

ISIN: AT0000A39HB6

Salzburger Stufenzins-Anleihe 2024-2030 (Serie 10)

Emissionsspezifische Zusammenfassung_Salzburger Stufenzins-Anleihe (Serie 10)

ISIN: AT0000A38HS2

Raiffeisen Salzburg Nachranganleihe 2023-2033 (Serie 09)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Raiffeisen Salzburg Nachranganleihe 2023-2033 (Serie 09)

ISIN AT0000A38718

Hypothekarisch Gedeckte Salzburger Bankschuldverschreibungen 2023-2043 (Serie 08)

ISIN AT0000A382E6

Salzburger Geldmarkt-Anleihe 2023-2028 (Serie 07)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Geldmarkt-Anleihe 2023-2028 (Serie 07)

ISIN AT0000A38171

Salzburger Nostro Floater 2023-2028 (Serie 06)

ISIN AT0000A37DZ8

Salzburger Stufenzins-Anleihe 2023-2029 (Serie 05)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Stufenzins-Anleihe 2023-2029 (Serie 05)

ISIN AT0000A373Q9

Salzburger KMU-Anleihe 2023-2028 (Serie 04)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger KMU-Anleihe 2023-2028 (Serie 04)

ISIN AT0000A35SZ0

Salzburger Stufenzins-Anleihe 2023-2028 (Serie 03)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Stufenzins-Anleihe 2023-2028 (Serie 03)

ISIN: AT0000A35SY3

Salzburger Geldmarkt-Anleihe 2023-2027 (Serie 02)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Geldmarkt-Anleihe 2023-2027 (Serie 02)

ISIN: AT0000A35P94

Hypothekarisch Gedeckte Salzburger Bankschuldverschreibungen 2023-2030 (Serie 01)

 

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Prospekte und nachträge

 

ENDGÜLTIGE BEDINGUNGEN UND EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNGENProspekte und nachträge

ISIN: AT0000A34CT0

Salzburger Geldmarkt-Anleihe 2023-2027 (Serie 24)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Geldmarkt-Anleihe 2023-2027 (Serie 24)

ISIN: AT0000A339B2

Salzburger Fixzins-Anleihe 2023-2026 (Serie 23)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Fixzins-Anleihe 2023-2026 (Serie 23)

ISIN: AT0000A331Q7

Fuschlsee West Fixzins-Anleihe 2023-2026 (Serie 22) 

Emissionsspezifische Zusammenfassung Fuschlsee West Fixzins-Anleihe 2023-2026 (Serie 22)

ISIN: AT0000A32T93

Salzburger Geldmarktanlage 2023-2027 (Serie 21)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Geldmarkt-Anleihe 2023-2037 (Serie 21)

ISIN: AT0000A32T85 

Salzburger Fixzins-Anleihe 2023-2026 (Serie 20)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Fixzins-Anleihe 2023-2026 (Serie 20)

ISIN: AT0000A32SJ1

EUR 325.000.000 3,375% Hypothekarisch Gedeckten Schuldverschreibungen 2023 – 2028 (Serie 19)

ISIN: AT0000A32S52

Salzburger Geldmarktanlage 2023-2026 (Serie 18)

ISIN: AT0000A32RW6

Salzburger Geldmarktanlage 2023-2026 (Serie 17)

ISIN: AT0000A32RU0 

Salzburger Fixzins-Anleihe 2023-2028 (Serie 16)

ISIN: AT0000A32KA7

Salzburger Fixzins-Anleihe 2023-2027 (Serie 15)

ISIN: AT0000A32K92

Salzburger Geldmarktanlage 2023-2028 (Serie 14)

ISIN: AT0000A327K8

Salzburger Stufenzins-Anleihe 2023-2028 (Serie 13)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Stufenzins-Anleihe 2023-2028

ISIN: AT0000A326F0

Salzburger Fixzins-Anleihe 2023-2026 (Serie 12)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Fixzinsanleihe 2023-2026

ISIN: AT0000A325E5

Salzburger Stufenzins-Anleihe 2023-2028 (Serie 11)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Stufenzins-Anleihe 2023-2028

ISIN: AT0000A325D7

Salzburger Fixzins-Anleihe 2023-2026 (Serie 10)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Fixzins-Anleihe 2023-2026

ISIN: AT0000A32455

Untersberger Fixzins-Anleihe 2023-2026 (Serie 09)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Untersberg Fixzins-Anleihe 2023-2026

