Immobilienmakler mit Tablet
Sie wollen Ihr Haus verkaufen?

Beim Verkauf leisten die Immobilienmakler:innen unschätzbare Dienste. Raiffeisen Immobilienmakler:innen gibt es direkt in Ihrer Nähe und in ganz Österreich.

Immobilien verkaufen mit Raiffeisen

Was sind die wesentlichsten Schritte beim Immobilienverkauf? Wie wird der Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks abgewickelt und wer kann Sie dabei untersützen?

1. Vorbereitung und Planung

Zuerst müssen die Grundlagen für einen rechtssicheren Verkauf geschaffen werden:

  1. Wertermittlung: Eine fundierte Marktanalyse oder ein Gutachten ist entscheidend, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie eine Mappe mit allen notwendigen Dokumenten für potenzielle Käufer:innen zusammen. Dazu zählen insbesondere der aktuelle Grundbuchauszug, der Energieausweis, Baupläne, Grundrisse und Wohnflächenberechnungen, Betriebskostenabrechnungen und aktuelle Energierechnungen.
  3. Objektvorbereitung: Ihre Immobilie sollte in bewohnbarem Zustand präsentiert werden. So sollten die Räume in geputztem, aufgeräumtem und gelüftetem Zustand präsentiert werden, der Strom nicht abgeschaltet und in der kalten Jahreszeit die Heizung eingeschaltet sein. Durch kleine  Reparaturen oder "Home Staging" kann der erste Eindruck bei den Besichtigungen deutlich verbessert werden.

Ein Muss: Energieausweis

Beim Verkauf (aber auch bei der Vermietung oder Verpachtung) eines Objektes müssen Sie den Energieausweis Ihres Gebäudes vorlegen. Der Energieausweis gibt die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes an. Er darf maximal zehn Jahre alt sein. Wird er nicht vorgelegt, so kann der:die Käufer:in die Erstellung des Ausweises auch selbst beauftragen und Ihnen dafür die Kosten in Rechnung stellen. Achtung: Wenn Sie Ihr Objekt in einer Anzeige zum Verkauf anbieten, dann müssen Sie bereits in der Anzeige den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenenergieeffizienzfaktor angeben. Andernfalls kann es eine Verwaltungsstrafe geben.

2. Vermarktung

Jetzt geht es darum, den:die passende:n Käufer:in für Ihre Immobilie zu finden. Ein:e Immobilienmakler:in kann dabei wertvolle Dienste leisten und Sie in der Vermarktungsphase professionell begleiten.

  • Vermarktungsstrategie: Es ist nun Ihre Entscheidung, ob Sie Ihre Immobilie privat oder über eine:n Makler:in verkaufen wollen.
  • Exposé-Erstellung: Der:Die Makler:in erstellt für Sie eine hochwertige Präsentation mit professionellen Fotos und allen wichtigen Objektdaten.
  • Besichtigungen & Verhandlungen: Haben Sie sich für eine:n Makler:in entschieden, kümmert sich diese:r um die Termine mit den  Interessent:innen und steht diesen für alle Fragen zur Verfügung.

Besichtigungstermine

Überlassen Sie die Vereinbarung und Durchführung der Besichtigungen Ihrem:Ihrer Immobilienmakler:in. Immobilienmakler:innen sind Profis und haben im Umgang mit Kund:innen lange Erfahrung. Viele potenzielle Käufer:innen haben darüber hinaus Hemmungen, in Gegenwart von Verkäufer:innen über Vor- und Nachteile der Immobilie zu sprechen.

3. Abschluss und Abwicklung

Sobald sich Käufer:in und Verkäufer:in einig sind, erfolgt die rechtliche Umsetzung: 

  • Kaufvertrag & Notar: Ein:e Notar:in oder Rechtsanwalt:Rechtsanwältin erstellt den Kaufvertragsentwurf. Nach einer zweiwöchigen Prüffrist findet die Beurkundung (Unterschrift) statt.
  • Kaufpreiszahlung: Die Zahlung erfolgt in dem beim Notartermin festgelegten Zeitraum, sobald alle Voraussetzungen (z. B. Auflassungsvormerkung) im Grundbuch erfüllt sind.
  • Übergabe: Nach Erhalt des Kaufpreises wird die Immobilie offiziell übergeben. Dafür sollte von Ihrem:Ihrer Makler:in bzw. Ihnen unbedingt ein Übergabeprotokoll zur Dokumentation von Zählerständen und Schlüsseln erstellt werden.

Gut zu wissen

  • Treuhänder:in: Eine zentrale Rolle beim Kauf/Verkauf einer Immobilie spielt der:die Treuhänder:in (Rechtsanwalt:Rechtsanwältin oder Notar:in). Diese:r gewährleistet, dass der:die Käufer:in tatsächlich Eigentümer:in der Immobilie wird und diese schuldenfrei übernommen wird. Der:die Treuhänder:in vertritt die Interessen beider Seiten, also sowohl von Verkäufer:innen als auch von Käufer:innen. In den meisten Fällen wird der:die Treuhänder:in darüber hinaus auch mit den steuerlichen Abwicklungen betraut: Das heißt, er:sie führt die voraussichtliche Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr ab.
  • Lastenfreistellung: Wurde das Darlehen für die Immobilie noch nicht zurückgezahlt,  erfolgt die Lastenfreistellung im Rahmen des Verkaufsprozesses. Der:die mit der Abwicklung beauftragte Treuhänder:in erhält den Kaufpreis, nimmt anschließend die Lastenfreistellung vor (bezahlt also die Schulden bei der Bank) und überweist den verbliebenen Rest dann an Sie als Verkäufer:in.
  • Rückzahlung Förderungsdarlehen: Wenn Sie ein Förderdarlehen auf Ihrer Immobilie haben, müssen Sie dieses in der Regel vor dem Verkauf zurückzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Förderdarlehen von dem:der Käufer:in übernommen werden.

Wissenswertes zur Steuer

Grundsätzlich müssen Sie den Verkaufserlös versteuern (Immobilienertragsteuer) – mit einer wesentlichen Ausnahme: Sie müssen keine Steuer bezahlen, wenn Sie die Immobilie bis zum Verkauf durchgehend mindestens zwei Jahre lang als Hauptwohnsitz genützt haben.

Eine so genannte Hauptwohnsitzbefreiung kommt auch dann zum Tragen, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung das Haus oder die Wohnung für mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt haben. Steuerbefreit sind auch selbst hergestellte Immobilien.

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