am 28. Mai 2024 im Sportgymnasium Dornbirn
Einladung zur Generalversammlung
Wir laden Sie herzlich zur 126. ordentlichen Generalversammlung ein:
*Lt. Satzung muss mit der Einhaltung einer halben Wartestunde gerechnet werden, sodass die Erledigung der Tagesordnung um 18.30 Uhr erfolgen wird.
Progamm
18:00 Uhr Empfang
18:30 Uhr Generalversammlung
Vortrag mit Benedicte Hämmerle, MBA
zum Thema Vorstellung vom Funktionärinnenbeirat Österreich und Präsentation der Diversitätslandkarte vom Raiffeisenverband
Info zum Neubau von Dir. Mag. Wolfgang Hinteregger
Gemütliches Mit.Einander mit Speis und Trank und musikalische Unterhaltung mit den Souljackers (Duo).
Nach den Vorträgen sind Sie herzlich eingeladen, an den Führungen durch die Schule teilzunehmen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Der Vorstand
Tagesordnung
- Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, Bestellung eines Protokollführers und Wahl eines Protokollmitfertigers gem. § 21 Z 6 und zweier Stimmenzähler gem. § 21 Z 5 der Satzungen
- Bericht des Vorstandes
- Vorlage des Jahresabschlusses 2023 mit Geschäfts- und Lagebericht
- Kurzfassung des Revisions- und Jahresabschlussprüfungsberichtes 2023
- Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfungstätigkeit und Stellungnahme zum Revisionsbericht
- Anträge des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung:
a) über die Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
b) Genehmigung des Jahresabschlusses
c) über die Verwendung des Bilanzgewinnes
d) zur Entlastung des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung
- Wahlen in den Aufsichtsrat
- Allfälliges
Dornbirn, im Mai 2024
Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn die geforderte Anzahl an stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 20 (1) der Satzungen teilnimmt. Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten, die Beschlussfähigkeit gegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß § 24 (5) der Satzungen sowie die Kurzfassung des Revisionsberichtes gemäß § 6 GenRevG liegen zur Einsicht für die Mitglieder im Geschäftslokal auf. Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung Wahlvorschläge schriftlich bei der Raiffeisenbank eingebracht werden müssen. Der Zeitraum zwischen der Einbringung eines solchen Wahlvorschlages und dem Generalversammlungstermin muss mindestens fünf Tage betragen.