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Einladung zur 15. ordentlichen Generalversammlung

Wir laden Sie als Mitglied unserer Genossenschaft zur ordentlichen Generalversammlung der Vorarlberger Raiffeisen Funktionärs eGen ein.

Wann?

Dienstag, 6. Mai 2025
Beginn um 16:30 Uhr
(mit Wartehalbestunde um 17:00 Uhr)

Wo?

Raiffeisenforum
Raiffeisenbank Im Rheintal

Rathausplatz 8
6850 Dornbirn

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Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis 28. April 2025 über das Online-Anmeldeformular an.

Live-Act im Anschluss

Das Beste von allen – für alle.
Was wir von den glücklichsten Ländern der Welt lernen können – und wie wir dieses Wissen für gemeinsames Glück und nachhaltigen Erfolg nutzen – erfahren Sie von Maike van den Boom. Die Bestsellerautorin und Glücksforscherin zeigt praxisnah und mit klarem Blick: Glück ist kein Zufall, sondern eine Haltung. Und eine Investition, die sich lohnt – für Unternehmen, für Teams, für jede:n Einzelne:n.

Einladung Generalversammlung
Maike van den Boom; © Evia Photos Stockholm

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung, Bestellung eines:einer Protokollführenden, Wahl eines:einer Protokollmitfertigenden, Wahl von zwei Stimmenzähler:innen sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls der 14. Generalversammlung am 09.04.2024
  3. Bericht des Obmannes
  4. Vorlage des Jahresabschlusses GJ 2024
  5. Anträge des Obmanns zur Beschlussfassung:
    a) Genehmigung des Jahresabschlusses 2024
    b) Verwendung des Bilanzgewinnes 2024
    c) Entlastung des Vorstands, des Geschäftsführerin sowie des Beirats
    d) Kenntnisnahme des Revisionsberichtes der GJ 2023 und 2024
  6. Verleihung Zertifikate
  7. Aktuelle Themen

Die Generalversammlung ist nach § 20 Abs. 1 der Satzungen beschlussfähig, wenn die Einladung unter Angabe der Verhandlungsgegenstände satzungsgemäß ergangen ist und mindestens die Hälfte der Anzahl der Mitglieder berechnet nach Köpfen oder Kapitalanteilen (§ 8 Abs. 4) anwesend oder vertreten ist.

Gemäß § 20 Abs. 3 kann im Fall der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde – ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder - beschlossen werden.

Gemäß § 21 Abs. 1 werden die Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der abgegebenen gültigen Kopfstimmen gefasst.

Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung werden das Stimmrecht und die sonstigen Rechte der Mitglieder in der Generalversammlung wie folgt ausgeübt:

a) physische Personen sollen ihre Rechte grundsätzlich nur persönlich ausüben. Sie können sich aber von einem anderen Genossenschaftsmitglied vertreten lassen. Der Vertreter hat sich mit einer schriftlichen Vollmacht auszuweisen und kann nicht mehr als eine physische Person vertreten.

b) juristische Personen werden durch ihre gesetzlichen Vertreter oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten vertreten.

Der Jahresabschluss gemäß § 25 Abs. 3 der Satzung liegt zur Einsicht für die Mitglieder bis zur Generalversammlung im Revisionsverband der Raiffeisen Landesbank Vorarlberg auf.

Bregenz, 09. April 2025

DI Andreas Dorner e.h.
Obmann