Teilnahmebedingungen Genossenschaftsdividende 2027
1. Dieser Wettbewerb wird von der Raiffeisenbank Region Sierning-Enns eGen (Firmensitz: Neustraße 5, 4522 Sierning) veranstaltet, im Folgenden Veranstalter genannt.
2. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, Gruppen natürlicher Personen sowie juristische Personen:
· Natürliche Personen bzw. Gruppen natürlicher Personen, wobei diese ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben und zum Zeitpunkt der Ideeneinreichung mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Eine Person ist als die:der Vertreter:in der Gruppe zu definieren, die:der berechtigt ist, Erklärungen für diese abzugeben und im Erfolgsfall Zahlungen für die Gruppe entgegenzunehmen.
· Juristische Personen müssen ihren Hauptsitz in Österreich haben. Die:Der mit der Einreichung befasste Ansprechpartner:in der juristischen Person ist anzuführen und für die Teilnahme als Vertreter:in der juristischen Person zu definieren.
· Projekteinreicher sind auch für die Umsetzung des Projekts verantwortlich.
3. Mitarbeiter:innen, Aufsichtsrät:innen sowie Delegierte der Raiffeisenbank Region Sierning-Enns sind als Ansprechpartner:in bzw. Vertreter:in ausgeschlossen.
4. Eingereicht werden können neue Regionalentwicklungsideen, die folgende Kriterien erfüllen sollen:
· Größtmöglicher Nutzen für die Region bzw. die Menschen in der Region (die Region umfasst alle Orte in unserem Genossenschaftsgebiet: Stadtgemeinde Bad Hall, Marktgemeinde Sierning und Wolfern sowie die Ortsgemeinden Adlwang, Aschach an der Steyr, Hofkirchen im Traunkreis, Rohr im Kremstal, Schiedlberg und Waldneukirchen sowie die politischen Gemeinden Enns, Hargelsberg, Kronstorf, Asten, St. Florian, die Gemeinden Pfarrkirchen bei Bad Hall, Ennsdorf und Niederneukirchen und unmittelbar angrenzende Ortschaften)
· Initiierung und Umsetzung in der Region
· Optimale Berücksichtigung genossenschaftlicher Prinzipien und Werte
· Wünschenswerte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
· Projekte politischer Parteien
· Projekte mit wahlwerbendem Charakter
· Rein kommerzielle Vorhaben
· Ideen, die bereits bei anderen Ideenwettbewerben prämiert wurden
· Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung weder abgeschlossen noch vollständig finanziert sein
5. Die Teilnahme ist unentgeltlich, freiwillig und unabhängig vom Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Die Teilnahme ist ausschließlich über die Homepage des Veranstalters möglich und kann ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen. Pro natürliche Person bzw. Gruppe natürlicher Personen oder pro juristische Person sind mehrere Einreichungen möglich.
6. Für die Projekteinreichung sind die auf der Web-Plattform abgefragten persönlichen Daten der Einreichenden sowie die Daten der einzureichenden Idee zum Zweck der Abwicklung des Wettbewerbs vollständig anzugeben und die Teilnahmebedingungen sowie die Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der gemachten Angaben zu bestätigen. Der Veranstalter weist in diesem Zusammenhang auf seine aktuelle Datenschutzerklärung hin. Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung ist auf der Web-Plattform zu bestätigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine sensiblen und nur tatsächlich benötigte personenbezogene Daten im Zuge der Ideeneinreichung anzuführen sind.
7. Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit zusätzliche Informationen zur Idee und deren Umsetzbarkeit sowie zu den involvierten Personen, die nicht bereits bei der ersten Einreichung zur Verfügung gestellt wurden, von den Einreichenden einzufordern und diese, sollte dieser Aufforderung nicht Folge geleistet werden, ohne Angabe von Gründen von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen.
Von den Gewinner:innen dürfen zur Förderung der Genossenschaftsidee z.B. für den an Bedeutung gewinnenden Bereich der Nachhaltigkeit im Rahmen der Preisverleihung angefertigte Foto- oder Videoaufnahmen sowie Vor- und Zuname samt Wohnort (oder Firmennamen und Geschäftsanschrift bei einer juristischen Person) und die prämierte Einreichung auf unserer Website sowie auf unseren Social-Media-Kanälen und in den jeweiligen regionalen Zeitungen und sonstigen Medien veröffentlicht werden. Die Verarbeitung zuvor genannter Daten der Einreichenden ist auch nach Beendigung des Wettbewerbs zulässig, um genossenschaftliche Werte zu forcieren und/oder die Themen Nachhaltigkeit und Regionalität vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.
