Der Vorstand der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon steht im Büro an einem Geländer

EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG

Die Raiffeisenbank Bludenz-Montafon lädt Sie herzlich zur 133. Generalversammlung am Dienstag, 17. Juni 2025, im Alpengasthof Muttersberg in Bludenz ein.

Wann?

Dienstag, 17. Juni 2025
Beginn 18:30 Uhr

Wo?

Alpengasthof Muttersberg in Bludenz

google maps

Anmeldung

Wir bitten um Ihre Anmeldung – telefonisch unter 05552-6153-102 oder persönlich in einer unseren Bankstellen – bis spätestens 10. Juni 2025.

Gratis Anreise

Reisen Sie nachhaltig an – kostenfrei mit Bus und Bahn! Hier können Sie Ihr gratis Anreiseticket ganz einfach online generieren.

Weitere Informationen:

  • Die Kosten für die Berg- und Talfahrt übernimmt Ihre Raiffeisenbank.
    Erste Bergfahrt – 17:30 Uhr
    Letzte Talfahrt – 23:00 Uhr
  • Die Autoabstellplätze bei der Talstation Muttersberg stehen Ihnen gratis zur Verfügung.
  • Zudem sind alle Zugänge barrierefrei.

Bei der 133. Generalversammlung der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon werfen wir einen Blick auf das Geschäftsjahr 2024, die wichtigsten strategischen Entscheidungen und die Zukunft. 
 

Programm:

  • 18.15 Uhr Aperitif
  • 18.30 Uhr Beginn der Generalversammlung*

*Aufgrund der Satzung muss mit der Einhaltung einer halben Stunde gerechnet werden, sodass die Erledigung der Tagesordnung um 19:00 Uhr erfolgen wird.

Alpengasthof Muttersberg von oben
Alpengasthof Muttersberg ©Michael Kessler


Anschließend laden wir Sie zu einem feinen Abendessen ein – begleitet von der Band „uptoseven“, die für die perfekte musikalische Stimmung sorgt. Nutzen Sie die Gelegenheit, Freund:innen und Bekannte zu treffen und einen geselligen Abend mit uns zu verbringen.

Wir freuen uns auf Sie!

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, Ernennung Protokollführer:in, Wahl Protokollmitfertiger:in und der Stimmenzähler:innen
  2. Genehmigung des Protokolls der 132. Generalversammlung vom 27. Juni 2024
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Vorlage des Geschäfts- und Lageberichtes sowie Jahresabschluss 2024
  5. Kurzfassung des Jahresabschlussprüfungs- und Revisionsberichtes 2024
  6. Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfungstätigkeit und Stellungnahme zum Revisionsbericht 2024
  7. Anträge des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung über die
    a) Genehmigung des Jahresabschlusses 2024
    b) Gewinnverwendung 2024
    c) Kenntnisnahme der Kurzfassung des Jahresabschlussprüfungs- und Revisionsberichtes für 2024
    d) Entlastung des Vorstandes,der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates
  8. Erweiterung im § 2 Abs. 2 um:
    Dienstleistungen im Bereich der automatischen Datenverarbeitung
    und Informationstechnik
  9. Anfragen und Mitteilungen

Bludenz, im Juni 2025

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht (gemäß § 24 (3) der Satzung) sowie die Kurzfassung des Jahresabschlussprüfungs- und Revisionsberichtes liegen während der gesamten Einberufungsfrist zur Einsichtnahme für die Mitglieder im Geschäftslokal am Sitz der Genossenschaft auf.

Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände gemäß § 20 (3) der Satzung nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten die Beschlussfähigkeit gegeben.

Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 23 (1) der Satzung Wahlvorschläge schriftlich bei der Raiffeisenbank eingebracht werden müssen. Der Zeitraum zwischen der Einbringung eines solchen Wahlvorschlages und dem Generalversammlungstermin muss mindestens fünf Tage betragen. Die Bekanntgabe der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch Anschlag im Geschäftslokal am Sitz der Raiffeisenbank.