Ihre individuelle Beratung. Unkompliziert und nah.
Die erste Wohnung ist eine wichtige und individuelle Entscheidung im Leben. So persönlich wie die Raiffeisen Finanzierungsberatung. Denn jeder Wohntraum ist anders.
Der Entschluss ist gefasst: Raus aus dem Hotel Mama und rein in die erste Wohnung. In den allermeisten Fällen wird die erste Wohnung ein Mietobjekt oder eine Genossenschaftswohnung sein. Worauf kommt es bei einer "Starterwohnung" an und was ist bei der Auswahl zu beachten?
Als Starterwohnung kommen in erster Linie Mietwohnungen bzw. eventuell Genossenschaftswohnungen in Frage.
Selbstverständlich können Sie bei der Suche nach einer Starterwohnung die bekannten Immobilienportale durchforsten. Vertrauen Sie aber auch auf die Marktkenntnis und Angebotsübersicht der Raiffeisen Immobilienmakler:innen. Die Raiffeisen Expert:innen kennen die eigene Region wie ihre Westentasche und können Sie bei der Suche nach einem geeigneten Objekt bestens beraten.
Finden Sie heraus, wie teuer die Wohnung sein darf, das heißt, wie viel von Ihrem monatlichen Einkommen Sie maximal für die eigenen vier Wände aufwenden können. Die Miete ohne Betriebskosten sollte nicht mehr als ein Drittel Ihres Einkommens betragen. Gegenüber den Vermieter:innen müssen Sie in der Regel Ihr Einkommen nachweisen. Wer dabei ein gewisses Limit unterschreitet, kommt nicht zum Zug. Abhilfe kann hier bieten, wenn Sie eine:n Bürg:in – z.B. einen Elternteil - namhaft machen können, der:die für Ihre Mietzahlungen gerade steht.
Natürlich wird in den Anfangsjahren eine größere Wohnung nicht leistbar sein. Allerdings wird der Quadratmeterpreis mit der Wohnungsgröße meistens geringer. Worauf es gerade bei kleineren Wohnungsgrößen ankommt, ist die praktische Aufteilung der Wohnung: Solche "gut geschnittenen" Wohnungen können oftmals besseren Wohnkomfort bieten als Wohnungen, die von der reinen Quadratmeterzahl her größer sind.
Wie viel Geld Sie für die Einrichtung Ihrer ersten eigenen Wohnung benötigen, hängt wesentlich davon an, welche Ausstattung in Ihrer Miet- oder Genossenschaftswohnung vorhanden ist. Berücksichtigen Sie bei der Wohnungssuche vor allem, ob Küche und Nassräume bereits eingerichtet sind. Denn eine Küchenausstattung kann das vorhandene Budget gehörig belasten.
Unter Umständen können Sie gerade in jungen Jahren Wohn- bzw. Mietbeihilfen in Anspruch nehmen. Höhe und Voraussetzungen sowie die Art und Benennung der Beihilfen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Rechnen Sie aber nicht damit, dass der Bezug von derartigen Beihilfen dauerhaft ist. Schließlich kann eine (positive) Änderung der Einkommenssituation dazu führen, dass Sie die Anspruchsvoraussetzungen eines Tages nicht mehr erfüllen.