Handelsinformationen

ANLEIHENKÄUFE

Käufe von folgenden Anleihen sind nicht möglich:

  • Senior Non-Preferred Anleihen (beratungsfreie Geschäfte)

Fondskäufe

Käufe von folgenden Fonds sind nicht möglich:

  • Vollthesaurierende Fonds (Anlegerinnen und Anleger, die der österreichischen Steuergesetzgebung unterliegen)
  • Goldman Sachs Asset Management Fonds (ausgenommen Anlegerinnen und Anleger mit Devisenstatus Österreich, Deutschland, Schweiz oder Liechtenstein)
  • Nicht-Meldefonds (Fonds ohne steuerliche Vertretung in Österreich)
  • Concorde Cuvee Fund of Fund
  • Sharpe Funds
  • Offene deutsche Immobilienfonds
  • Hedge Fonds 

Die Bank informiert gemäß § 64 Abs 2 WAG 2018 nachfolgend über die Ausführungsqualität der im Kalenderjahr 2021 ausgeführten Kundenorders:

Erläuterung der Bedeutung der Ausführungskriterien

In der Durchführungspolitik der Bank für Kundenorders findet sich die Gewichtung der relevanten Ausführungskriterien, insbesondere

  • der Preis des Finanzinstrumentes,
  • die mit der Ausführung des Auftrages verbundenen Kosten,
  • die Schnelligkeit, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung sowie die Art und der Umfang des Auftrages.

Für die Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses, sowohl bei Privatkunden als auch bei professionellen Kunden, wird vorrangig das Gesamtentgelt herangezogen.

Dieses Gesamtentgelt setzt sich aus dem Preis des Finanzinstrumentes sowie allen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten zusammen.

Dem Kriterium des Gesamtentgelts untergeordnet berücksichtigt die Bank gleichrangig die folgenden Ausführungsaspekte: Ausführungswahrscheinlichkeit, Abwicklungswahrscheinlichkeit und Ausführungsgeschwindigkeit.

Diese Gewichtung der Ausführungskriterien wird auf alle Kategorien von Finanzinstrumenten angewendet.

Weiterführende Informationen über die Durchführungspolitik der Bank sowie die relevanten Kriterien für die Gewichtung von Ausführungskriterien sind in der Broschüre „Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft“ enthalten.

 

Informationen über potenzielle Interessenkonflikte

  • Die Bank hat Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten festgelegt. Diese Leitlinien sollen verhindern, dass ein potenzieller oder tatsächlicher Interessenkonflikt den Interessen des Kunden schadet. Weiterführende Informationen sind in der Broschüre „Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft“ enthalten.
  • Es bestehen keine wesentlichen Nahebeziehungen zu Handelsplätzen.
  • Die Bank hat keine Vereinbarungen mit Handelsplätzen über Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen abgeschlossen bzw. hat die Bank keine derartigen Zahlungen erhalten oder geleistet.

Überwachung der Ausführungsqualität

Damit bei der Ausführung von Kundenaufträgen immer die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden können, überwacht die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien laufend die Ausführungsqualität und prüft regelmäßig, zumindest einmal jährlich, sowie anlassbezogen, die Angemessenheit der Ausführungspolitik sowie die ausgewählten Handelsplätze und Intermediäre unter Verwendung historischer Marktdaten. Hierbei wird der tatsächlich erzielte Ausführungspreis gegen die zum Ausführungszeitpunkt vorherrschenden Marktpreise an alternativen Handelsplätzen geprüft.

Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung werden sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien miteinbezogen. Hierbei werden unter anderem für jeden Handelsplatz und Intermediär die Ergebnisse der laufenden Überwachung von

  • Ausführungs- und Abwicklungssicherheit,
  • lokalen Marktkenntnissen der Intermediäre,
  • eingegangenen Kundenbeschwerden und 
  • festgestellten Schadensfällen

analysiert und bewertet.

Sofern relevant wird eine gesonderte Bewertung für bestimmte Kategorien an Finanzinstrumenten durchgeführt. Anhand dieser Kriterien ergibt sich ein Gesamtbild, auf dessen Grundlage eine Entscheidung über die Angemessenheit des Ausführungswegs und des jeweiligen Handelsplatzes und der Intermediäre getroffen wird.  

 

Erreichte Ausführungsqualität

Aufgrund der vorgenommenen Überprüfungen 2021 wurden keine wesentlichen Änderungen bei Ausführungswegen, Handelsplätzen oder Intermediären vorgenommen.

Mit der erreichten Ausführungsqualität wurden für jede Kategorie von Finanzinstrumenten hinreichende Maßnahmen bei der Ausführung von Aufträgen ergriffen, um das bestmögliche Ergebnis für die Kunden zu erreichen.

Auswertung der 5 Handelsplätze je Kategorie von Finanzinstrumenten, auf denen Kundenaufträge ausgeführt wurden und die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind: