Immobilienmaklerin und Paar bei Wohnungsbesichtigung
Ihre Partner:innen beim Kaufen und Verkaufen

Bei der Wohnungssuche und beim Verkauf leisten die Raiffeisen Immobilienmakler:innen unschätzbare Dienste.

Die Immobilienmakler:innen von Raiffeisen

Raiffeisen Immobilienmakler:innen gibt es in allen Bundesländern und Regionen. Eine attraktive Auswahl an Immobilien ganz in Ihrer Nähe und geprüfte Berater:innen sorgen dafür, dass Sie die Wohnung, das Haus oder das Grundstück, das Ihren Wünschen entspricht, in kurzer Zeit auf direktem Weg finden.

Zeit sparen

Unsere Immobilienmakler:innen helfen Ihnen, rasch eine passende Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück zu finden.

Persönlich & fair

Wir haben ein breites Netz an Spezialist:innen in ganz Österreich und Sie zahlen die Provision nur im Erfolgsfall.

Erfahren & kompetent

Wir verfügen über langjährige Erfahrung und Know-how und wissen, worauf es bei der Immobiliensuche ankommt.

Was kann das Raiffeisen Immobilienangebot?

✓ Verkauf & Vermietung von Wohnungen, Häusern, Grundstücken, Zinshäusern und Anlageobjekten

✓ Suche nach Kauf- oder Mietobjekten im Auftrag des Kunden

✓ marktkonforme & kostenlose Erstbewertung mit regionaler Expertise

✓ Begutachtung von Investitionsvorhaben: Standort- und Marktanalysen, Verkehrswertschätzunge

✓ Projektentwicklung: Realisierung von Wohnbau- und Büroprojekten bzw. Fachmarktzentren

✓ Versteigerung von Immobilien

Paar kauft Haus.
©alotofpeople - stock.adobe.com
Markler übergibt Schlüssel.
©LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Die Provisionen im Überblick

Da ein Makler für zwei Seiten tätig ist (Käufer und Verkäufer bzw. Mieter und Vermieter) kann er auch von beiden Seiten Provisionen verlangen. Zu den angeführten Provisionen kommen noch jeweils 20 Prozent Umsatzsteuer hinzu.

Verkauf/Kauf: Diese beträgt bei einem Kaufpreis von bis zu 36.336,42 Euro maximal vier Prozent. Bei einem höheren Kaufpreis kann sie maximal drei Prozent ausmachen.

Mieten/Vermieten: Die Mieterprovision beträgt bei unbefristeten Verträgen oder einer Befristung von mehr als drei Jahren maximal zwei Bruttomonatsmieten - bei einer Befristung von bis zu drei Jahren maximal eine Bruttomonatsmiete. Die Vermieterprovision beträgt drei Bruttomonatsmieten.