ISIN: AT0000A320E6

Salzburger Fixzins-Anleihe 2022-2027 (Serie 08)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Fixzins-Anleihe 2022-2027

ISIN: AT0000A31LG4
Gedeckte Salzburger Bankschuldverschreibung 2022-2037 (Serie 07)

ISIN: AT0000A304Z5
Salzburger Fixzins-Anleihe 2022-2027 (Serie 06)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Herbst-Anleihe 2022-2027/06

ISIN: AT0000A2Z831
Salzburger Fixzins-Anleihe 2022-2025 (Serie 05)

ISIN: AT0000A2Z7X0
Salzburger Fixzins-Anleihe 2022-2025 (Serie 04)

ISIN: AT0000A2YD18
Salzburger Kapitalmarktanlage 2022-2027 (Serie 03)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Kapitalmarktanlage 2022-2027

ISIN: AT0000A2YD00
Salzburger Stufenzins-Anleihe 2022-2026 (Serie 02)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Stufenzins-Anleihe 2022-2026

ISIN: AT0000A2YCZ9
Salzburger Stufenzins-Anleihe 2022-2026 (Serie 01)

Emissionsspezifische Zusammenfassung Salzburger Stufenzins-Anleihe 2022-2026

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Prospekte und nachträge

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Prospekte und nachträge

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Per Verweis in den Prospekt aufgenommene Dokumente

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Endgültige Bedingungen

ISIN: AT0000A28JB5

Salzburger Fixzinsanlage 2019-2027 (Serie 26)

ISIN: Salzburger Fixzinsanlage 2019-2024 (Serie 25)

Salzburger Fixzinsanlage 2019-2024 (Serie 25)

ISIN: AT0000A284S4

Salzburger US-Dollar Geldmarktanlage 2019-2022 (Serie 24)

SIN: AT0000A27Z92

Fundierte Salzburger Bankschuldverschreibung 2019-2034 (Serie 23)

ISIN: AT0000A270Z8

Salzburger Frühlingszins-Anleihe 2019-2026 (Serie 22)

ISIN: AT0000A26UQ4

Salzburger Nachranganleihe 2019-2029 (Serie 19)

ISIN: AT0000A26US0

Salzburger Nostro-Anleihe 2019-2023 (Serie 20)

ISIN: AT0000A26UT8

Salzburger Nostro-Anleihe 2019-2024 (Serie 21)

ISIN: AT0000A26PQ4

Salzburger Wachstums-Anleihe 2019-2025 (Serie 17)

ISIN: AT0000A26PR2

Salzburger Fixzins-Anleihe 2019-2023 (Serie 18)

ISIN: AT0000A26945

Fundierte Salzburger Bankschuldverschreibung 2019-2049 (Serie 16)

ISIN: AT0000A268A5

Glemmtal Wachstums-Anleihe IV 2019-2026 (Serie 15)

ISIN: AT0000A25ZC5

Salzburger Nostro-Anleihe 2019-2026 (Serie 14)

ISIN: AT0000A25PE2

Salzburger Nullkupon-Anleihe 2019-2024 (Serie 13)

ISIN: AT0000A25P88

Salzburger Winterzins-Anleihe 2019-2026 (Serie 12)

ISIN: AT0000A25HS9

Raiffeisen Salzburg Anleihe 2018-2025 (Serie 11)

ISIN: AT0000A257C4
Salzburger Wachstums-Anleihe 2018-2024 (Serie 10)

ISIN: AT0000A24TK4

Salzburger Fixzins-Anleihe 2018-2023 (Serie 06)

ISIN: AT0000A24TL2
Salzburger Geldmarktanlage 2018-2023 (Serie 07)

ISIN: AT0000A24UV9
Salzburger Wachstums-Anleihe 2018-2024 (Serie 08)

ISIN: AT0000A24UW7
Salzburger Advent-Anleihe 2018-2024 (Serie 09)

ISIN: AT0000A23SL6

RVS Fund. Schuldverschreibung 2018-2024 (Serie 05)

ISIN: AT0000A23RG8

Salzburger Nullkupon-Anleihe 2018-2024 (Serie 04) 

ISIN: AT0000A23RF0

Salzburger Nullkupon-Anleihe 2018-2023 (Serie 03)

ISIN: AT0000A23PV1

Salzburger Herbstzins-Anleihe 2018-2024 (Serie 02)

ISIN: AT0000A23PU3

Salzburger KMU-Anlage 2018-2023 (Serie 01)

