Einladung zur Generalversammlung
Tagesordnung
- Eröffnung, Begrüßung, Bestellung des Protokollführers, Wahl des Mitfertigers des Protokolls und der Stimmenzähler; Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht des Obmannes
- Vorlage des Jahresabschlusses 2025 und des Lageberichtes
- Revisionsbericht über das Geschäftsjahr 2025
- Bericht und Anträge des Aufsichtsrates auf
a) Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
b) Genehmigung des Jahresabschlusses 2025 und des Lageberichtes
c) Verwendung des Bilanzgewinnes
d) Entlastung der Funktionäre des Vorstandes und Aufsichtsrates - Geschäftsbericht der Geschäftsleiter
- Satzungsänderungen
- Referat - Mag. Reinhard Schwendtbauer
Generaldirektor der RLB OÖ - Präsentation - Feuerwehrjugend St. Florian am Inn
- Allfälliges
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Kurzfassung des Revisionsberichtes liegen während der Einberufungsfrist im Geschäftslokal zur Einsichtnahme durch die Miteigentümer auf.
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Hinweis zu Compliance:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen dieser Veranstaltung Fotos und/oder Filmaufnahmen zum Zwecke der Berichterstattung gemacht werden. Diese Aufnahmen können auf unserer Homepage, unseren Social Media-Kanälen bzw. in Fernsehbeiträgen und Presseberichten veröffentlicht werden. Falls Sie nicht fotografiert/gefilmt werden wollen, geben Sie dies bitte vor Ort bekannt. Wir verarbeiten Ihre Kontaktdaten zur Zusendung dieser Einladung auf der Basis Ihrer Einwilligung zum Erhalt von Marketinginformationen und unseres berechtigten Interesses (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) am Marketing unserer Dienstleistungen. Die verpflichtenden Informationen nach der Viele Unternehmen und Organisationen haben interne Compliance-Vorschriften, die festlegen, wann eine Einladung angenommen werden darf. Wir bitten Sie, diese Einladung daraufhin zu prüfen. Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass der Wert unserer Einladung den Betrag von EUR 100,– pro Person nicht überschreiten wird. Bei Anmeldung zur Veranstaltung ist die Einladung gültig und wir gehen davon aus, dass Sie diese Einladung nach den für Sie geltenden Vorschriften und Verhaltensregeln annehmen dürfen.