Zwei Jugendliche sind im Wohnzimmer. Einer tanzt auf dem Sofa, der andere macht mit einer Sofortbildkamera ein Bild von ihm.

Jugend Depot

Du bist jung, möchtest in die Welt der Wertpapiere einsteigen, hochwertige Beratung und praktische Lösungen? Genau deshalb gibt es das Raiffeisen JUGEND Depot. 

Zu beachten: Veranlagungen in Wertpapiere können mit erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust verbunden sein.

In drei Schritten zum Jugend Depot

Informieren

Informiere dich über die Raiffeisen Depots und entscheide, welches das richtige für dich ist. Neben Jugend gibt es auch das Klassik oder Komfort Depot. 

Raiffeisenbank auswählen und Depot eröffnen

Wähle zuerst jene regionale Raiffeisenbank aus, bei welcher du das Depot eröffnen willst. Das  Jugend Depot kann im Anschluss direkt online abgeschlossen werden. Oder vereinbare einen Termin zur Eröffnung in deiner Raiffeisenbank.

In Mein ELBA verwalten

In Mein ELBA kannst du die Entwicklung deiner Wertpapiere verfolgen und dein Depot verwalten. Auch der Zu- und Verkauf von Wertpapieren ist in Mein ELBA möglich.

Hinweis: Die Wertpapierdepots JUGEND und KLASSIK können online abgeschlossen werden. Beim Depotmodell KOMFORT ist ein persönlicher Termin in deiner Raiffeisenbank notwendig. 

Günstigste Konditionen für junge Anleger:innen bis 27

  • Kein Depotentgelt bis 27*
  • Günstige Börsen- und Fonds-Transaktionen
  • Sparpläne mit Transaktionsentgelt ab 1 %
  • Ideal für ersten Vermögensaufbau
  • Beste Beratung durch Raiffeisen Expert:innen mit Strategiegesprächen auf Wunsch
  • Zugang zu den wichtigsten Handelsplätzen mit Mein ELBA
  • breites Produktangebot: Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs und Zertifikate 
drei Jugendliche aus zwei Frauen und einem Mann lehnen im Freien gegen eine Wand

* Mit dem 27. Geburtstag erfolgt automatisch die Umstellung auf das Klassik-Depot. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Depotentgelte und Konditionen des Klassik-Modells, die du in der Entgelt- und Leistungsübersicht deiner Raiffeisenbank in Vorarlberg findest.

Diese Risiken solltest du kennen: 

  • Wertpapiere unterliegen dem Risiko von Kurzschwankungen bzw. Kursverlusten. 
  • Auch bei Einhaltung der empfohlenen Behaltedauer können Kursverluste oder der Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen werden.
  • Ein vorzeitiger Verkauf bei Anleihen und Zertifikaten kann zu Kursverlusten führen.
  • Bei bestimmten Produkten wie Anleihen oder Zertifikaten besteht zusätzlich ein Emittentenrisiko (Zahlungsunfähigkeit des Emittenten).
  • Auch mit Beratung und Verwendung von digitalen Tools lassen sich Markentwicklungen nicht vorhersagen – Verluste sind möglich.
  • Ein Investmentfonds ist kein Sparbuch und unterliegt nicht der Einlagensicherung.
Junge Frau mit Smartphone
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Junger Mann mit Bart im Anzug blickt lächelnd in die Kamera

Ob digital oder persönlich: Immer bestens betreut.

Ob über Mein ELBA oder im Beratungsgespräch: Du kannst deine Wertpapieraufträge flexibel erteilen, Limits ändern oder Fondssparpläne bequem starten – inklusive ETF-Sparen. Unsere Berater:innen begleiten dich individuell:

  • mit einem persönlichen Investmentprofil,
  • Überprüfung deiner Depotstruktur – auf Wunsch analysiert und besprochen und
  • fundierten Marktanalysen aus dem Raiffeisen Research Silber-Paket.
Zwei aktuelle Ausgaben Schauplatz Börse Magazin 02/26 auf dem Bild ist eine kniende Frau zu sehen, deren Haare durch den Wind verwehen.

Aktuelle News auf Schauplatz Börse

Aktuelle Informationen und Hintergrundberichte über das Geschehen an den weltweiten Finanz- und Kapitalmärkten findest du im Schauplatz Börse Magazin:
 

Vereinnahmung von Zuwendungen (Depotmodell Jugend und Klassik)
Gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz sind Zuwendungen Gebühren oder Provisionen oder andere monetäre und nicht-monetäre Vorteile von Dritten oder für Dritte, insbesondere von Emittenten oder Produktanbietern, wenn diese im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Nebendienstleistung von Wertpapierfirmen erhalten oder gezahlt werden. Praktische Beispiele sind insbesondere laufende Bestandsprovisionen und Serviceentgelte von Wertpapierfonds.

Sie stimmen zu, dass die Bank diese Vorteile einbehält, und sie zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet, die die Qualität der Wertpapierdienstleistungen steigern. Die einbehaltenen Vorteile werden Ihnen vor Auftragserteilung offengelegt. Über die Verwendung der einbehaltenen Vorteile informiert Sie die Bank über Anfrage. Die Bank wird aber jedenfalls keine Vorteile von Dritten annehmen, wenn dies der bestmöglichen Wahrung der Kundeninteressen widerspricht.

Verzicht auf Zuwendungen (Depotmodell Komfort)
Die Raiffeisenbank verzichtet auf Zuwendungen, Gebühren oder Provisionen oder andere monetäre und nicht-monetäre Vorteile von Dritten oder für Dritte, insbesondere von Emittenten oder Produktanbietern, wenn diese im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienst­leistung oder Nebendienstleistung von Wertpapierfirmen erhalten oder gezahlt werden.