Daten, die von den nicht prämierten Teilnehmenden zur Teilnahme am Wettbewerb erhoben wurden, werden nach Abwicklung des Wettbewerbs und nach Ermittlung der Gewinner:innen, längstens jedoch sechs Monate nach Beendigung des Wettbewerbs, gelöscht. Die von den Gewinner:innen eingemeldeten Daten werden für die Dauer der nachfolgenden Projektbegleitung, längstens jedoch für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des Wettbewerbs, vom Veranstalter aufbewahrt. Daten, die von den Gewinner:innen veröffentlicht werden, bleiben für die bei den jeweiligen Trägermedien der Veröffentlichung definierten Dauer aufrufbar bzw. einsehbar. Datenschutz
8. Der Wettbewerb ist in mehrere Wettbewerbsphasen gegliedert.
· Die Einreichphase beginnt am 01. Jänner 2027 und endet am 31. März 2027. Einreichungen nach dieser Frist werden nicht mehr angenommen.
· Die Delegierten der Raiffeisenbank Region Sierning-Enns bestimmen anhand eines Kriterien- bzw. Beurteilungskatalogs, welche 15 Projekte und Initiativen sich für die Abstimmung qualifizieren. Delegierte der Raiffeisenbank, die bei einem eingereichten Projekt persönlich involviert sind (z.B. Mitglied der einreichenden Gruppe, Beteiligung am einreichenden Unternehmen), sind von diesem Vorgang ausgeschlossen.
· In einem Online-Voting-Verfahren wird dann durch die Miteigentümer:innen der Raiffeisenbank Region Sierning-Enns über die 15 Projekte und Initiativen abgestimmt. Sofern Mitarbeiter:innen, Aufsichträt:innen oder Delegierte der Raiffeisenbank persönlich bei einem zur Wahl stehenden Projekt persönlich involiviert sind (z.B. Mitglied der einreichenden Gruppe, Beteiligung am einreichenden Unternehmen), ist dieser Umstand bei den Informationen zum Projekt bzw. zur Initiative offenzulegen. Pro Miteigentümer:in kann nur einmal gewählt werden. Dafür sind zwei der 15 Projekte auszuwählen. Bei mehrfacher Abgabe zählt die erste Eingabe.
· Stimmberechtigt sind die Miteigentümer:innen der Raiffeisenbank Region Sierning-Enns.
· Die Preisverleihung für die 15 Gewinnerteams erfolgt Ende des 1. Halbjahres 2027. Der Veranstalter behält sich vor, die Prämierung als öffentliches Event auszurichten.
9. Je Sprengel wird eine Reihung nach Stimmen durchgeführt. Je Sprengel bekommt der mit den meisten Stimmen 3.000 Euro, der:die Zweitplatzierte 2.000 Euro und der:die Drittplatzierte 1.000 Euro. Zudem werden die 3 Projekte, die insgesamt (von allen 15 Projekten) die meisten Stimmen erhalten haben, hervorgehoben. Ihr ursprünglicher Betrag wird für den Gesamt-Drittplatzierten der Region auf 5.000 Euro, für den Gesamt-Zweitplatzierten der Region auf 7.500 Euro und den Gesamtsieger der Region auf 10.000 Euro angehoben. Die Unterstützung der Siegerprojekte erfolgt grundsätzlich im Rahmen einer Sponsoringvereinbarung bzw. kann in Sonderfällen als Spende ausgestaltet werden. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Eine Überförderung ist nicht vorgesehen, sondern es können nur jene Beträge abgerufen werden, für die Rechnungen zur Umsetzung des Projektes nachgewiesen werden. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die Umsetzung der Gewinnerideen einzufordern. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Preisgeld wird an den Verein bzw. an die:den Vertreter:in des Gewinnerteams per Überweisung übermittelt. Das Konto, auf das überwiesen wird, muss bei der Raiffeisenbank Region Sierning-Enns geführt sein. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung dafür, ob bzw. wie der überwiesene Gewinn an die anderen Teammitglieder weitergegeben wird. Die alleinige Verantwortung trifft die:den Vertreter:in, die:der das Geld erhält. Die Gewinner:innen sind selbst für die Prüfung und Abfuhr etwaiger steuerlicher Verpflichtungen verantwortlich.
