Einladung zur Generalversammlung
Die diesjährige Generalversammlung steht ganz im Zeichen des 125-jährigen Jubiläums der Raiffeisenbank Lieser-Maltatal. Deswegen gibt es dieses Jahr auch eine große Jubiläumsverlosung unter allen anwesenden Mitgliedern. Musikalische Umrahmung durch die Musikschule Lieser-Maltatal.
Der Jahresabschluss 2025, der Lagebericht 2025 und die Kurzfassung des Revisionsberichtes 2025 liegen während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme für
die Mitglieder in den Bankstellen auf. Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung Wahlvorschläge schriftlich bei
der Raiffeisenbank eingebracht werden müssen. Der Zeitraum zwischen der Einbringung eines solchen Wahlvorschlages und dem Generalversammlungstermin
muss mindestens fünf Tage betragen. Im Fall der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände
(gemäß § 20 Abs. 3 der Satzung) nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten die Beschlussfähigkeit
gegeben.
Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung Wahlvorschläge schriftlich bei der Raiffeisenbank eingebracht werden
müssen. Der Zeitraum zwischen der Einbringung eines solchen Wahlvorschlages und dem Generalversammlungstermin muss mindestens fünf Tage betragen.