Die Antragstellung ist für Kleinstunternehmen (Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz 2 Mio. Euro nicht überschreitet) für Unternehmensfinanzierungen sowie für geförderte Kredite und Darlehen möglich.
Die Ratenzahlungen werden ab Antragstellung bis inklusive des letzten Tages des ausgewählten Monats ausgesetzt. Die gestundeten Raten werden am Ende der Kreditlaufzeit nachgeholt und führen zu einer Verlängerung der Kreditlaufzeit.
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