Informationen zum Coronavirus für Firmenkunden

Unsere oberste Priorität ist die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter. Jeder Einzelne muss in diesen Tagen durch verantwortungsvolles Verhalten dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu verlangsamen. Bitte nutzen Sie daher für Ihre Bankgeschäfte in den nächsten Wochen verstärkt unser digitales Angebot sowie die SB-Zonen in unseren Filialen.

Für Unternehmer gibt es seitens der Förderstellen aktuelle Unterstützungsmaßnahmen, die wir laufend für Sie hier ergänzen. Ihr Kundenbetreuer begleitet Sie dabei gerne!

AKTUELLE UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR DIE WIRTSCHAFT

Die aktuellen Unterstützungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen entnehmen Sie bitte folgender Präsentation, die wir laufend für Sie warten, sobald wir Informationen seitens der Förderstellen zur Verfügung gestellt bekommen:

  • Die Erstellung der Förderanträge (unternehmensbezogene Basisdaten) erfolgt durch Sie selbst.
  • Berechtigen Sie Ihre/n KundenbetreuerIn für den Förderantrag im Online-Tool zur optimalen Zusammenarbeit.
  • Die Prüfung Ihrer Unterlagen und Planungsannahmen für Ihren beantragten Liquiditätsbedarf obliegt der jeweiligen Hausbank
    - dafür benötigen wir einen Überblick über die Auswirkungen der Krise auf Ihr Unternehmen.
  • Ihr Steuerberater steht zur Unterstützung zur Verfügung und kann entsprechende Unterlagen beistellen.
  • Zusammen mit unseren Fachexperten bereiten wir die bankspezifischen Unterlagen für die Förderstelle auf.

Wir werden Sie bestmöglich begleiten!

 

Ansprechpartner:

Ihr Kundenbetreuer / Ihre Kundenbetreuerin berät Sie gerne und individuell zu den Möglichkeiten.

Die wichtigsten Förderstellen von Bund, Land und der Wirtschaftskammer

Förderstellen des Bundes

Austria Wirtschaftsservice (aws): Gründungsförderungen, Investitionsförderungen, Haftungsübernahmen, Technologieförderungen für Unternehmen

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H. (ÖHT): Tourismusförderungen für Tourismusbetriebe

 

 

Förderungen der Wirtschaftskammer

Für Niederösterreich und Wien:

Wirtschaftskammer

Härtefallfonds für Selbstständige
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Härtefallfonds für Selbstständige

Die Bundesregierung hat einen Härtefallfonds für Ein-Personen- und Kleinstunternehmen beschlossen. Der Fonds ist vorerst mit einer Mrd. Euro dotiert und soll Selbstständige, die wegen der Corona-Krise und der angeordneten Maßnahmen derzeit keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihres Lebensunterhaltes unterstützen. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Anspruchsberechtigt sind unter anderem Ein-Personen- und Kleinstunternehmer, neue Selbstständige oder auch freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer.