Vereinnahmung von Zuwendungen (Depotmodell Jugend und Klassik)
Gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz sind Zuwendungen Gebühren oder Provisionen oder andere monetäre und nicht-monetäre Vorteile von Dritten oder für Dritte, insbesondere von Emittenten oder Produktanbietern, wenn diese im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Nebendienstleistung von Wertpapierfirmen erhalten oder gezahlt werden. Praktische Beispiele sind insbesondere laufende Bestandsprovisionen und Serviceentgelte von Wertpapierfonds.
Sie stimmen zu, dass die Bank diese Vorteile einbehält, und sie zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet, die die Qualität der Wertpapierdienstleistungen steigern. Die einbehaltenen Vorteile werden Ihnen vor Auftragserteilung offengelegt. Über die Verwendung der einbehaltenen Vorteile informiert Sie die Bank über Anfrage. Die Bank wird aber jedenfalls keine Vorteile von Dritten annehmen, wenn dies der bestmöglichen Wahrung der Kundeninteressen widerspricht.
Verzicht auf Zuwendungen (Depotmodell Komfort)
Die Raiffeisenbank verzichtet auf Zuwendungen, Gebühren oder Provisionen oder andere monetäre und nicht-monetäre Vorteile von Dritten oder für Dritte, insbesondere von Emittenten oder Produktanbietern, wenn diese im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Nebendienstleistung von Wertpapierfirmen erhalten oder gezahlt werden.
Sollte die Raiffeisenbank von dritter Seite dennoch Zuwendungen aufgrund des Wertpapiergeschäftes der Depotinhaberin oder des Depotinhabers erhalten, so wird sie diese erhaltenen Zuwendungen an die Depotinhaberin oder den Depotinhaber weitergeben. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt dabei jeweils innerhalb von drei Monaten nach Abschluss eines Kalenderjahres, in dem die Raiffeisenbank diese Zuwendungen von dritter Seite erhalten hat.
Änderungen der Entgelte und Leistungen
Bei Kund:innen, die Verbraucher:innen sind,
- gilt für Änderungen von Entgelten Ziffer 45 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- gilt für Änderungen von Leistungen Ziffer 47 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Geschäft mit Unternehmern gilt für Änderungen von Entgelten und Leistungen die Ziffer 43 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verweise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich in jedem Fall auf deren derzeit geltende Fassung.
Berechnung und Verrechnung des Depotentgeltes
Das Depotentgelt besteht aus dem Grundentgelt sowie dem variablen Entgelt. Das Grundentgelt wird unabhängig von der Behaltedauer der im Depot verwahrten Wertpapiere für das volle Quartal, das variable Entgelt wird abhängig von der tatsächlichen Behaltedauer der Wertpapiere verrechnet. Die Berechnung und Verrechnung des variablen Entgelts erfolgen vom Kurswert der im Depot verwahrten Wertpapiere mit Stichtag Quartalsultimo 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember rückwirkend für das vorangegangene Quartal. Dabei gelangen die in diesem „Leistungs- und Preisblatt“ vorgesehenen Depotentgelte zur Anwendung.
Berechnung und Verrechnung des Depotentgeltes bei Depotneueröffnung
Die Berechnung des erstmaligen Grundentgelts nach durchgeführter Depotneueröffnung erfolgt anteilsmäßig; es wird dabei auf volle Monate gerundet. Die erstmalige Verrechnung dieses anteiligen Grundentgelts erfolgt zum Quartalsultimo des Monats des Vertragsabschlusses. Das variable Entgelt wird abhängig von der tatsächlichen Behaltedauer der Wertpapiere zum Quartalsultimo berechnet und verrechnet.
Berechnung/ Verrechnung des Depotentgeltes bei Umstellung des Depotentgeltmodells
Nach erfolgter Umstellung des Depotentgeltmodells wird das Depotentgelt gemäß bisher aufrechter Vereinbarung für den Zeitraum ab Beginn des jeweiligen Quartals bis zum Ende des Monats, in dem die Umstellung auf ein neues Depotentgeltmodell erfolgt ist, unmittelbar nach erfolgter Umstellung berechnet und vom Referenzkonto abgebucht und verrechnet. Die Berechnung des neuen Depotentgelts erfolgt dann ab Beginn des auf die Umstellung folgenden Monats gemäß der in diesem „Leistungs- und Preisblatt“ vorgesehenen Berechnung und Verrechnung des Depotentgelts.
Umsatzsteuerpflichtig sind inländische und private Personen aus Ländern der Europäischen Union. Informationen zum aktuellen Raiffeisen Produktkatalog erhalten Sie bei Ihrem:Ihrer Berater:in.