Die Einlagensicherung
Alle Institute der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG) unterliegen uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG).
Aufgrund von EU-Richtlinien, die in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt werden, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Für die Raiffeisenbank nimmt die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH die Funktion als gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung wahr.