ISIN: AT0000A2CDP4

Salzburger Winterzins-Anleihe 2020-2028 (Serie 07)

 

 

ISIN: AT0000A239F5
Glemmtal Wachstums-Anleihe III 2018-2024 (Serie 14)

ISIN: AT0000A22EY1
Salzburger Nostro-CMS 2018-2028 (Serie 13)

ISIN: AT0000A22969
Salzburger Nostro-CMS 2018-2025 (Serie 12)

ISIN: AT0000A21T70
Emission der Salzburger Sommerzins-Anleihe 2018-2024 (Serie 11)

ISIN: AT0000A21M10
Emission des Salzburger Nostro-CMS 2018-2028 (Serie 09)

ISIN: AT0000A21PA9
Emission der Radstadt Mitgliederanleihe 2018-2023 (Serie 10)

ISIN: AT0000A21AX3
Salzburger Wachstums-Anleihe 2018-2024 (Serie 08)

ISIN: AT0000A21888
Salzburger US-Dollar Geldmarktanlage 2018-2021 (Serie 07)

ISIN: AT0000A20BU9​
Salzburger Frühlingszins-Anleihe 2018-2024 (Serie 06) 

ISIN: AT0000A20AU1
Glemmtaler Wachstums-Anleihe 2018-2023 (Serie 05)

ISIN: AT0000A20A98​
Salzburger Fixzins-Anleihe 2018-2022 (Serie 04)

ISIN: AT0000A20930​
Salzburger Kapitalmarktfloater 2018-2023 (Serie 02)

ISIN: AT0000A20A80 ​
Salzburger Kapitalmarktfloater 2018-2025 (Serie 03)

ISIN: AT0000A202T4
Salzburger Wachstums-Anleihe 2018-2024 (Serie 01)

ISIN: AT0000A1Z8J8​
Salzburger Winterzinsanleihe 2018-2025 (Serie 12)

ISIN: AT0000A1Z8A7​
Salzburger Nachranganlage 2017-2027 (Serie 11)

ISIN: AT0000A1XQY6 ​
Emission der Salzburger KMU-Anlage 2017-2022 (Serie 05) 

ISIN: AT0000A1XX08​
Salzburger Herbstzinsanleihe 2017-2024 Serie 06

ISIN: AT0000A1YHF2​
Salzburger Nullkupon-Anleihe 2017-2023 (Serie 07)

ISIN: AT0000A1Z0W8​
Salzburger Wachstums-Anhleihe 2017-2023 (Serie 08)

ISIN: AT0000A1Z1J3​
Salzburger Advent-Anleihe 2017-2024 (Serie 09)

ISIN: AT0000A1Z2C6​
Salzburger Geldmarktanleihe (2017-2022) 

Hier können Sie den Deckungsstock-Report und den Pfandbriefforums-Report des Raiffeisenverbandes Salzburg downloaden:

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Mit 1. Januar 2015 sind die Europäische Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie von Banken und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive, „BRRD“) und die Europäische Verordnung zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und Verfahren für die Abwicklung von Kreditinstituten im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds („SRM-Verordnung“) in Kraft getreten. Sie führen für alle EU-Mitgliedstaaten eine einheitliche Regelung zur Vorbeugung von Bankenkrisen und dem Krisenmanagement von Banken ein.

Die BRRD wurde in Österreich mit dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) umgesetzt.

Diese BRRD sieht unter anderem vor, dass in jedem EU-Mitgliedstaat eine nationale Abwicklungsbehörde eingerichtet wird, die bestimmte Rechte zur Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten hat.

Die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen auf nationaler Ebene, die Abwicklungsbehörden treffen können, kann sich im Detail unterscheiden. Hier sollen die möglichen Abwicklungsmaßnahmen am Beispiel Österreichs erläutert werden. Die Abwicklungsverfahren anderer, insbesondere auch nicht-europäischer Länder können abweichend und noch einschneidender ausgestaltet sein.

 

Wann kann ich betroffen sein?

Betroffen sein können Sie als Anteilsinhaber oder Gläubiger einer Bank, wenn Sie von der betroffenen Bank ausgegebene Finanzinstrumente halten (z.B. Aktien, Anleihen oder Zertifikate) oder als Vertragspartner der Bank Forderungen gegen die Bank haben (z.B. Einzelabschlüsse unter einem Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte).