10. Nach Verkündung der Gewinner bei der Preisverleihung haben die Projektgewinnerteams bis zum 31. Dezember 2028 Zeit, ihr Projekt umzusetzen und die Rechnungen dafür zur Vergütung einzureichen.
11. Kommt aus welchen Gründen auch immer ein Projekt nicht zustande, so verfällt der Anspruch auf die Vergütung.
12. Allfällige Urheberrechte im Zusammenhang mit den eingereichten Ideen verbleiben zu jeder Zeit bei den Einreichenden. Die Berichterstattung gemäß Pkt. 7 bleibt davon unberührt. Prämierte Ideen sollen im Übrigen zur Nachahmung anregen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmenden im Falle einer Prämierung damit einverstanden, dass ihre Ideen im Sinne des Genossenschaftsgedankens von Dritten nachgeahmt und an anderen Orten in ähnlicher Weise umgesetzt werden dürfen.
13. Mit der Einreichung werden die hier angeführten Teilnahmebedingungen vollständig akzeptiert. Dieser Wettbewerb und alle sich daraus ergebenden oder im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb entstehenden Streitigkeiten unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Steyr. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen, sofern diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen.
14. Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb bzw. Teile davon jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden bzw. einzelne Einreichende nicht zum Wettbewerb zuzulassen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Wenn keine der eingereichten Ideen auszeichnungswürdig ist, behalten wir uns vor, den Wettbewerb ohne Preisverleihung zu beenden. Den Einreichenden stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter zu.
15. Sollte sich eine einreichende Person oder Gruppe bzw. eine Person aus der einreichenden Gruppe im Laufe des Wettbewerbs dazu entscheiden, nicht weiter am Wettbewerb teilzunehmen, ist dies unverzüglich schriftlich an assistenzteam@rbse.at zu melden.
16. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der eingereichten Daten bzw. Informationen und für möglicherweise aufgetretene Störungen, Schäden, Fehler oder technische Probleme.
17. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob den Einreichenden ein Nutzungsrecht oder sonstige Rechte und Lizenzen an den von ihnen zur Verfügung gestellten Daten zustehen bzw. ob die Nutzungsbedingungen erfüllt sind und die erforderliche Nutzungserlaubnis vorliegt.
18. Enthält eine Einreichung urheberrechtlich geschützte Inhalte wie z.B. Fotos oder Filme, versichern die Einreichenden, dass sie über alle Rechte an den eingereichten Bild-, Film- oder Tonaufnahmen verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte über alle Bildteile haben, dass die übermittelten Bilder, Videos, Tonmitschnitte frei von Rechten Dritter sind sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die Einreichenden achten daher auf die Einholung entsprechender Rechte. Verletzt eine Einreichung dennoch die Rechte Dritter oder behauptet ein Dritter eine solche Verletzung, verpflichten sich die Einreichenden, den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen und Forderungen (in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen), die aufgrund der Verwendung der Einreichung entstehen könnten, vollkommen schad- und klaglos zu halten.
19. Einreichungen mit bedenklichem, sittenwidrigem oder illegalem Inhalt sowie Einreichungen, die nicht den Teilnahmebedingungen, allen voran den genannten Beurteilungskriterien, entsprechen, werden ausgeschieden.
20. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle von den Einreichenden bereitgestellten Informationen zu verifizieren und bestätigen zu lassen.
21. Die Einreichenden erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter nicht für Verletzungen, Verluste, Kosten, Schäden oder Enttäuschungen jeglicher Art, ganz oder teilweise, die direkt oder indirekt aus der Teilnahme an diesem Wettbewerb resultieren, haftet.
22. Einreichende, die sich zur Erhöhung ihrer Gewinnchancen oder zur Erlangung sonstiger Vorteile unerlaubter Hilfsmittel oder Manipulationsversuche bedienen oder dies versuchen, werden automatisch von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern aufgrund einer solchen Einflussnahme Preise verliehen werden, können diese Preise auch nachträglich widerrufen und/oder eingezogen werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen Manipulation oder Missbrauch einzuleiten.
23. Es wird von Seiten des Veranstalters keinerlei Gewähr für die vollständige und richtige Darstellung der Einreichung geleistet – aus welchem Grund auch immer es zu der unvollständigen oder unrichtigen Darstellung kommt.