Rauchmelder mit Bauplan

Brandschutz in Wohnanlagen

Laut Brandverhütungsstelle Vorarlberg kommt es nahezu jeden 2. Tag zu einem Wohnungsbrand, der einen Einsatz der Feuerwehr hervorruft. Mehr als die Hälfte dieser Brände entsteht in Wohn- und Schlafräumen. Offenes Licht und Feuer, Wärmegeräte und elektrische Energie zählen zu den häufigsten Brandursachen!

Brandschutz als präventive Maßnahme

Brandschutz ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Sicherheitsstrategie – sei es in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder privaten Haushalten. Ein Brand kann nicht nur erhebliche Sachschäden verursachen, sondern auch Menschenleben gefährden. Daher ist es umso wichtiger, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen und im Ernstfall richtig zu reagieren.

Was ist Brandschutz?

Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu verhindern, ihre Ausbreitung zu begrenzen und Menschen sowie Sachwerte zu schützen. Man unterscheidet drei Hauptbereiche:

 

  1. Baulicher Brandschutz (privat und öffentlich)
    Dazu gehören bauliche Maßnahmen wie feuerbeständige Wände, Brandschutztüren, Rauchabzüge und Fluchtwege. Ziel ist es, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und eine sichere Evakuierung zu ermöglichen.

  2. Anlagentechnischer Brandschutz
    Hierzu zählen technische Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Feuerlöscher. Diese Systeme erkennen Brände frühzeitig und helfen bei der Bekämpfung.

  3. Organisatorischer Brandschutz
    Dieser Bereich umfasst alle organisatorischen Maßnahmen wie Brandschutzordnungen, regelmäßige Übungen, Schulungen und die Bestellung von Brandschutzbeauftragten.

Verantwortung der Eigentümer für Brandschutz und Sicherheit

Eigentümer sowie Eigentümergemeinschaften von Liegenschaften sind verpflichtet sicherzustellen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für Personen oder deren Besitz ausgeht. Dazu zählt insbesondere, dass Gebäude in einem brandsicheren Zustand gehalten werden und eine sichere Nutzung gewährleistet ist.

  • Rauchmelder installieren und regelmäßig prüfen
  • Elektrogeräte nicht unbeaufsichtigt lassen
  • Flucht- und Rettungswege freihalten
  • Feuerlöscher regelmäßig warten
  • Entfernung potenzieller Brandquellen
Ingenieure überprüfen und inspizieren den Tank der Feuerlöscher im Brandkontrollraum für Sicherheitstraining und Brandschutz.

Besondere Gefahr durch Lagerungen im Stiegenhaus

Insbesondere in Bezug auf Stiegenhäuser und Flure ist den Bewohnern oft nicht bewusst, was es im Brandfall tatsächlich bedeutet, wenn z.B. im Stiegenhaus Papier gelagert wird, das sich leicht entzündet und als Brandbeschleuniger wirkt; ein Schuhschrank neben der Wohnungstür im Flur steht, der nicht nur ein Brandbeschleuniger ist, sondern mitunter auch umkippen und den Fluchtweg versperren kann, wenn Menschen in Panik aus dem Haus flüchten müssen.

Ein Stiegenhaus ist ein Fluchtweg und bildet einen geschlossenen Brandabschnitt, der, wenn er von unrechtmäßigen Lagerungen frei ist, Leben retten kann. Im Gegensatz kann ein Stiegenhaus, in dem sich ein Brand ausbreitet, den Bewohnern des Hauses die Möglichkeit zur Flucht ins Freie nehmen und im schlimmsten Fall Menschenleben kosten.

 

Häufige Brandursachen

  • Elektrische Defekte (z. B. überlastete Steckdosen)
  • Unachtsamkeit beim Umgang mit offenem Feuer
  • Technische Geräte, die überhitzen
  • Fahrlässigkeit beim Rauchen
  • Mangelnde Wartung von Anlagen
EU-Stromanschlussbrand verursacht durch ein eingestecktes Kabel in einer Steckdose mit Flammen, Rauch, Funken. Risiken von fehlerhafter Verdrahtung, Kurzschluss, Feuergefahr, häusliche Sicherheit. Perfekt für Gefahrenbewusstsein, Versicherung.

Objektssicherheitsprüfung

Die Hausverwaltung führt die nötigen Brandschutzmaßnahmen im Idealfall im Rahmen einer Objekt Sicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B 1300 durch und kann damit potenzielle Gefahren ermitteln.

 

Solche Gefahren sind z.B.:

  • Verbotene Lagerung von Gegenständen wie Schuhe, Pflanzen, Spielgeräte, Scooter, Deko, Möbel oder Kinderwägen in Stiegenhäusern
  • Blockierte oder mangelhaft schließende Brandschutztüren
  • Verbotene Lagerung von Gegenständen in der Tiefgarage – Dach- oder Skiträger sowie ein Satz Reifen pro Parkplatz sind jedoch zulässig
  • Lagerung von brennbaren Stoffen und Flüssigkeiten in der Tiefgarage oder den Kellerräumen

Brandschutz gehört nicht nur zu den wichtigsten Aufgaben einer Hausverwaltung, wir bitten Sie, auch als Eigentümer immer ein waches Auge darauf zu haben.

Verhalten im Brandfall

  1. Ruhe bewahren
    Panik kann gefährlich sein. Bleibe ruhig und handle überlegt.
  2. Alarmieren
    Notruf 112 wählen und genaue Angaben machen: Was brennt? Wo? Gibt es Verletzte?
  3. Menschen retten
    Hilf anderen, ohne dich selbst zu gefährden.
  4. Brand bekämpfen (nur wenn möglich)
    Feuerlöscher oder Wandhydranten verwenden – aber nur bei kleinen Entstehungsbränden.
  5. Gebäude verlassen
    Fluchtwege nutzen, Türen schließen, aber nicht abschließen.