Die Wertpapiere, die Ihre Bank für Sie im Depot verwahrt und die nicht von der depotführenden Bank emittiert wurden, sind nicht Gegenstand einer Abwicklungsmaßnahme gegen diese Bank. Im Fall der Abwicklung einer depotführenden Bank bleiben Ihre Eigentumsrechte an diesen (fremden) Finanzinstrumenten im Depot unberührt.

 

Wer ist die Abwicklungsbehörde?

Um im Krisenfall eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen, wurden Abwicklungsbehörden geschaffen. Das Single Resolution Board („SRB“, deutsch „Einheitlicher Abwicklungsausschuss“) und die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) sind die in Österreich zuständigen Abwicklungsbehörden. Aus Vereinfachungsgründen wird nachfolgend nicht mehr zwischen SRB und FMA unterschieden.

Die für die betroffene Bank zuständige Abwicklungsbehörde ist unter bestimmten Abwicklungsvoraussetzungen ermächtigt, Abwicklungsmaßnahmen anzuordnen.

 

Wann kommt es zu einer Bankenabwicklung und wann zu einem Insolvenzverfahren?

Die Abwicklungsbehörde kann bestimmte Abwicklungsmaßnahmen anordnen, wenn folgende Abwicklungsvoraussetzungen vorliegen:

  • Die betroffene Bank droht auszufallen. Diese Einschätzung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und liegt beispielsweise vor, wenn die Bank aufgrund von Verlusten nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung als Kreditinstitut erfüllt.
  • Es besteht keine Aussicht, den Ausfall der Bank innerhalb eines angemessenen Zeitraums durch alternative Maßnahmen des privaten Sektors oder sonstige Maßnahmen der Aufsichtsbehörden abzuwenden.
  • Die Maßnahme ist im öffentlichen Interesse erforderlich, d.h. notwendig und verhältnismäßig, und eine Liquidation in einem regulären Insolvenzverfahren ist keine gleichwertige Alternative.

Darüber, ob die Abwicklungsmaßnahme im öffentlichen Interesse liegt, entscheidet die Abwicklungsbehörde im Einzelfall anhand der im Gesetz vorgesehenen Kriterien (u.a. Vermeidung negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität, Schutz der Einleger, Schutz öffentlicher Mittel).

Entscheidet sich die Abwicklungsbehörde gegen Abwicklungsmaßnahmen, so wird über die Bank bei voraussichtlich behebbarer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein Geschäftsaufsichtsverfahren eröffnet werden. Dieses Verfahren hat zur Folge, dass Sie Ihre unbesicherten Ansprüche gegen die betroffene Bank erst nach Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung geltend machen können. 

Muss davon ausgegangen werden, dass die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nicht mehr beseitigt werden kann,  wird  über das Vermögen der Bank das Konkursverfahren eröffnet werden. Im Konkursverfahren erhalten Sie auf das von Ihnen gehaltene, von der Bank ausgegebene Finanzinstrument nur  die auf Ihre Forderung entfallende Konkursquote. Bestehen für die Forderung Sicherheiten (zB in Form eines Deckungsstocks), haben Sie  Anspruch auf vorrangige Befriedigung aus diesen Sicherheiten.

 

Welche Maßnahmen kann die Abwicklungsbehörde anordnen?

Liegen alle Abwicklungsvoraussetzungen vor, kann die Abwicklungsbehörde – im Regelfall vor einer Insolvenz – umfangreiche Abwicklungsmaßnahmen ergreifen, die sich auf Anteilseigner und Gläubiger der Bank nachteilig auswirken können:

  • Unternehmensveräußerung: Dabei werden Anteile, Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten der abzuwickelnden Bank ganz oder teilweise auf einen bestimmten Erwerber übertragen. Soweit Anteilsinhaber und Gläubiger von der Unternehmensveräußerung betroffen sind, steht ihnen ein anderes bereits bestehendes Institut gegenüber.
  • Brückeninstitut: Die Abwicklungsbehörde kann Anteile oder andere Eigentumstitel an der Bank oder alle oder einzelne Vermögenswerte an der Bank einschließlich ihrer Verbindlichkeiten auf ein sog. Brückeninstitut übertragen. Dies kann die Fähigkeit der Bank beeinträchtigen, ihren Zahlungs- und Lieferverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachzukommen, sowie den Wert der Anteile an der Bank reduzieren.
  • Ausgliederung von Vermögenswerten: Im Rahmen dieses Instruments kann die Abwicklungsbehörde die Anordnung erlassen, Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten eines in Abwicklung befindlichen Instituts auf eine oder mehrere eigens für die Vermögensverwaltung errichtete Zweckgesellschaften zu übertragen (Abbaueinheit). Hierdurch sollen die Vermögenswerte mit dem Ziel verwaltet werden, ihren Wert bis zur späteren Veräußerung oder Liquidation zu maximieren. Ähnlich dem Instrument der Unternehmensveräußerung, steht einem Gläubiger nach Übertragung ein neuer Schuldner gegenüber.
  • Gläubigerbeteiligung („Bail-in“) – anwendbar seit 1.1.2016: Die Abwicklungsbehörde kann Finanzinstrumente von und Forderungen gegen die Bank entweder teilweise oder vollständig herabschreiben oder in Eigenkapital (Aktien oder sonstige Gesellschaftsanteile) umwandeln, um die Bank auf diese Weise zu stabilisieren; die Verluste aufzufangen und zu rekapitalisieren.

