Selbstbestimmt vorsorgen – Was die Vorsorgevollmacht alles kann
Gesund und mitten im Leben – was soll schon passieren? Doch ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder eine psychische Belastung können dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Warum Partner:innen und Kinder im Ernstfall nicht automatisch entscheiden dürfen und was in diesem Fall eine Vorsorgevollmacht leistet, erklärt der Kärntner Notariatspräsident Werner Stein.
Schicksalsschläge fragen nicht nach dem Alter
Mit Anfang 20 schon an eine Vorsorgevollmacht denken, obwohl Seniorenalter und Pension noch in weiter Ferne liegen? Ja, sagt Notariatspräsident Werner Stein. „Rein rechtlich kann man eine Vorsorgevollmacht bereits mit eintretender Volljährigkeit errichten lassen. Und es ist auch durchaus sinnvoll, denn der Verlust der Geschäftsfähigkeit ist unabhängig vom Alter.“ Aber was ist eigentlich eine Vorsorgevollmacht? Stein erklärt: „Sie regelt, wer mich vertreten und für mich entscheiden darf, wenn ich es selbst nicht mehr kann, weil ich geistig oder körperlich nicht mehr dazu in der Lage bin, Entscheidungen zu treffen.“ Und dieser Fall könne jederzeit eintreten, unabhängig vom Alter.
Was die Vorsorgevollmacht regelt – und was nicht
Wer keine Vorsorgevollmacht errichtet hat, überlässt die Entscheidung darüber, wer künftig für ihn oder sie handeln darf: Denn dann greift eine gerichtlich bestellte Erwachsenenvertretung. Diese muss sich bei Entscheidungen von einem Gericht die Zustimmung holen. Somit bestimmt eine fremde Instanz über die eigene Situation. „Die Vorsorgevollmacht umfasst zwei verschiedene Bereiche“, präzisiert der Experte. „Einerseits geht es um das Vermögensrecht, also alles, was mit Banken, Versicherungen, Behördengängen, Vertretungen vor Gericht oder Ähnlichem zu tun hat.“ Dazu zählen unter anderem Bankgeschäfte wie Veranlagungen und andere Vermögensangelegenheiten. Der zweite Bereich betrifft die Gesundheit: In welchem Krankenhaus soll behandelt werden? Welche Behandlungen sollen durchgeführt werden? Sind lebenserhaltende Maßnahmen gewünscht? Wo werde ich im Pflegefall untergebracht? „Das alles sind dann Entscheidungen, die mein Vertreter oder meine Vertreterin für mich trifft.“
So umfassend das auch klingen mag – alles regeln kann die Vorsorgevollmacht nicht. Ausgenommen sind etwa Testamentsänderungen, Eheschließung, Adoption oder Entscheidungen rund um Fortpflanzung. „Und man muss wissen: Die Vorsorgevollmacht legt keine Details fest. Sie definiert nur die Befugnisse meiner Vertretung – nicht, wie sie im Einzelfall entscheiden soll“, ergänzt Stein. Bei Bankgeschäften empfiehlt Stein eine zusätzliche Absicherung: „Wenn ich nur körperlich eingeschränkt bin, hilft mir die Vorsorgevollmacht nicht weiter. Hier braucht es eine beglaubigte Bankvollmacht, damit jemand für mich meine Bankgeschäfte erledigen darf.“
Schneller erledigt, als man denkt – der Weg zur Vorsorgevollmacht
Grundsätzlich kann man eine Vorsorgevollmacht bei Notar:innen, Rechtsanwält:innen oder einer Patientenanwaltschaft errichten lassen. Der Weg über den Notar hat allerdings einen großen Vorteil, betont Stein: „Bei uns ist das errichtete Schriftstück ein Notariatsakt, also eine der höchsten anerkannten Urkunden Österreichs mit öffentlichem Glauben. Die Person muss bei Erstellung der Vollmacht voll geschäftsfähig sein, wird von uns belehrt, also aufgeklärt, was man mit der Vollmacht tun kann und was nicht. Dann wird das Schriftstück im Notariatsarchiv digital gespeichert und zusätzlich als Notariatsakt abgelegt. Dadurch ist später im Anlassfall auch keine weitere Beglaubigung nötig, zum Beispiel beim Grundbucheintrag.“
Auch eine Änderung oder ein Widerruf seien jederzeit möglich, insofern man geschäftsfähig ist. Der Notariatspräsident empfiehlt außerdem, immer zwei Personen als Bevollmächtigte aufzunehmen. „Angenommen Sie haben gemeinsam einen Unfall und Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist Ihre Vertretung, es kommt aber zum Todesfall, so haben Sie keine selbstbestimmte Vertretung mehr.“ Die Vorsorgevollmacht wird übrigens erst dann wirksam, wenn ein ärztliches Attest die fehlende Geschäftsfähigkeit bestätigt. „Sobald der Ernstfall eintritt und ärztlich bestätigt ist, schaltet der Notar die Vorsorgevollmacht im Register wirksam. Erst dann bekommt der oder die Vertreter:in die originale Vollmacht.“
Noch unsicher? Die Erstberatung ist kostenlos.
Auf die Frage, ob Stein selbst eine Vorsorgevollmacht errichtet hat, antwortet er mit einem selbstbewussten „Ja“. Außerdem habe er als Notariatspräsident auch eine Vorbildfunktion und sei von Vorsorgevollmacht und Testament besonders überzeugt. „Ich sehe tagtäglich, wie schnell es passieren kann, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann.“ Er selbst habe schon viele solcher Fälle gesehen, in denen eine Vorsorgevollmacht wünschenswert gewesen wäre.
Sein Appell: „Für eine Vorsorgevollmacht ist es nie zu spät!“ Die Erstberatung ist übrigens bei allen Notar:innen kostenlos. Einfach Termin ausmachen und vorbeikommen. „Die Notarinnen und Notare in Kärnten beantworten gerne Ihre Fragen rund um die Vorsorgevollmacht.“, sagt Stein.