Fusion
Wir bündeln unsere Kräfte
Zwei erfolgreiche Raiffeisenbanken haben sich zusammengeschlossen: die Raiffeisenkasse Kuchl und die Raiffeisenbank Sankt Koloman.
Wussten Sie, dass eine Raiffeisenbank die gleichen rechtlichen Auflagen erfüllen müssen, wie eine internationale Großbank? Der Verwaltungsaufwand, mit dem wir beschäftigt sind, nimmt ständig zu. Deshalb bündeln wir unsere Kräfte und gewinnen Zeit, die wir in Ihre persönliche Beratung investieren. Ein wichtiger Schritt, um auch künftig für die Menschen aus unserer Region da zu sein: Als verlässliche Regionalbank im Ort, auf die vielleicht schon Ihre Großeltern vertraut haben.
Die Verschmelzung der Raiffeisenkasse Kuchl reg.Gen.m.b.H. mit der Raiffeisenbank Sankt Koloman reg. Gen.m.b.H. wurde in den Generalversammlungen beschlossen. Der Eintrag ins Firmenbuch erfolgt Mitte Oktober - ab diesem Zeitpunkt gilt auch unser neuer Name: Raiffeisenbank Kuchl-St. Koloman eGen.
Was ändert sich? Was bleibt gleich?
- Der neue Name der Bank lautet „Raiffeisenbank Kuchl-St. Koloman eGen“
- Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit (zB Girokonto, Kredit, Online Sparen)
- Der einheitliche BIC lautet RVSAAT2S029
- Kunden der Raiffeisenbank St. Koloman erhalten automatisch eine neue IBAN und eine neue Bankomatkarte* - kostenlos. Der PIN bleibt unverändert.
- Sämtliche Zahlungseingänge werden weiterhin auf Ihr Konto verbucht, auch, wenn sie mit der bisherigen Bankverbindung in Auftrag gegeben wurden.
- Bei sich bietender Gelegenheit sollten Sie dem Auftraggeber Ihre neue IBAN bekanntgeben; z. B. bei Änderungen von Abbuchungsaufträgen, Mitteilungen an Ihren Arbeitgeber, usw.
- Unternehmen, die regelmäßig Last- oder Gutschriften einreichen (z.B. Stromversorger, Tageszeitungen, GIS), werden so weit wie möglich über die Änderungen informiert. Bei vielen Unternehmen, z.B. Internet-Providern oder anderen Online Plattformen, können Sie im elektronischen Kundenportal Ihre Bankverbindung bequem ändern.
- Als Genossenschaftsmitglied bzw. Miteigentümer behalten Sie Ihr Wahl- und Mitbestimmungsrecht
Rechtlicher Hinweis:
Einleger, die der Raiffeisenkasse Kuchl reg.Gen.m.b.H. und der Raiffeisenbank Sankt Koloman reg. Gen.m.b.H. zusammengerechnet mehr als 100.000,– Euro erstattungsfähige Einlagen anvertraut haben, können diese aufgrund der Verschmelzung der beiden Raiffeisenbanken zur Wahrung ihrer Ansprüche aus der gesetzlichen Einlagensicherung kostenlos abheben oder auf ein anderes Kreditinstitut übertragen. Dies gilt ab sofort und innerhalb von drei Monaten für den 100.000,– Euro übersteigenden Betrag zum Zeitpunkt der Firmenbucheintragung des Zusammenschlusses mit 18. Oktober 2019, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile und ungeachtet allfälliger Bindungen.
*Debitkarte
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