Teilnahmebedingungen Instagram-Gewinnspiel der Raiffeisenbank Attersee-Süd eGen (mbH)

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer folgende Teilnahmebedingungen:

Gewinnberechtigt sind Teilnehmer des Gewinnspiels, die der offiziellen Instagram-Seite der Raiffeisenbank Attersee-Süd (raiffeisenbank_atterseesued) folgen und den Gewinnspiel-Beitrag liken.

Unter allen Teilnehmern wird innerhalb einer Woche nach Gewinnspielende per Zufallsmechanismus/Ziehung ausgelost. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht in bar abgelöst werden. 

Teilnahmen, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) erfolgen, können nicht berücksichtigt werden. Für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Datenübertragung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten und Viren haftet die Raiffeisenbank Attersee-Süd nicht.

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 14 Jahre alt und in Österreich wohnhaft sind. Die Vergabe findet nur unter jenen Teilnehmern statt, die über ein echtes Personenprofil auf Instagram verfügen. Der Gewinner wird per Zufallsmechanismus/Ziehung ausgelost und von der Raiffeisenbank Attersee-Süd nach Gewinnspielende in einem Kommentar unterhalb des Gewinnspiel-Postings auf der Raiffeisenbank Attersee-Süd Instagram-Seite gebeten, spätestens 3 Tage nach Gewinnverkündung eine Nachricht zu senden. Meldet sich der Gewinner nicht, verfällt der Gewinnanspruch nach der genannten Zeit.

Gewinne, die in der Raiffeisenbank-Attersee-Süd abzuholen sind, sind innerhalb einer Abholfrist von 14 Tagen abzuholen. Gewinne, die per Post versendet werden, werden über den Postweg nach Übermittlung der Adresse durch den Gewinner zugestellt. Sollte der Gewinner vom Zusteller nicht an der übermittelten Adresse angetroffen werden, wird der Gewinn zur Abholung hinterlegt und ein Abholschein in den Postkasten geworfen. Der Abholort (idR eine nahegelegene Postfiliale) sowie die Dauer der Abholfrist (idR 14 Tage) ist auf dem Abholschein („gelber Zettel“) angegeben. Nach Ablauf der Abholfrist wird der Gewinn an die Raiffeisenbank Attersee-Süd retour gesendet. Eine neuerliche Zustellung findet nicht statt.

Die Teilnahme ist freiwillig, kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen. Die Mitarbeiter der Raiffeisenbank Attersee-Süd sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Raiffeisenbank Attersee-Süd ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, insbesondere ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulation durch Mehrfach-Accounts o.ä., etc. vorliegen.

Die Raiffeisenbank Attersee-Süd behält sich die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

Die bereitgestellten Daten werden einzig für die Kontaktaufnahme im Rahmen des Gewinnspiels verwendet. Die Raiffeisenbank Attersee-Süd behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen Facebook-Gewinnspiel der Raiffeisenbank Attersee-Süd

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer folgende Teilnahmebedingungen:

Gewinnberechtigt sind Teilnehmer des Gewinnspiels, die der offiziellen Facebook-Seite der Raiffeisenbank Attersee-Süd folgen und den Gewinnspiel-Beitrag liken.

Unter allen Teilnehmern wird innerhalb einer Woche nach Gewinnspielende per Zufallsmechanismus/Ziehung ausgelost. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht in bar abgelöst werden. 

Teilnahmen, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) erfolgen, können nicht berücksichtigt werden. Für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Datenübertragung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten und Viren haftet die Raiffeisenbank Attersee-Süd nicht.

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 14 Jahre alt und in Österreich wohnhaft sind. Die Vergabe findet nur unter jenen Teilnehmern statt, die über ein echtes Personenprofil auf Facebook verfügen.

Der Gewinner wird per Zufallsmechanismus/Ziehung ausgelost und von der Raiffeisenbank Attersee-Süd nach Gewinnspielende in einem Kommentar unterhalb des Gewinnspiel-Postings auf der Raiffeisenbank Attersee-Süd Facebook-Seite gebeten, spätestens 3 Tage nach Gewinnverkündung eine Nachricht zu senden. Meldet sich der Gewinner nicht, verfällt der Gewinnanspruch nach der genannten Zeit.

Gewinne, die in der Raiffeisenbank-Attersee-Süd abzuholen sind, sind innerhalb einer Abholfrist von 14 Tagen abzuholen. Gewinne, die per Post versendet werden, werden über den Postweg nach Übermittlung der Adresse durch den Gewinner zugestellt. Sollte der Gewinner vom Zusteller nicht an der übermittelten Adresse angetroffen werden, wird der Gewinn zur Abholung hinterlegt und ein Abholschein in den Postkasten geworfen. Der Abholort (idR eine nahegelegene Postfiliale) sowie die Dauer der Abholfrist (idR 14 Tage) ist auf dem Abholschein („gelber Zettel“) angegeben. Nach Ablauf der Abholfrist wird der Gewinn an die Raiffeisenbank Attersee-Süd retour gesendet. Eine neuerliche Zustellung findet nicht statt.

Die Teilnahme ist freiwillig, kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen. Die Mitarbeiter der Raiffeisenbank Attersee-Süd sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Raiffeisenbank Attersee-Süd ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, insbesondere ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulation durch Mehrfach-Accounts o.ä., etc. vorliegen.

Die Raiffeisenbank Attersee-Süd behält sich die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

Die bereitgestellten Daten werden einzig für die Kontaktaufnahme im Rahmen des Gewinnspiels verwendet. Die Raiffeisenbank Attersee-Süd behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.