Sollte die Raiffeisenbank von dritter Seite dennoch Zuwendungen aufgrund des Wertpapiergeschäftes der Depotinhaberin oder des Depot­inhabers erhalten, so wird sie diese erhaltenen Zuwendungen an die Depotinhaberin oder den Depotinhaber weitergeben. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt dabei jeweils innerhalb von drei Monaten nach Abschluss eines Kalenderjahres, in dem die Raiffeisenbank diese Zuwendungen von dritter Seite erhalten hat.

Änderungen der Entgelte und Leistungen
Bei Kund:innen, die Verbraucher:innen sind,

  • gilt für Änderungen von Entgelten Ziffer 45 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • gilt für Änderungen von Leistungen Ziffer 47 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Geschäft mit Unternehmern gilt für Änderungen von Entgelten und Leistungen die Ziffer 43 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verweise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich in jedem Fall auf deren derzeit geltende Fassung.

Berechnung und Verrechnung des Depotentgeltes
Das Depotentgelt besteht aus dem Grundentgelt sowie dem variablen Entgelt. Das Grundentgelt wird unabhängig von der Behaltedauer der im Depot verwahrten Wertpapiere für das volle Quartal, das variable Entgelt wird abhängig von der tatsächlichen Behaltedauer der Wertpapiere verrechnet. Die Berechnung und Verrechnung des variablen Entgelts erfolgen vom Kurswert der im Depot verwahrten Wertpapiere mit Stichtag Quartalsultimo 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember rückwirkend für das vorangegangene Quartal. Dabei gelangen die in diesem „Leistungs- und Preisblatt“ vorgesehenen Depotentgelte zur Anwendung.

Berechnung und Verrechnung des Depotentgeltes bei Depotneueröffnung
Die Berechnung des erstmaligen Grundentgelts nach durchgeführter Depotneueröffnung erfolgt anteilsmäßig; es wird dabei auf volle Monate gerundet. Die erstmalige Verrechnung dieses anteiligen Grundentgelts erfolgt zum Quartalsultimo des Monats des Vertragsabschlusses. Das variable Entgelt wird abhängig von der tatsächlichen Behaltedauer der Wertpapiere zum Quartalsultimo berechnet und verrechnet.

Berechnung/ Verrechnung des Depotentgeltes bei Umstellung des Depotentgeltmodells
Nach erfolgter Umstellung des Depotentgeltmodells wird das Depotentgelt gemäß bisher aufrechter Vereinbarung für den Zeitraum ab Beginn des jeweiligen Quartals bis zum Ende des Monats, in dem die Umstellung auf ein neues Depotentgeltmodell erfolgt ist, unmittelbar nach erfolgter Umstellung berechnet und vom Referenzkonto abgebucht und verrechnet. Die Berechnung des neuen Depotentgelts erfolgt dann ab Beginn des auf die Umstellung folgenden Monats gemäß der in diesem „Leistungs- und Preisblatt“ vorgesehenen Berechnung und Verrechnung des Depotentgelts.

Umsatzsteuerpflichtig sind inländische und private Personen aus Ländern der Europäischen Union. Informationen zum aktuellen Raiffeisen Produktkatalog erhalten Sie bei Ihrem:Ihrer Berater:in.

 

Werbung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Veranlagungen in Wertpapiere dem Risiko von Kursschwankungen bzw. Kursverlusten ausgesetzt sind. Auch bei Einhaltung der empfohlenen Behaltedauer können Kapitalverluste oder der Totalverlust nicht ausgeschlossen werden. Die veröffentlichten Prospekte bzw. die Informationen für Anleger:innen gemäß § 21 AIFMG sowie die Basisinformationsblätter der Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH stehen unter rcm.at in deutscher Sprache zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass manche Fonds besondere („fondsspezifische”) Hinweissätze haben (etwa betreffend erhöhte Kursschwankungen, Derivateeinsatz, Master-Feeder bzw. Dachfonds-Strukturen). Diese findet man beim jeweiligen Fonds unter rcm.at/fondsuebersicht am Produktblatt. Für die Raiffeisen Zertifikate ist ein dem Kapitalmarktgesetz entsprechender und von den zuständigen Behörden (CSSF, FMA) gebilligter Basisprospekt (samt allfälliger Nachträge) auf der Website der Raiffeisen Bank International AG raiffeisenzertifikate.at/Wertpapierprospekte unter der Eingabe der Wertpapierkennnummer (ISIN) des entsprechenden Finanzinstruments abrufbar. Die Billigung des Basisprospekts durch die zuständigen Behörden ist nicht als Befürwortung der hier beschriebenen Finanzinstrumente seitens der zuständigen Behörden zu verstehen. Zertifikate sind nicht vom Einlagensicherungssystem gedeckt und unterliegen dem Emittentenrisiko/Gläubigerbeteiligung („Bail-in”). Die angeführten Informationen sind unverbindlich und ersetzen kein Beratungsgespräch. Sie dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder ein Angebot noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung noch eine Anlageanalyse bzw. Finanzanalyse dar. Die Verbreitung dieser Marketingmitteilung sowie der Vertrieb bzw. der Erwerb der darin beschriebenen Produkte können in bestimmten Rechtsordnungen beschränkt oder gänzlich verboten sein. Personen, die einer solchen Rechtsordnung unterliegen, haben sich über solche Beschränkungen und Verbote eigenverantwortlich zu informieren und diese einzuhalten. Informieren Sie sich vor dem Erwerb von Wertpapieren über die damit verbundenen Chancen und Risiken bei Ihrem/Ihrer Wertpapierberater:in. Stand: Oktober 2026.