Betriebliche Vorsorge

Zur betrieblichen Vorsorge gehören auch Modelle der Zukunftssicherung gemäß dem § 3/1/15 EstG, die es jedem Mitarbeiter ermöglichen, im Rahmen einer Bezugsumwandlung bis zu einem Betrag von 300 Euro jährlich, steuerliche Vorteile zu lukrieren. Wenn das Unternehmen bereit ist die 300 Euro jährlich zusätzlich zu gewähren, fallen für diesen Anteil überdies keine Sozialversicherungsbeiträge an, weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer.

Wie Sie die Betriebliche Vorsorge für Ihr Unternehmen nutzen können, wissen die Experten der RVM Raiffeisen Versicherungsmaklerei.  

Betriebliche Vorsorge der RVM Raiffeisen Versicherungsmaklerei Kärnten
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