Die neuen Regeln bei Immobilienkrediten

Die Finanzmarktaufsicht hat neue Vorschriften für die Vergabe von Immobilienkrediten erlassen. Welches sind die wesentlichsten Änderungen und welche Kredite sind davon betroffen? Wir haben Wissenswertes zum Thema zusammengestellt. 

Modellhaus aus Geldscheinen steht auf Bauplan

Die wichtigsten Eckpunkte

Die neuen Regeln gelten seit dem 1. August 2022 für Kreditvereinbarungen, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. 

  • Laufzeit: Die maximale Kreditlaufzeit wurde mit 35 Jahren festgelegt.
  • Kreditrückzahlung: Die Verordnung setzt einen deutlichen Fokus auf die Leistbarkeit der Finanzierung. Demnach soll die Rückzahlung für den Immobilienkredit nicht mehr als 40 Prozent des Netto-Haushaltseinkommens betragen.
  • Eigenmittelanteil: Definiert wurde auch eine maximale Beleihungsquote (Sicherstellung der Finanzierung durch Eintragung ins Grundbuch), die zu einem nunmehr erforderlichen Eigenmittelanteil von 20 Prozent führt. Dieser Eigenmittelanteil galt freilich schon bisher in den meisten Fällen als gängige Richtschnur. 

So kommen Sie zum Immobilienkredit

Die Frage der Leistbarkeit

Klären Sie am Anfang, wie hoch die finanzielle Belastung sein kann, die Sie für die Rückzahlung der Raten aufwenden können. 

Rechtzeitig beantragen

Beantragen Sie den Kredit zeitgerecht und nicht in letzter Minute. Schließlich benötigt die Bearbeitung etwas Zeit. 

Notwendige Unterlagen

Für ein erfolgreiches Finanzierungsgespräch benötigen Sie einige Unterlagen. Erfahren Sie hier, welche das sind. 

Frau mit Tablet berät andere Frau

Die Ausnahmen

  • Bestehende Immobilienkredite sind von den Vorgaben ausgenommen. Werden laufende Kredite geändert, so gelten die neuen Bestimmungen nur hinsichtlich des allfälligen Differenzbetrages zwischen "altem" und "neuem" Finanzierungsvolumen. 
  • Ausnahmen für Sanierungen und Renovierungen: Immobilienfinanzierungen unter EUR 50.000,- sind von den neuen Vorgaben ebenfalls ausgenommen. Mit dieser "Geringfügigkeitsgrenze" sollen die Durchführung von Renovierungen, Sanierungen oder etwa der Umstieg auf erneuerbare Energieträger erleichtert werden.