Grafik mit Gechäftsleitung der RB Lieser-Maltatal
Die Raiffeisenbank Lieser-Maltatal lädt Sie sehr herzlich zur ordentlichen Generalversammlung ein.

Einladung zur Generalversammlung

Die Raiffeisenbank Lieser-Maltatal eG lädt Sie sehr herzlich zur ordentlichen Generalversammlung ein.

 

Wann und wo

Freitag, 26. April 2024, ab 19:00 Uhr

Gasthof Krawallo, 9862 Kremsbrücke 28

 

Im Anschluss an die Generalversammlung ist für Speis und Trank bestens gesorgt.

Gewinnspiel

Auf Sie warten tolle Sachpreise:

  • 2 regionale Jausenkörbe
  • 1 hochwertige Kaffeemaschine
  • 1 Tablet-PC
  • 1 Motorsäge

Referenten

  • Johann Ramsbacher
    AR-Vorsitzender
  • VDir. Mag. Gernot Kircher
    Vorstandsvorsitzender
  • VDir. Günther Kratzwald
    Vorstandsvorsitzender-Stellvertreter
  • Mag. Manfred Wilhelmer
    Vorstandssprecher der Raiffeisen Landesbank Kärnten

Tagesordnung

 

  1. Eröffnung und Begrüßung
    Feststellung der Beschlussfähigkeit
    Bestellung: Protokollführer:in
    Wahl: Protokollmitfertiger:in und Stimmenzähler:innen
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Jahresabschluss sowie Geschäfts- und Lagebericht 2023
  4. Revisionsbericht 2023
  5. Bericht des Aufsichtsrates und Anträge auf
    a) Genehmigung des Jahresabschlusses 2023 samt Lagebericht
    b) Beschlussfassung über das Bilanzergebnis 2023
    c) Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates
  6. Wahlen in den Aufsichtsrat
  7. Impulsreferat VDir. Mag. Manfred Wilhelmer, Vorstandssprecher der RLB Kärnten
  8. Allfälliges

Der Jahresabschluss 2023, der Lagebericht 2023 und die Kurzfassung des Revisionsberichtes 2023 liegen zur Einsichtnahme für die Mitglieder in den Bankstellen während der Geschäftszeiten auf. Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung Wahlvorschläge schriftlich bei der Raiffeisenbank eingebracht werden müssen. Der Zeitraum zwischen der Einbringung eines solchen Wahlvorschlages und dem Generalversammlungstermin muss mindestens fünf Tage betragen. Im Fall der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände (gemäß § 20 Abs. 3 der Satzung) nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten die Beschlussfähigkeit gegeben