Vo ÜS Etiketten auf der linken Seite, rechts türkise Fläche
Einladung zur Generalversammlung

am 26. Mai 2025 im VO ÜS Vorarlberger Limo Werk

Einladung zur Generalversammlung

Wir laden Sie herzlich zur 127. ordentlichen Generalversammlung ein:

Wann?

Montag, 26. Mai 2025

um 18:00 Uhr (*18:30 Uhr)

Wo?

VO ÜS Vorarlberger Limo Werk
Millennium Park 10

6890 Lustenau

google.maps

Anmeldung

bis 21. Mai 2025 über das Anmeldeformular

*Aufgrund der Satzungen muss mit der Einhaltung einer halben Wartestunde gerechnet werden, sodass die Erledigung der Tagesordnung um 18.30 Uhr beginnen wird.

Anfahrt mit dem Bus

Die Landbuslinie 161 (Dornbirn Bahnhof - Lustenau Bahnhofstraße/Bundesstraße) hält bei der Haltestelle Lustenau Sägerstraße. Von dort sind es ca. 8 Minuten zu Fuß zum VO ÜS Vorarlberger Limo Werk.

Infos für Autofahrer:innen

Adresse fürs Navi: Millennium Park 10, 6890 Lustenau. Es stehen nur begrenzt Parkplätze zur Verfügung.

Progamm

18:00 Uhr Empfang

18:30 Uhr Generalversammlung

Vortrag von  Mag. Thomas Pachole und Mag. (FH) Philipp Wüstner
Einblicke in die Entstehung der Marke VO ÜS

Anschließend laden wir Sie herzlich zu einem gemütlichen Mit.Einander mit Speis und Trank ein und musikalischer Unterhaltung von Christof Waibel (piano, vocals) und Robert Bernhard (sax).

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

 

Der Vorstand

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, Bestellung eines Protokollführers und Wahl eines Protokollmitfertigers gem. § 21 Z 6 und zweier Stimmenzähler gem. § 21 Z 5 der Satzungen 

  2. Bericht des Vorstandes
     
  3. Vorlage des Jahresabschlusses 2024 mit Geschäfts- und Lagebericht
     
  4. Kurzfassung des Revisions- und Jahresabschlussprüfungsberichtes 2024

  5. Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfungstätigkeit und Stellungnahme zum Revisionsbericht
     
  6. Anträge des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung:
    a) über die Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
    b) Genehmigung des Jahresabschlusses
    c) über die Verwendung des Bilanzgewinnes
    d) zur Entlastung des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung

  7. Allfälliges

 

Dornbirn, im Mai 2025     

Aufgrund der Satzungen muss mit der Einhaltung einer halben Wartestunde gerechnet werden, sodass die Erledigung der Tagesordnung um 18.30 Uhr beginnen wird. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn die geforderte Anzahl an stimmberechtigten Mitgliedern gemäß § 20 Abs. 1 der Satzungen teilnimmt. Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist gemäß § 20 Abs. 3 für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten, die Beschlussfähigkeit gegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß § 24 Abs. 3 der Satzungen sowie die Kurzfassung des Revisionsberichtes gemäß § 6 GenRevG liegen zur Einsicht für die Mitglieder im Geschäftslokal auf. Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung Wahlvorschläge schriftlich bei der Raiffeisenbank eingebracht werden müssen. Der Zeitraum zwischen der Einbringung eines solchen Wahlvorschlages und dem Generalversammlungstermin muss mindestens fünf Tage betragen.