Die Abwicklungsbehörde kann durch eine behördliche Anordnung die Bedingungen der von der Bank herausgegebenen Finanzinstrumente sowie der gegen sie bestehenden Forderungen anpassen, z.B. kann der Fälligkeitszeitpunkt oder der Zinssatz zu Lasten des Gläubigers geändert werden. Ferner können Zahlungs- und Lieferverpflichtungen modifiziert, u.a. vorübergehend ausgesetzt werden. Auch können Beendigungs- und andere Gestaltungsrechte der Gläubiger aus den Finanzinstrumenten oder Forderungen vorübergehend ausgesetzt werden.

 

Wann bin ich als Gläubiger von einem „Bail-in“ betroffen?

Ob Sie als Gläubiger von der Abwicklungsmaßnahme des „Bail-in“ betroffen sind, hängt von der Reichweite der angeordneten Maßnahme und davon ab, in welche Klasse Ihr Finanzinstrument oder Ihre Forderung einzuordnen ist.

Gesetzlich ausgenommen vom „Bail-in“ sind bestimmte Arten von Finanzinstrumenten und Forderungen:

Das sind beispielsweise durch ein gesetzliches Einlagensicherungssystem gedeckte Einlagen bis EUR 100.000 und durch Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten (z.B. Pfandbriefe oder fundierte Schuldverschreibungen).

Im Rahmen eines „Bail-ins“ werden Finanzinstrumente und Forderungen in verschiedene Klassen eingeteilt und nach einer gesetzlichen Rangfolge zur Haftung herangezogen (sog. Haftungskaskade).

Für die Betroffenheit der Anteilsinhaber und Gläubiger der jeweiligen Klassen gelten folgende Regeln:

Erst wenn eine Klasse von Verbindlichkeiten komplett herangezogen wurde und dies nicht ausreicht, um Verluste ausreichend zur Stabilisierung der Bank zu kompensieren, kann die in der Haftungskaskade folgende Klasse von Verbindlichkeiten herabgeschrieben oder umgewandelt werden.

  1. Als Erstes betreffen die Abwicklungsmaßnahmen das harte Kernkapital und somit die Anteilsinhaber der Bank (also Inhaber von Aktien und anderen Eigenkapitalinstrumenten).
  2. Dann ist das zusätzliche Kernkapital betroffen (z.B. Additional Tier1-Emissionen).
  3. Danach wird das Ergänzungskapital herangezogen. Damit sind Gläubiger nachrangiger Verbindlichkeiten (z.B. Inhaber nachrangiger Darlehen – „Tier 2“) betroffen.
  4. In der Haftungskaskade schließen sich die unbesicherten nachrangigen Finanzinstrumente/ Forderungen an, die nicht die Anforderungen an das zusätzliche Kernkapital oder das Ergänzungskapital („Tier 2“) erfüllen.
  5. Als nächste Klasse scheinen Verbindlichkeiten aus unbesicherten nicht-nachrangigen Schuldtiteln (Non-Preferred-Senior-Anleihen“) auf, bei denen auf den niedrigeren Rang gegenüber der nachfolgenden Klasse hingewiesen wurde.
  6. Daran anschließend folgen in der Haftungskaskade unbesicherte nicht-nachrangige Finanzinstrumente und Forderungen („Sonstige unbesicherte Finanzinstrumente/ Forderungen“- z.B. Senior-Anleihen).
  7. Zuletzt werden Einlagen von natürlichen Personen und Klein- und Mittelunternehmen für Überschüsse jenseits des gesetzlich durch die Einlagensicherung (Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen) gesicherten Betrags von EUR 100.000 herangezogen.

