Meine Wohnversicherung
Achtung: Wenn die Wohnung verlassen wird, müssen alle Fenster geschlossen (nicht gekippt) und die Eingangstür versperrt sein.
Außerhausversicherung „Meine Wohnungs- / Eigenheimversicherung“ bietet Ihnen nicht nur zu Hause Schutz, sondern auch in Europa im geographischen Sinn, einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat oder auf den Kanarischen Inseln (mit eingeschränkten Summen): Alle Gegenstände und Wertsachen, die von „Meine Wohnungsversicherung“ erfasst werden, sind vorübergehend – das heißt auf die Dauer von sechs Monaten, bei Internatsschülern auf die Dauer von zehn Monaten – auch in fremden, ständig bewohnten Gebäuden (z. B. in Hotelzimmern) versichert, sofern nicht aus einer anderen Versicherung eine Entschädigung verlangt werden kann.
Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie auch im Urlaub weltweit durch die Abwehr unbegründeter und die Befriedigung begründeter Schadenersatzforderungen. Dies gilt auch bei Schäden an gemieteten Räumlichkeiten und dem darin befindlichen Inventar, wenn die Dauer des Mietverhältnisses ein Monat nicht überschreitet (z. B. Hotelzimmer).
Bitte beachten Sie, dass bei Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern, die länger als 72 Stunden unbewohnt sind, während dieser Zeit die wasserführenden Leitungen (Haupthahn) abgesperrt sein müssen.