Zahlungsverkehr
©contrastwerkstatt - stock.adobe.com
Raiffeisen ist mein zuverlässiger Partner für den Zahlungsverkehr

„Mit den Zahlungsverkehrslösungen von Raiffeisen kann ich mich auf das Wichtigste konzentrieren – mein Geschäft.“

Zahlungsverkehr managen mit Raiffeisen

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Steuerung Ihrer Zahlungsströme und der Optimierung Ihrer Unternehmensliquidität. Erfahren Sie mehr über unsere Angebote.

Raiffeisen Business Banking App

Die Business Banking App bringt Ihr Firmenkonto aufs Handy: Erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte einfach und bequem mit Ihrem Smartphone oder Tablet. Informieren Sie sich über den aktuellen Saldo Ihrer Konten – egal ob es sich um Raiffeisen Konten oder um Konten handelt, die Sie bei anderen Instituten führen.

Geldtransferverordnung

Finger an Laptoptastatur
©oatawa - stock.adobe.com

Die EU-Verordnung 2015/847 ersetzt die VO 1781/2006 und regelt die Pflichten zu Angaben von Auftraggeber- und Empfängerdaten hinsichtlich Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und tritt mit 26. Juni 2017 in Kraft.

 

Geltungsbereich

  • gilt für Geldtransfers gleich welcher Währung von oder an Zahlungsdienstleister(n) oder zwischengeschaltete(n) Zahlungsdienstleister(n) mit Sitz in der Europäischen Union

Hinweis: Im Geltungsbereich liegt auch die Schweiz.

Bei Zahlungen innerhalb EU/EWR ist weiterhin die Empfänger-IBAN als Kundenidentifikator ausreichend.