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Bausparen ist Wowsparen!

Mit Bausparen genießen Sie jetzt einen entspannten Sommer voller WOW-Momente. Neben attraktiven Zinsen haben Sie die Chance auf ein zusätzliches WOW: Gewinnen Sie einen von 10 Strandkörben oder einen von 300 SodaStream E-DUO.

Ein Sommer mit Wow-Effekt

Mit Bausparen von Ihrer Raiffeisenbank Region Schallaburg ist Ihr Sommer voller WOW-Erlebnisse. Denn mit dem angesparten Guthaben aus dem Bausparvertrag können Sie sich einen besonderen Wunsch mit WOW-Effekt erfüllen.

Flexibel

Sie können Ihre Spareinlagen einzahlen, wie Sie möchten: Ob Monatlich, jährlich oder einfach alles auf einmal - das ist ganz allein Ihre Entscheidung.

Staatliche Prämie

Für Ihre Einzahlungen bis zu EUR 1.200,– jährlich erhalten Sie die staatliche Bausparprämie. Diese gibt es zusätzlich zu den Bausparzinsen.

Ein Gewinn

Gewinnen Sie mit Raiffeisen Bausparen einen Strandkorb oder SodaStream und genießen Sie einen Sommer voller WOW-Momente!

Unsere Produkte für Sie

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MIT BAUSPAREN WÜNSCHE ERFÜLLEN

Bausparen bietet als Anlageform einen entsprechenden Ertrag, und das bei hoher Sicherheit. So ist es einfach, sich in nur sechs Jahren ein sicheres Guthaben für die Zukunft aufzubauen. Damit können Sie sich große und kleine Wünsche erfüllen.

Jetzt mitspielen und gewinnen!

Mit Bausparen einen Sommer voller Wow-Erlebnisse genießen und mit etwas Glück einen von 10 Strandkörben im Wert von je 1.000€ oder einen von 300 SodaStream E-DUO im Wert von je 160€ gewinnen. Spielen Sie bis 01.09.2023 in Ihrer Raiffeisenbank Region Schallaburg oder gleich online mit.

Standkorb und Sodastream Abbildung. Bubble in Blau: Jetzt Strandkorb oder Sodastream gewinnen!

Häufige Fragen zum Bausparen

Ein Bausparvertrag von Raiffeisen bietet viele Vorteile:

  • Bausparzinsen
  • staatliche Förderung in Form der Bausparprämie, für die noch dazu keine KESt anfällt
  • individuelles Ansparen
  • Vorsorge für die Zukunft
  • Anspruch auf eine günstige Bausparfinanzierung

Das Bausparen wird vom österreichischen Staat in Form der Bausparprämie gefördert. Dabei wird dem Bausparkonto jährlich eine Prämie als Prozentsatz der geleisteten Einzahlungen gutgeschrieben. Die staatliche Prämie ist im § 108 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Die Höhe der staatlichen Bausparprämie wird bis zum 30. November jedes Jahres für das Folgejahr anhand der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung bekannt gegeben.

Die staatliche Prämie beträgt zwischen 1,5 % und 4 % der jährlichen Einzahlung. Der Einzahlungsbetrag zur Erreichung der maximalen staatlichen Bausparprämie beträgt EUR 100,– monatlich oder EUR 1.200,– jährlich oder EUR 7.200,- für 6 Jahre (einmalige Einzahlung im 1. Kalenderjahr).

Ob jemand die Bausparprämie erhält, hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab. Die entscheidende Voraussetzung ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich.

Unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich sind jene natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Abs. 2 EStG).

  • Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat, wobei die Umstände darauf schließen lassen müssen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 26 Abs. 1 BAO)
  • Ob es sich beim Wohnsitz um den „Hauptwohnsitz“, Lebensmittelpunkt etc. handelt, ist egal, da es für die unbeschränkte Steuerpflicht nur darauf ankommt, dass „ein“ Wohnsitz in Österreich besteht.

Wenn Sie also in Österreich über einen gemeldeten Wohnsitz verfügen, haben Sie Anspruch auf die staatliche Bausparprämie.

Wird die Bausparprämie beantragt, muss die Sozialversicherungsnummer angegeben werden. Pro Person darf bei allen Bausparkassen zusammen nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag bestehen. Die Finanzverwaltung prüft jährlich anhand der Sozialversicherungsnummer, ob von den Bausparkassen für dieselbe Person zu insgesamt mehr als einem Bausparvertrag die Bausparprämie angefordert wird.

Jeder Bausparvertrag wird auf einen bestimmten Betrag, die vereinbarte Sparleistung, abgeschlossen. Die "vereinbarte Sparleistung" ist die Summe aller Einzahlungen (ohne Zinsen, Zinseszinsen, Prämie, Prämienzinsen, Entgelt für Kontoführung etc.), zu deren Erbringung sich der Bausparer verpflichtet bzw. die er ohne Zustimmung der Bausparkasse maximal einzahlen kann. 

Zum Beispiel: 

  • Will jemand monatlich EUR 100,- einzahlen, wird er mit der Raiffeisen Bausparkasse bei Abschluss des Bausparvertrages eine Sparleistung von EUR 7.200,- (EUR 100,- x 12 Monate x 6 Jahre) vereinbaren.
  • Eine vierteljährliche Einzahlung von EUR 200,- ergibt eine vereinbarte Sparleistung von EUR 4.800,- (EUR 200,- x 4 Quartale x 6 Jahre)

Für die staatliche Bausparprämie fällt keine Kapitalertragsteuer an. Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer.

Die Höhe der Bausparprämie wird jährlich vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und ist von der Entwicklung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) abhängig.

Im Jahr 2023 beträgt die staatliche Bausparprämie 1,5 % der Einzahlung (Einzahlung pro Person max. EUR 1.200,-).

Somit beträgt die Prämie 2023 max. EUR 18,00 (nämlich bei Einzahlung des maximal prämienbegünstigten Betrages von EUR 1.200,-).

Die Gutschrift der Prämie erfolgt jeweils am 30.01. des Folgejahres vorbehaltlich der Überweisung durch die Finanzbehörde.

Das hängt davon ab, zu welcher Sparleistung Sie sich bei Abschluss des Bausparvertrages verpflichtet haben. Die geringste zu vereinbarende Sparleistung pro Person beträgt EUR 2.160,- (= monatlich EUR 30,- / vierteljährlich EUR 90,- / halbjährlich EUR 180,- / jährlich EUR 360,-).

Sie können heuer noch die Differenz zwischen EUR 1.200,- (prämienbegünstigter Höchstbetrag) und den EUR 500,-, als weitere prämienbegünstigte Einzahlung tätigen. In dem Beispiel wären es EUR 700,-.

Der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist der Zinssatz für Termingelder in Euro im Zwischenbankengeschäft. Anders ausgedrückt: Der EURIBOR ist der Zinssatz, zu dem sich die Banken untereinander kurzfristig (bis zu zwölf Monate) Geld leihen. Er dient häufig als Referenz für die Ermittlung des Zinssatzes von Anlageprodukten und Darlehen mit variabler Verzinsung.

Hier finden Sie weitere FAQ zum Thema Bausparen: https://www.bausparen.at/de/bausparen/faqs.html