 

Welche Folgen können die Abwicklungsmaßnahmen für mich als Gläubiger haben?

Wenn die Abwicklungsbehörde eine Maßnahme nach diesen Regeln anordnet oder ergreift, darf der Gläubiger allein aufgrund dieser Maßnahme die Finanzinstrumente und Forderungen nicht kündigen oder sonstige vertragliche Rechte geltend machen.

Dies gilt solange die Bank ihre Hauptleistungspflichten aus den Bedingungen der Finanzinstrumente und Forderungen, einschließlich Zahlungs- und Leistungspflichten, erfüllt.

Wenn die Abwicklungsbehörde die beschriebenen Maßnahmen trifft, ist ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals der Anteilsinhaber und Gläubiger möglich.

Anteilsinhaber und Gläubiger von Finanzinstrumenten und Forderungen können damit den für den Erwerb der Finanzinstrumente und Forderungen aufgewendeten Kaufpreis zuzüglich sonstiger mit dem Kauf verbundener Kosten vollständig verlieren.

Bereits die bloße Möglichkeit, dass Abwicklungsmaßnahmen angeordnet werden können, kann den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Forderung auf dem Sekundärmarkt erschweren.

Dies kann bedeuten, dass der Anteilsinhaber und Gläubiger das Finanzinstrument oder die Forderung nur mit beträchtlichen Abschlägen verkaufen kann. Auch bei bestehenden Rückkaufverpflichtungen der begebenden Bank kann es bei einem Verkauf solcher Finanzinstrumente zu einem erheblichen Abschlag kommen.

Bei einer Bankenabwicklung sollen Anteilsinhaber und Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als in einem normalen Insolvenzverfahren der Bank.

Führt die Abwicklungsmaßnahme dennoch dazu, dass ein Anteilsinhaber oder Gläubiger schlechter gestellt ist, als dies in einem regulären Insolvenzverfahren der Fall gewesen wäre, führt dies zu einem Ausgleichsanspruch des Anteilsinhabers oder Gläubigers.

 

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Die Österreichische Nationalbank und die Österreichische Finanzmarktaufsicht haben Informationen zu den in Österreich geltenden Sanierungs- und Abwicklungsregeln zur Verfügung gestellt:

Österreichische Nationalbank:

https://www.oenb.at/Finanzmarktstabilitaet/bankenunion/einheitlicher-abwicklungsmechanismus-/sanierungs-und-abwicklungsrichtlinie.html

Österreichische Finanzmarktaufsicht:

https://www.fma.gv.at/bankenabwicklung-in-oesterreich/

Information vorzeitige Rückzahlung:

  • Wir möchten Sie informieren, dass die Anleihe AT0000A0UHM8 Kündbare Salzburger Nachranganleihe 2012-2022/12 des Raiffeisenverbandes Salzburg eGen per 12.3.2017 gemäß Emissionsbedingungen mit Kurs 100,00% vorzeitig zurück gezahlt wird.
     
  • Wir möchten Sie informieren, dass die Anleihe AT0000A0G3L9 Kündbare Salzburger Nachranganleihe 2009-2021/33 des Raiffeisenverbandes Salzburg eGen per 21.12.2016 gemäß Emissionsbedingungen mit Kurs 100,00% vorzeitig zurück gezahlt wird.
     
  • Wir möchten Sie informieren, dass die Anleihe AT0000A0SQE0  Salzburger Kündbare Nachranganleihe 2011-2021/19 des Raiffeisenverbandes Salzburg eGen per 16.12.2016 gemäß Emissionsbedingungen mit Kurs 100,00% vorzeitig zurück gezahlt wird.

KID-Dokumente laut PRIIP-Verordnung

Hier finden Sie die Dokumente:

Wichtige Hinweise

Der von der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligte und veröffentlichte Prospekt samt aller Nachträge, den „Endgültigen Bedingungen“ sowie das Basisinformationsblatt  können bei der Raiffeisenverband Salzburg eGen kostenlos bezogen werden und sind im Internet unter Eigene Emissionen des Raiffeisenverbandes Salzburg verfügbar.
Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung des Wertpapiers zu verstehen. Die Zustimmung zur Prospektnutzung wurde von der Emittentin erteilt. Sie sind im Begriff ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Um die potenziellen Risiken und Chancen in Verbindung mit der Investition in dieses Wertpapier zu verstehen, wird empfohlen, den Prospekt, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, zu lesen.