Umsatzreklamationen bei Kreditkarten
Das Bezahlen mit einer Kreditkarte ist einfach, sicher und weltweit möglich – direkt im Geschäft und natürlich auch online. Da kann es schon passieren, dass der Überblick über die einzelnen Zahlungen verlorengeht. Was also ist zu tun, wenn eine Abbuchung aufscheint, deren Richtigkeit man sich nicht erklären kann? Was ist bei einer Reklamation zu beachten und welche Fristen gibt es?
Wie können Sie reklamieren?
- Verständigen Sie Raiffeisen CardService, wenn Sie eine Ihrer Meinung nach unrechtmäßige Belastung auf Ihrer Raiffeisen Kreditkarte entdeckt haben.
- Senden Sie eine kurze Beschreibung Ihrer Reklamation unter Angabe Ihrer Card ID und der betroffenen Transaktion per E-Mail an risk@r-card-service.at
- Raiffeisen CardService unterstützt Sie bei der Reklamation unberechtigter Umsätze gegenüber den Händler:innen und Automatenbetreiber;innen. Dies gilt allerdings nicht für Einsprüche, die das "Grundgeschäft" betreffen, z.B. wegen defekter Ware.
Welche Fristen sind zu beachten?
Informieren Sie Raiffeisen CardService bitte unverzüglich, nachdem Sie eine unrechtmäßige Belastung auf Ihrer Monatsrechnung festgestellt haben. Bei Reklamationen zu missbräuchlichen Umsätzen (= unbekannte Dritte) gilt eine Frist von 13 Monaten. Allerdings sind Sie verpflichtet, Ihre Kreditkartenabrechnungen und Kontoauszüge regelmäßig jeden Monat zu kontrollieren.
Umsatzreklamationen zu nicht erbrachter Leistung, rückgesendeter Artikel, stornierten Abonnements, o.Ä. können bis zu 4 Monate nach geplanter Leistungserbringung durch den Händler eingebracht werden. Bitte informieren Sie Raiffeisen CardService rechtzeitig, da gegebenenfalls noch Unterlagen von Ihnen angefordert werden müssen.
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