am 18. Juni im Ressourcen Center Rheintal
Einladung zur Generalversammlung
Wir laden Sie herzlich zur 128. ordentlichen Generalversammlung ein:
*Aufgrund der Satzungen muss mit der Einhaltung einer halben Wartestunde gerechnet werden, sodass die Erledigung der Tagesordnung um 18.30 Uhr beginnen wird.
Anfahrt mit dem Bus
Die Linien 135, 180, 181 und 182 fahren die nächstgelegene Bushaltestelle Wallenmahd an.
Von dort sind es etwa fünf Minuten zu Fuß zum Treffpunkt.
Infos für Autofahrer:innen
Es stehen nur begrenzt Parkplätze zur Verfügung.
Progamm
15:30 Uhr Führung durch das Ressourcen Center Rheintal (für Interessierte)
18:00 Uhr Empfang
18:30 Uhr Generalversammlung
Anschließend laden wir Sie herzlich zu einem gemütlichen Mit.Einander ein. Dabei besteht die Möglichkeit, im Steinbruch selbst einen Bagger zu bedienen und den Betrieb hautnah zu erleben. Für Speis und Trank ist gesorgt, sowie musikalische Unterhaltung von akusDICK.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Der Vorstand
Tagesordnung
- Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, Bestellung eines Protokollführersund Wahl eines Protokollmitfertigers gem. § 21 Z 6 und zweier Stimmenzähler gem. § 21 Z 5 der Satzungen
- Bericht des Vorstandes
- Vorlage des Jahresabschlusses 2025 mit Geschäfts- und Lagebericht
- Kurzfassung des Revisions- und Jahresabschlussprüfungsberichtes 2025
- Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfungstätigkeit und Stellungnahme zum Revisionsbericht
- Anträge des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung:
a) über die Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
b) Genehmigung des Jahresabschlusses
c) über die Verwendung des Bilanzgewinnes
d) zur Entlastung des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung
- Wahlen in den Aufsichtsrat
- Allfälliges
Dornbirn, im Mai 2026
Aufgrund der Satzungen muss mit der Einhaltung einer halben Wartestunde gerechnet werden, sodass die Erledigung der Tagesordnung um 18.30 Uhr beginnen wird. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn die geforderte Anzahl an stimmberechtigten Mitgliedern gemäß § 20 Abs. 1 der Satzungen teilnimmt. Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist gemäß § 20 Abs. 3 für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten, die Beschlussfähigkeit gegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß § 24 Abs. 3 der Satzungen sowie die Kurzfassung des Revisionsberichtes gemäß § 6 GenRevG liegen zur Einsicht für die Mitglieder im Geschäftslokal auf. Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung Wahlvorschläge schriftlich bei der Raiffeisenbank eingebracht werden müssen. Der Zeitraum zwischen der Einbringung eines solchen Wahlvorschlages und dem Generalversammlungstermin muss mindestens fünf Tage betragen.