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Ankündigung der schriftlichen Abstimmung

Gemäß § 4 der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchfüh-rung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung – COVID-19-GesV) kündigt der Vorstand der Raiffeisenbank Weißkirchen a.d. Traun eGen – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – hiermit an, dass anstelle der ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2021 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine schriftliche Abstimmung über die nachfolgend genannten Beschlussanträge erfolgt.

Die Abstimmung findet am 01. Oktober 2021 statt.