Schenken und Übergeben

Wie Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten an Ihre „Wunscherb:innen“ übertragen. 

Von vorsorgender Vermögensübertragung spricht man, wenn Vermögenswerte (zum Beispiel Immobilien, Fahrzeuge, Sparbücher oder Bargeld) zu Lebzeiten an eine:n Dritte:n übertragen werden. Dies erfolgt meistens durch Schenkung, Übergabe und Errichtung einer Privatstiftung.

 

Schenkung

Bei der Schenkung ist der:die Geschenknehmer:in zu keiner Gegenleistung gegenüber dem/der Geschenkgeber:in verpflichtet. In vielen Fällen ist die Errichtung eines notariellen Schenkungsvertrags dringend empfehlenswert, in manchen sogar für die Gültigkeit der Schenkung zwingend vorgeschrieben. Schenkungen müssen im Allgemeinen beim Finanzamt angezeigt werden, ausgenommen sind unter anderem folgende Fälle:

  • Erwerbe zwischen Angehörigen bis zu einem gemeinen Wert von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres
  • Schenkungen zwischen anderen Personen, wenn der Wert 15.000 Euro innerhalb von 5 Jahren nicht übersteigt

 

Übergabe

Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart (etwa die weitere Versorgung des/der Übergeber:in oder ein Wohnrecht und Ähnliches).

 

Privatstiftung

Die Privatstiftung ist eine eigentümerlose Einrichtung, die entsprechend der Stiftungsurkunde von Vorständen verwaltet wird. Die Privatstiftung ist beispielweise zur Erhaltung gewisser Vermögenseinheiten wie von Liegenschaftsvermögen geeignet, deren Zerteilung der:die Stifter:in verhindern will, was sich aber in der Erbfolge nicht vermeiden ließe. 

Dieser Artikel dient als unverbindliche Information für unsere Kund:innen und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Stand Jänner 2023. Er ersetzt keinesfalls eine sachkundige Beratung durch eine:n Rechtsanwält:in oder Notar:in. Wir übernehmen für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen keinerlei Haftung.