Investitionsförderung Landwirtschaft – Jetzt Fördergelder sichern & zukunftssicher investieren
Sie wollen modernisieren, aber die Kosten sind zu hoch?
Ihr Betrieb soll wachsen, aber die Finanzierung fehlt?
Die Anforderungen an Bäuerinnen und Bauern wachsen: mehr Tierwohl, weniger Emissionen, digitale Technik und vieles mehr. Wer hier mithalten will, muss investieren. Mit gezielten Investitionen sichern Sie nicht nur Ihre aktuelle Produktion, sondern stellen Ihren Betrieb zukunftssicher auf.
Mit der Investitionsförderung und der passenden Finanzierung durch Raiffeisen OÖ investieren Sie clever in die Zukunft Ihres Betriebs. Besonders praktisch: Ein separates Baukonto von Raiffeisen sorgt für volle Transparenz und erleichtert die Abrechnung gegenüber Förderstellen und Steuerberatung.
Warum Investitionen jetzt wichtig sind
In der modernen Landwirtschaft sind Investitionen kein Luxus, sondern oft ein Muss: Ob neue Stalltechnik, effiziente Gülleausbringung oder Maschinen, die Arbeitszeit sparen – wer in die Zukunft denkt, muss heute handeln.
Doch damit Investitionen nicht zur finanziellen Belastung werden, gibt es Förderprogramme, zinsgünstige Kredite und Speziallösungen wie das Baukonto von Raiffeisen OÖ. Damit werden Planung, Finanzierung und Abrechnung einfacher, übersichtlicher und förderkonform.
Tipp: Sie planen den Kauf neuer Landmaschinen? Oder wollen eine Photovoltaikanlage am Stalldach errichten? Nutzen Sie unsere Förderungsberatung.
Förderprogramm "Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung"
Im Rahmen des Programmes Ländliche Entwicklung 2023-2027 wird die einzelbetriebliche Investitionsförderung umgesetzt. Sie richtet sich an Bäuerinnen und Bauern in ganz Österreich.
Kurzinformation:
- Antrag ausschließlich digital über eAMA
- Identifikation mit ID Austria erforderlich
- Weiterleitung zum Online-Antrag der Digitalen Förderplattform (DFP)
Was sind förderfähige Investitionsgegenstände, Vorhaben & Maschinen?
✅ Förderbar
- Neubau, Umbau oder Zubau von Stall- & Wirtschaftsgebäuden
- Funktionsräume, Gülle- & Mistlager
- Maschinen zur Innenmechanisierung (nur Neugeräte)
- Investitionen in Obst- & Gartenbau, Almwirtschaft, Imkerei
- Spezialmaschinen für Bergbauern (zB: Gülleausbringung inklusive Gülleverschlauchung)
❌ Nicht förderbar:
- Maschinen der Außenwirtschaft (mit wenigen Ausnahmen)
- Gebrauchtmaschinen
- Eigenarbeitszeit und Maschineneinsatz
Voraussetzungen, Zuschüsse & Sonderregelungen
Wer kann einreichen?
Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe:
- Natürliche Personen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung oder Facharbeiterprüfung
- Juristische Personen & Genossenschaften
Pächterinnen und Pächter mit Bewirtschaftungsrecht
Ergänzende Förderbedingungen
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Gesamtleistung des Betriebes
- Versicherungs- und Instandhaltungspflicht für errichtete Gebäude
- Viehhaltende Betriebe: mind. 50 % des Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger muss auf selbst bewirtschafteten Flächen ausgebracht werden. Die konforme Ausbringung des Rests kann mit Düngerabnahmeverträgen nachgewiesen werden.
Förderbare Kosten, Kostenober- und -untergrenzen für die Investitionsförderung
- Bemessungsgrundlage sind die projektzugehörigen, anerkennungsfähigen Nettokosten ohne Umsatzsteuer. Als Eigenleistung kann eigenes Bauholz (mit marktüblichen Preisen bewertet) dazukommen.
- Die Mindestinvestitionskosten (ohne USt.) pro Vorhaben liegen grundsätzlich bei 15.000 Euro.
Tierwohl wird gefördert – und das zeigt sich auch bei den Fördersätzen für die Förderperiode 2023 bis 2027:
| Förderbare Investition | Maximal anrechenbare Kosten |
|---|---|
| Standardinvestitionen | bis 400.000 Euro |
| Besonders tiergerechte Stallbauten | bis 500.000 Euro |
| Besonders tiergerechte Stallbauten (Schweine) | bis 700.000 Euro |
Förderungsart und Förderhöhe
Die Investitionsförderung erfolgt durch Investitionszuschüsse (= Barzuschüsse) und zusätzlich durch die Gewährung eines Agrarinvestitionskredites mit Zinsenzuschüssen. Die Zuschüsse liegen zwischen 20 und 40 % der anrechenbaren Nettokosten (ohne USt.). Zuschläge gibt es für Junglandwirte, BIO-Betriebe und für Bergbauern der Stufen 3 und 4.
Ihre Vorteile mit Agrarkundenbetreuung von Raiffeisen OÖ
✅ Persönliche Beratung durch Agrarspezialisten
✅ Eigene Finanzierungslösungen für Landwirte
✅ Unterstützung bei Förderanträgen & Abwicklung
✅ Regionale Nähe & fundiertes Wissen über Landwirtschaft
Praxisbeispiel: Investition mit Erfolg
Familie M. plante einen Umbau des Milchviehstalls. Mit Raiffeisen wurden Investitionskredit und Baukonto aufgesetzt.
Häufige Fragen zur Investitionsförderung
Kann ich die Investition auch ohne Förderzusage starten?
Nein – der Antrag muss vor Projektstart eingereicht sein.
Wie oft kann ich Förderungen beantragen?
Mehrmals, sofern es unterschiedliche Projekte (z. B. Stall, Technik) sind.
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Ja, bei baulichen Maßnahmen ist diese Voraussetzung.
Gibt es Förderungen auch für Nebenerwerbsbauern?
Ja – bei erfüllten Kriterien wie Mindestfläche & Betriebsführung.
Zu welchen sonstigen Themen bietet Raiffeisen OÖ kompetente Agrarberatung?
Unter anderem zu den Themen Biomasse, PV-Anlagen, Junglandwirte oder Versicherungen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Terminvereinbarung.