Antrag auf Rückvergütung von Zinsen bei gesetzlichen Covid-19-Kreditstundungen
Der oberste Gerichtshof hat in einem Urteil gegen eine österreichische Bank festgestellt, dass Kund:innen bei der Stundung aufgrund des gesetzlichen Covid-19-Moratoriums nicht verpflichtet sind, Zinsen zu zahlen. Das gilt, wenn diese die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Moratoriums erfüllen und keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Bestätigen Sie bitte diese Einkommensausfälle bei der Anmeldung Ihrer Rückvergütung bei Ihrer Raiffeisenbank Mittel- und Hinterbregenzerwald durch entsprechende Angaben (Kopien und Unterlagen).