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Einladung zur 16. ordentlichen Generalversammlung

Wir laden Sie als Mitglied unserer Genossenschaft zur ordentlichen Generalversammlung der Vorarlberger Raiffeisen Funktionärs eGen ein.

Wann?

Montag, 27. April 2026
Beginn um 15:30 Uhr
(mit Wartehalbestunde um 16:00 Uhr)

Wo?

Festspielhaus Bregenz
Seestudio

Platz der Wiener Symphoniker 1
6900 Bregenz

google maps

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis 20. April 2026 über das Online-Anmeldeformular an.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung, Bestellung eines Protokollführers, Wahl eines Protokollmitfertigers, Wahl von zwei Stimmenzählern sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls der 15. Generalversammlung am 06.05.2025
  3. Bericht des Obmannes
  4. Vorlage des Jahresabschlusses GJ 2025
  5. Anträge des Obmanns zur Beschlussfassung:
    a) Genehmigung des Jahresabschlusses 2025
    b) Verwendung des Bilanzgewinnes 2025
    c) Entlastung des Vorstands, der Geschäftsführerin sowie des Beirats
  6. Neuwahlen Vorstand und Beirat (Wiederwahl möglich)
  7. Aktuelle Themen

Die Generalversammlung ist nach § 20 Abs. 1 der Satzungen beschlussfähig, wenn die Einladung unter Angabe der Verhandlungsgegenstände satzungsgemäß ergangen ist und mindestens die Hälfte der Anzahl der Mitglieder berechnet nach Köpfen oder Kapitalanteilen (§ 8 Abs. 4) anwesend oder vertreten ist.

Gemäß § 20 Abs. 3 kann im Fall der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde – ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder - beschlossen werden.

Gemäß § 21 Abs. 1 werden die Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der abgegebenen gültigen Kopfstimmen gefasst.

Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung werden das Stimmrecht und die sonstigen Rechte der Mitglieder in der Generalversammlung wie folgt ausgeübt:

a) physische Personen sollen ihre Rechte grundsätzlich nur persönlich ausüben. Sie können sich aber von einem anderen Genossenschaftsmitglied vertreten lassen. Der Vertreter hat sich mit einer schriftlichen Vollmacht auszuweisen und kann nicht mehr als eine physische Person vertreten.

b) juristische Personen werden durch ihre gesetzlichen Vertreter oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten vertreten.

Der Jahresabschluss gemäß § 25 Abs. 3 der Satzung liegt zur Einsicht für die Mitglieder bis zur Generalversammlung im Revisionsverband der Raiffeisen Landesbank Vorarlberg auf.

Bregenz, 27. März 2026

DI Andreas Dorner e.h.
Obmann