Einladung zur Generalversammlung

Einladung zur Generalversammlung

Wir freuen uns, Sie als Mitglied zur 129. ordentlichen Generalversammlung der Raiffeisenbank Mittelbregenzerwald, am 17. Mai 2023 um 19:30 Uhr* im Foyer Impulszentrum Egg begrüßen zu dürfen.

Wann?

MIttwoch, 17. Mai 2023
Beginn: 19:30 Uhr (20:00 Uhr*)

Wo?

Im Foyer Impulszentrum Egg

Anmeldung

Anmeldung bitte bis 11. Mai 2023 über unser Online-Anmeldeformular oder per E-Mail an info@rb.mbw.at

Im Anschluss an die Versammlung laden wir alle Teilnehmer recht herzlich zu einem gemeinsamen Abendessen ein.

*Aufgrund der Satzungen muss mit der Einhaltung einer halben Wartestunde gerechnet werden, sodass die Erledigung der Tagesordnung ab 20:00 erfolgen wird.

Wir freuen uns, Sie persönlich begrüßen zu dürfen.

Die Raiffeisenbanken Au und Mittelbregenzerwald planen die Verschmelzung zur neuen Raiffeisenbank Mittel- und Hinterbregenzerwald. Gemeinsam wollen wir noch stärker in die Zukunft gehen, als kompetenter und praktischer Finanzdienstleister für die Menschen bereitstehen, den Wirtschaftskreislauf in der Region unterstützen, Förderer des Miteinanders sein und Arbeitsplätze vor Ort bieten.

Gemeinsam blicken wir mit Ihnen am 17. Mai 2023 im Foyer des Impulszentrums in Egg auf das vergangene Geschäftsjahr und präsentieren Ihnen die Bilanzzahlen 2022.

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, Bestellung eines Protokollführers bzw. einer -führerin und Wahl des Protokollmitfertigers oder der -mitfertigerin gem. § 21 Z 6 und zweier Stimmenzähler:innen gem. § 21 Z 5 der Satzungen
  2. Vorlage des Jahresabschlusses 2022 mit Geschäfts- und Lagebericht
  3. Kurzfassung des Revisions- und Jahresabschlussprüfungsberichtes 2022
  4. Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfungstätigkeit und Stellungnahme zum Revisionsbericht
  5. Anträge des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung über:
        a) Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
        b) Genehmigung des Jahresabschlusses
        c) Verwendung des Bilanzgewinnes
        d) Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  6. Verschmelzung der Raiffeisenbank Mittelbregenzerwald eGen und der Raiffeisenbank Au eGen
        a) Stellungnahme der Gremien
        b) Vorlage des Verschmelzungsvertrages und des Verschmelzungsbeschlusses
        c) Verlesung des Gutachtens des Revisionsverbandes der RLB Vorarlberg
        d) Beschlussfassung über die Verschmelzung der Raiffeisenbank Mittelbregenzerwald eGen als übernehmende Genossenschaft
            mit der Raiffeisenbank Au eGen als übertragende Genossenschaft rückwirkend zum 31.12.2022 zur Raiffeisenbank Mittel-
            und Hinterbregenzerwald eGen
  7. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung
    Die Satzung wurde einer Überarbeitung in den §§ 1 Abs 1 und 3, § 2 Abs 4, § 12 Abs 4 sowie
  8. Festlegung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und Anzahl der Stellvertreter gem. § 13 Abs 1 der Satzung
  9. Wahlen in den Aufsichtsrat
    Wahlvorschläge: RA Dr. Fink Markus, Dipl.-BW Erath Josef, MMMag. Hofer Daniela, Madlener Bernd, Muxel Christoph, Schwarzmann Herbert
  10. Allfälliges

Egg, im Mai 2023

 

Andreas Dorner
Aufsichtsratvorsitzender

Armin Fechtig
Vorstand

Karlheinz Rusch
Vorstand

Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens der 10. Teil der Mitglieder gemäß § 20 Abs. 1 der Satzungen teilnimmt. (*) Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde - ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten - die Beschlussfähigkeit gegeben.

Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 23 (1) der Satzung Wahlvorschläge schriftlich bei der Raiffeisenbank eingebracht werden müssen. Der Zeitraum zwischen der Einbringung eines solchen Wahlvorschlages und Generalversammlungstermin muss mindestens fünf Tage betragen. Die Bekanntgabe der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch Anschlag im Geschäftslokal am Sitz der Raiffeisenbank.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß § 24 (3) der Satzungen sowie die Kurzfassung des Revisionsberichtes liegen zur Einsicht für die Mitglieder im Geschäftslokal am Sitz der Genossenschaft, auf.